Gutachten AfD 28. Mai 2025

Bundesamt für Verfassungsschutz erstellt Gutachten

„Immer die Wahrheit zu sagen, bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen!“
John Lennon

Am 2. Mai 2025 erschien auf der Homepage des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) folgende Pressemitteilung:

„Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die „Alternative für Deutschland“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein“.

Das BfV ist eine Bundesoberbehörde, dessen Dienstherr ist das Bundesinnen-Ministerium. Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der neuen Hochstufung der AfD war noch die scheidende SPD-Ministerin Nancy Faeser im Amt. Das BfV wird z. Z. vertreten von den beiden Vizepräsidenten Herrn Sinan Selen und Frau Dr. Silke Williams. Beide sind besoldete Beamte, sie sind ihrem Dienstherr unterstellt, und damit weisungsgebunden. Einen Präsidenten gibt es z. Z. nicht, Thomas Haldenwang ist als Präsident ausgeschieden (1).

Hintergrund dieser Pressemitteilung ist ein 1.117-seitiges Gutachten vom 28. April 2025 des BfV über die „Verfassungstreue“ der AfD. Ja, Sie haben richtig gelesen, ein Gutachten mit 1.117 Seiten! Das sind also rund 585 Blatt bedrucktes Papier, es hat eine Höhe von 6 cm und ist 3.020 Gramm schwer (2). Das BfV hat sich gewaltig angestrengt!

Die AfD hat am 5. Mai. 2025 beim Verwaltungsgericht in Köln gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ Klage eingereicht. Der BfV nimmt das Gutachten zwar nicht zurück, setzt aber diese Einstufung vorerst aus. Das sei eine verfahrenstechnische Entscheidung – aber keine Aussage. Die Pressemitteilung des BfV vom 2. Mai 2025 ist auf der Homepage nicht mehr zu finden, wahrscheinlich gelöscht, sie ist aber hier als Pdf-Druck noch zu finden.

Es gab in der Vergangenheit schon Gutachten gegen die AfD. Diese Gutachten liegen noch beim Oberverwaltungsgericht in Münster und sind nicht rechtskräftig. Man kann über die AfD denken was man will, ob man sie wählt oder nicht wählt, dieser Vorgang, und in seinem Ablauf, ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Ein Gutachten ist ein Dokument, das vom BfV von sich aus erstellt wird, oder von jemanden angefordert oder bestellt worden ist, nachdem das erste Gutachten nicht rechtskräftig geworden war.

Dieses weitere Gutachten vom 28. April 2025 sollte schon in 2024 vorgelegt werden. Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hat sich die AfD stimmenmäßig verdoppelt. Die Ampelregierung wurde abgewählt, die SPD erreichte nur noch rund 16 Prozent der Stimmen.

Nun der Reihe nach:
Am 16. April 2025 kündigte das Bundesinnenministerium (BMI) in einer Pressekonferenz die fachliche Prüfung eines Gutachten an. Die Ministeriumssprecherin Dr. Sonja Kock sagte: „ Wir werden als BMI das Gutachten prüfen, sobald es uns vorliegt. Ob und in welcher Form die Öffentlichkeit dann im Anschluss informiert wird, erfolgt nach den Maßgaben des § 16 des Bundesverfassungs-Gesetzes, also das BfV informiert ja auch durchaus zu manchen Dingen, veröffentlicht aber nicht alle Gutachten und Berichte“.

Am 28. Mai 2025 hat das BfV dieses Gutachten fertiggestellt und am 2. Mai. 2025 dazu die Pressemitteilung herausgegeben. dass es die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft hat.

Am Freitag, den 2. Mai. 2025, also zur gleichen Zeit erschienen Pressemitteilung des BfV, einen Tag nach dem Feiertag 1. Mai, gab die noch geschäftsführende Innenministerin Nancy Faeser eine eilige, überraschend angesetzte Presseerklärung vor Journalisten, TV und Rundfunk. Frau Faeser war zu dieser Zeit noch zwei Tage im Amt. Die Presseerklärung und die Fragen der Journalisten können Sie hier lesen und das Video hier ansehen.

Nun ist mit der Pressemitteilung des BfV und mit der Pressekonferenz der ehemaligen Innenministerin Nancy Faeser dieses Gutachten als Gutachten öffentlich verkündet worden. Dieses 1.117-seitige Gutachten hat den Vermerk „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRACH“  und weiteren Vermerk „Keine Weitergabe außerhalb des VS-Verbundes ohne Zustimmung des BfV“. Also ist dieses Gutachten als „GEHEIM“ eingestuft.  Wie in einigen Medien veröffentlicht, hatte aber der „Spiegel“ und andere, Auszüge veröffentlicht und auch kommentiert. Also muss es dieses Medien vorgelegen haben. Es ist schon sehr verwunderlich, dass der AfD das Gutachten nicht zugestellt wurde. Dieses Gutachten wurde also „durchgestochen“, oder aber auch mit Absicht gezielt „veröffentlicht“. Die Zeitschrift „Cicero“ hat es als Download hinter einer Bezahlschranke freigegeben. Die Nachrichten-Plattform NIUS hat es auch zum Download freigegeben. Ich habe es heruntergeladen und stelle es hier zum Download auch frei.

Inzwischen haben einige Rechtswissenschaftler zu diesem Gutachten Stellung genommen. Ich bin kein Jurist, ich denke, man muss kein Jurist sein, um den Sinn dieses Gutachten, warum dieses Gutachten gemacht worden ist, zu verstehen. Ich habe mir es angetan, ja, ich habe es mir angetan, ich habe dieses Gutachten gelesen. Es kostet wirklich große Überwindung, denn nach 80, 90 oder 120 Seiten will man aufhören. Ich habe erwartet, dass in diesem Gutachten etwas steht, das als „gesichert rechtsextremistisch“ ausgewiesen ist.

Nein, ich habe auf „999 Seiten“ aneinandergereiht, Äußerungen von AfD-Bundestags- und Landtags-Abgeordneten aus ganz Deutschland gelesen. Diese im Gutachten enthaltenen Inhalte sind, wie ich es sehe, öffentlich zugängig. Im Internet, aus Medienberichten, Zeitungsartikeln und Auftritten dieser genannten Personen in der Öffentlichkeit. Ich frage mich deshalb, welche geheimdienstlichen Informationen sind hier von Informanten gesammelt worden, die ich nicht auch aus dem Internet oder aus den Medien bekommen kann?

Welcher Aufwand ist hier, oder besser gesagt, wird hier mit Steuergeldern betrieben? Geht es hier darum um eine stark gewordene Partei öffentlich zu schaden, oder steckt hier doch mehr dahinter? In meinen Augen sieht es doch mehr danach aus, als wäre es ein politisch bestelltes Werk. Ich bin immer noch der Meinung, dass mit dem Artikel 5 des Grundgesetzes die Meinungsfreiheit gedeckt ist. Die Meinungsfreiheit ist doch in einigen Paragraphen des Strafgesetzbuches (z. B. § 188 StGB) in der letzten Zeit eingeschränkt worden. Ist dieses Gutachten ein weiter Versuch der Politik uns, die Bürger, zu reglementieren? Wenn dies mit einem Gutachten zu einer Partei, die von 10 Millionen Bürgern gewählt wurde, gelingt uns einzuschüchtern, dann ist das so gewollt. Ich denke aber nicht, dass 20 Prozent der Wähler die die AfD gewählt haben, sich einschüchtern lassen. Auch andere Bürger werden sich damit, wenn es nun allgemein öffentlich wird, nicht einschüchtern lassen. Nicht mehr.

Es sind wahrscheinlich einige Äußerungen dabei, die mit dem Artikel 5 GG nicht gedeckt sind. Andere gehören sich nicht, andere sind geschmacklos und vielleicht auch abstoßend. Aber deshalb und damit einen Versuch zu starten, eine Partei als Ganzes als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen, das geht zu weit. Das darf und wird nicht gelingen. Vorallem auch deshalb, weil das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster noch nicht rechtskräftig ist. Dies wird immer wieder, auch von der ehemaligen Innenminsterin Nancy Faeser, behauptet, dass es rechtskräftig ist. Im Gutachen werden in 3237 Fußnoten auf Gerichtsurteile, Aussagen von Personen, auf Parteiprogramm und, und, und hingewiesen.

Obwohl meines Wissens bis heute kein einziges Gutachten des BfV für die Öffentlichkeit zugänglich ist, wird auf Seite 1068 des Gutachtens abschließend folgendes ausgesagt:„Die Voraussetzungen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Einstufung der AfD als gesichert extremistische Bestrebung gemäß § 16 Abs. 1 BverfSchG liegen vor“.Und dann wird dieses Gutachten auf Grund der Klage der AfD ausgesetzt. Was sagt das wohl über das BfV aus?

Wenn ich mir eine abschließende Meinung zu diesem „Gutachten“ gebildet habe, werde ich in einem weiteren Beitrag dazu schreiben.

1 Der ehemalige Präsident Thomas Haldenwang war bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand am 31. Dezember 2024 im Amt bzw beurlaubt. Thomas Haldenwang wollte für die CDU bei der Wahl am 23. Februar 2025 in den Bundestag, hat es aber nicht geschafft. Mit 24,3 Prozent unterlag er im Wahlkreis Wuppertal 1 dem SPD-Politiker Helge Lindh, der mit 33,5 Prozent gewann. Haldenwang war nicht über die Landesliste der CDU in Nordrhein-Westfalen abgesichert. Ich frage mich da: Wie kommt es, dass der ausscheidende Präsident des BfV keinen abgesicherten Listenplatz hatte?

2 Ich war so verrückt und habe das Gutachten ausgedruckt und gewogen!