Was macht Angst? Wer macht Angst? Ich habe keine Angst vor dem Virus! Die Maßnahmen der Regierung machen mir Angst! Die Abgeordneten unseres Bundestages machen mir Angst!

Die weitreichenden Maßnahmen der Regierung führten zu bundesweiten friedlichen Demonstrationen. Angefangen haben diese Demonstrationen am 13. März 2020 in Stuttgart. Es folgten Demonstrationen in Darmstadt, Frankfurt, Hamburg und anderenn Städten. Vor allem die Demonstrationen in Berlin am 01. und 29. August 2020 haben die Regierung herausgefordert. Alle diese Demonstranten forderten das Grundgesetz ein! Der Berliner Senat, angeführt vom Innensenator Geisel, wollte diese Demonstrationen verbieten. Das hat nicht geklappt! Nicht nur diese, auch andere Demonstrationen wurden von Verwaltungsgerichten zugelassen.

Das darf nicht sein! Das geht gar nicht! Also müssen wir die Gesetze so umgestalten, dass die Gerichte unsere Beschlüsse nicht mehr kippen können!

Dem entsprechend haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf eingebracht. Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944 vom 03. November 2020: Entwurf eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

Diesem Entwurf hat der Bundestag weitestgehend zugestimmt und als Gesetz beschlossen:

Drittes Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 18. November 2020


Änderung des § 5: „(1) Der Deutsche Bundestag kann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 vorliegen:
Satz 4: Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil:

  1. die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat….

Die WHO hat zur Zeit der „Schweinegrippe“ die Kriterien zum Begriff „Epidemie“ geändert. Wir wissen, dass die „Schweinegrippe“ keine „Epidemie“ war. Dies hat 2009 der Untersuchungsausschuss des Europarates 2009 ausdrücklich festgestellt. Die „Schweinegrippe“ war ein politischer Flop! Aber davon in einen anderen Betrag?

Außerdem wurde nach § 28 der § 28a „eingefügt“:
§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28a Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung……können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein:
Nun folgt die Aufzählung der bekannten Maßnahmen:
Abstandsgebot im öffentlichen Raum
Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht)
Untersagung oder Beschränkung von Freizeitgestaltungen und ähnlichen Veranstaltungen
Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind (z.B. Mucki-Bude, Tennis usw.)
Keine Sportveranstaltungen (wieviele Millionen Menschen sind allein beim Fussball ausgesperrt? Allein bei den Bundesliga-Spielen mind. 250.000)
Untersagung von religiösen Zusammenkünften (also keine Gottesdienste)
Hotel- und Gaststätten-Schließung
Keine Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Ich müsste nun noch viel mehr aufzählen. Das sprengt aber den Rahmen dieser Seite. Das ist im Gesetz vom 18. November 2020 alles nachzulesen.

Es wurden auf Grund eines Inzidenzwertes Maßnahmen beschlossen. Eine Befristung von Einzelmaßnahmen oder der Verordnungsermächtigung nach § 32 IfGS sieht das Gesetz nicht vor.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat mit der Ausarbeitung vom 04. November 2020 darauf, aber auch auf viele andere Mängel hingewiesen. Das hat den Bundestag nicht interessiert. Ich denke, dass die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes von unseren Abgeordneten gar nicht gelesen wurde. Sie haben in unserer schwierigen Zeit so viel um die Ohren, dass die Partei ihnen sagen muss wie sie abzustimmen haben. Sie müssen nach Wissen und Gewissen abstimmen. Wo ist das Wissen und wo ist das Gewissen geblieben? Suchen sie noch danach? Ich denke sie brauchen uns Bürger bei der Suche danach!

Dieser § 28a hat der Regierung aber noch nicht ausgereicht. Die Demonstrationen haben ja nicht aufgehört. Gerichte mussten wieder gegen Erlasse und Verbote entscheiden. Ich muss hier nicht die einzelnen Gerichtsentscheide aufführen. Das Fass war nun voll! Nun müssen schärfere Gesetze her! Also los!

Davon mehr in Corona Angst 5!


Was macht Angst? Wer macht Angst?

Das Virus macht mir nicht Angst! Angst machen die Verlautbarungen des Herrn Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Institut, des Bundesministers für Gesundheit Herr Jens Spahn, der Bundeskanzler*in Frau Angela Merkel und der Ministerpräsidenten. Allen voran Herr Markus Söder aus dem schönen Bundesland Bayern! Nicht vergessen Herrn Michael Müller, Regierender Bürgermeister in Berlin!

Angst macht auch die Mehrheit der Abgeordneten unseres Parlaments, des Bundestages. Unsere Abgeordneten beschließen und ändern Gesetze zum Schutz der Bevölkerung. Aber eins nach dem Anderen, in chronischer Reihenfolge:

Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 27. März 2020

§ 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(1) „Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung von der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen“.

Damit ist die Regierung, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), zu vielen Maßnahmen ermächtigt. Damit beginnen die Maßnahmen zum Eingriff in das Grundgesetz, in den Grundsatz unserer Selbstbestimmung. Der Bundestag hat die Regierung ermächtigt, anders kann man das nicht bezeichnen.
Wo ist in dieser Ermächtigung die Fristsetzung? Wie lange dauert die epidemische Lage von nationaler Tragweite? Das heißt doch, dass der Bundestag bei der Aufhebung dieser Feststellung beweisen muss, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Wen fragt er dann? Wissenschaftler, und wenn, wen dann sonst noch? Die, die den Abgeordneten jetzt gesagt haben wie sie abstimmen sollen? Das ist nicht lustig, denn wir sehen ja was daraus geworden ist, und was dem alles folgt.
Ich frage mich: wie haben sich die Bundestagsabgeordneten informiert? Wer hat ihnen den Begriff „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ erklärt? Wer bestimmt was eine Epidemie ist, und dann noch von „nationaler Tragweite“? Sind unsere Abgeordneten genug gebildet, um dies alles zu begreifen oder sind sie einem Beschluss ihrer Partei gefolgt? Es hat nicht nur die Regierungs-Koalition für diesen § 5 gestimmt, es waren auch die Mehrheit der Parteien der Oppostition, die dafür gestimmt haben. Wie 1933. Diesmal waren auch „Die Grünen“ dafür. Sie erklären ja auch den Klimawandel und die Energiewende. Wer informiert diese Partei über die Inhalte dieser Begriffe? Wir sehen ja wie das Thema Klimawandel die Energiewende vor sich hertreibt!

Zu dem Thema „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gab es einige Rechtsgutachten von renommierten Juristen:
07. Mai, 11. Juni und 02. Sept. 2020
Universitätsprofessor Dr. Thorsten Kingreen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gestundheitsrecht, Universität Regensburg
07. Sept. 2020
Prof. Dr. jur. habil. Michael Elicker
Hochschullehrer für Staats- und Verwaltungsrecht, sowie Verfassungsgeschichte an der Rechts- und Wirtschaftswissen-schaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes
08. Sept. 2020
Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht an der Universität Augsburg.

Diese Herrn haben sich in ihren Gutachten sehr ausführlich mit dem § 5 „Epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ des IfGS befasst. In dem Gutachten vom 02.09.2020 des Herrn Prof. Dr. Kingreen steht: „Derzeit geht auch das RKI nicht von einer systemischen Gefahr aus, die die Infrastrukturen des Gesundheitswesens überfordern könnten. Eine „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ i. S. des § 5 Abs. 1 IfGS liegt daher derzeit nicht vor“. Das sagt doch alles aus!

Das hat aber den Bundestag, den Bundesrat und die Regierung nicht geschert. Für alle diese sind Gutachten von Juristen und Meinungen anderer Wissenschaftler unwichtig. Aber Herr Drosten ist sehr gefragt! Auf Herrn Drosten komme ich sicher auch noch in einem späteren Beitrag!

Auf Grund dieser Ermächtigung hat das BMG, die Bundeskanzler*in und die Ministerpräsidenten, „beraten“ vom Robert-Koch-Institut, gestützt auf den § 28 IfGS, weit gehende Ein- und Beschränkungen, u. a. Lockdowns, des öffentlichen Lebens beschlossen. Ob nun dafür im Einzelnen noch das Einverständnis des Bundesrates notwendig war oder ist, spielt hier nicht die Rolle.

Diese weitreichenden Maßnahmen führten zu bundesweiten friedlichen Demonstrationen. Angefangen haben diese Demonstrationen am 13. März 2020 in Stuttgart. Es folgten Demonstrationen in Darmstadt, Frankfurt, Hamburg und anderenn Städten. Vor allem die Demonstrationen in Berlin am 01. und 29. August 2020 haben die Regierung herausgefordert. Alle diese Demonstranten forderten das Grundgesetz ein! Der Berliner Senat, angeführt vom Innensenator Geisel, wollte diese Demonstrationen verbieten. Das hat nicht geklappt! Nicht nur diese, auch andere Demonstrationen wurden von Verwaltungsgerichten zugelassen.

Das darf nicht sein! Das geht gar nicht! Also müssen wir die Gesetze so umgestalten, dass die Gerichte unsere Beschlüsse nicht mehr kippen können!

Dazu in meinem nächsten Beitrag!