23. Juni 2021 Fragestunde Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel zu verschiedenen Themen, hier zum PCR-Test.

Frau Bundestags-Präsidentin Petra Pau:
Der Abgeordnete Sebastian Münzenmaier hat das Wort:

Frau Bundeskanzlerin, laut einer aktuellen Studie der Universität Duisburg und Essen mit über 160.000 Teilnehmern, sind die momentan durchgeführten PCR-Tests, die ja die Grundlage für den Inzidenzwert bilden, nicht aussagekräftig über die Ansteckungsgefahr eines Getesteten, und laut dem Autor der Studie, Herrn Prof. Dr. Stang, waren im Vergleichszeitraum der Studie über 60 % der positiv getesteten nicht mehr ansteckend, da der CT-Wert über 25 und die Viruslast dementsprechend zu gering für eine Ansteckung war. Und da die positiven PCR-Tests, ich habe es eben ja gesagt, momentan die Grundlage für den Inzidenzwert sind, und dieser Inzidenzwert ist dieser Regierung nachher die Voraussetzung für massive Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten. Und deswegen, Herr Prof. Dr. Andreas Stang äußerte sich dazu wie folgt, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: Die am Ende errechnete Zahl von SARS-CoV-2 Getesteten sollte daher nicht als Grundlage für Pandemiebekämpfungs-Maßnahmen wie Quarantäne, Isolation oder Lockdown benutzt werden, Zitat Ende. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, stimmen Sie dieser Aussage zu, und wenn nein, warum nicht.

Frau Bundeskanzlerin Merkel:

Nein, ich stimme dieser Aussage so nicht zu, ich glaube auch, dass auch gute wissenschaftliche Antworten, die ich hier nicht wiedergeben kann, z. B. von Prof. Drosten in seinem letzten Podcast gegeben wurden. Ich will nur ganz allgemein sagen, schauen Sie sich, wenn Sie sich den PCR-Wert eines Erkrankten anschauen, dann baut der sich auf, und dann baut er sich nach einem Höhepunkt wieder ab, und das heißt, man hat in Verlaufe der Krankheit, wenn man jeden Tag einen PCR-Test machen würde, immer eine bestimmte Verlaufskurve, und da sind Teile davon unterhabt von 25 und Teile sind über 25, mal ist man mehr ansteckend, kommt man in den ansteckenden Bereich, dann ist man wieder gar nicht ansteckend. Und die einzige Frage ist, haben wir, und hatten ja nur eine endliche Zahl von PCR-Tests zur Verfügung. Vielleicht manchen Menschen drei oder vier Tage zulange Quarantäne angesagt. Aber sie können aber mit einem PCR-Test, bei den Sie 100 % rauskriegen ob jemand die Krankheit hat, nicht sagen, ist der auf dem aufsteigenden Ast des PCR-wertes, den absteigenden Ast des PCR-Wertes, also weil das gerade andersrum geht, ist nicht meine Handbewegung (Sie fuchtelt mit den Händen im Kreis herum) müssen Sie sich andersrum denken, aber ist ja genau, auf welchem Stadium der Infektion ist er. Und deshalb glaube ich, dass wir im großen Ganzen, im Blick auf die Verfügbarkeit von PCR-Tests, verantwortlich gehandelt haben, und man, wenn man unendlich viele solcher Tests hat, könnte man die Quarantäne hinten und vorne noch ein bisschen abscheiden, aber das wäre nicht verantwortlich, da man für das Individuum aber gar nicht weiß, wie sich die PCR-Konzentration dann verändert. Das kann bei einem schnell gehen, bei anderen langsam gehen. Sie können ja nicht stündlich testen und fragen, ist er nun über 25 oder unter 25 und darf ich ihn auf die Straße lassen, so.
Und deshalb ist das nach bestem Wissen und Gewissen gut gemacht.

Frau Präsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur Nachfrage.

Der Abgeordnete Sebastian Münzenmaier:

Vielen herzlichen Dank! Ja, Sie haben jetzt wieder nur auf den PCR-Test, bezüglich auf die Inzidenz bei einigen, bei einigen….
Frau Merkel fällt ins Wort: … ich hab, ich hab auf den CT-Wert Stellung genommen ….
Präsidentin:… Frau Bundeskanzlerin ..Entschuldigung …
Frau Merkel: … Entschuldigung … (hält die Hand vor den Mund)   ja selbstverständlich
Präsidentin: … zuerst stellt der Abgeordnete noch seine Nachfrage, dann kommt … (weiteres geht unter)

Der Abgeordnete Sebastian Münzenmaier:

Frau Bundeskanzlerin … danke fürs Wort … also es ist ja so, … Sie haben ja in einigen lhrer Maßnahmen, wie auch in der Bundesnotbremse, da haben Sie komplett auf die Inzidenz abgestellt. Da gibt es keine weiteren Maßnahmen wie z. B. die Belegung der lntensivbetten, die haben Sie eben angesprochen, auch da gibt es Manipulationsvorwürfe, der Bundesrechnungshof hat gesagt, da war wohl nicht alles ganz korrekt. Da haben wir den Fall der PCR-Tests. Eine namhafte Studie, es ist ja nicht so, dass ich die erfunden hab, eine namhafte Studie sagt, na ja, da gibt es einiges an Unklarheiten. Das bedeutet, lhre Maßnahmen, die sie bisher getroffen haben, die stehen alle auf sehr wackligen Füßen. Und deshalb, vor diesem Hintergrund, möchte ich Sie noch mal fragen, wie geht das in Zukunft weiter. Jetzt wurde ja schon von der Delta-Variante geredet. Auch dazu gibt es Aussagen dazu, dass die zwar ansteckend, aber nicht gefährlicher im Sinne von schweren Verläufen sei. Wie stellen Sie sich vor, wann kann den Maßnahmen wirklich aufheben, oder müssen wir damit rechnen, dass wir Ende des Jahres wieder in Lockdown gehen müssen, dass wir damit rechnen müssen, dass eine Epsilon-Variante auftaucht usw.

Frau Bundeskanzlerin Merkel:

Also, dass verschiedene Varianten auftauchen können, damit müssen wir rechnen, solange nicht die ganze Menschheit geimpft ist.

Und jetzt will ich mal versuchen zu ordnen was Sie, was Sie hier gesagt haben. Ein PCR-Test ist positiv, dann hat der Mensch SARS-CoV-19.

2. Mit einem PCR-Test ist ein CT-Wert verbunden, irgendeine Konzentration in Abhängigkeit von der Zeit. Und dies kann über oder unter 25 sein, ist er über 25, ist der Mensch ansteckend. Sie wissen aber nicht in welchem Moment, gleichen Moment des Krankheitsverlaufs, die diese Messung machen, also hat er morgen einen höheren CT-Wert oder einen niedrigeren CT-Wert, und davon hängt ab, ob er morgen noch ansteckend ist oder nicht. Das heißt also, sie, im Grundsatz ist der PCR-Test immer ein hervorragender Indikator für die Frage, ob jemand krank ist, und wenn ich mir den Zeitverlauf von CT angucke, kann ich auch sagen, wann ist er nun mit großer Wahrscheinlichkeit ansteckend, wann nicht.

Jetzt fragen Sie nach der Inzidenz, das ist ja was ganz anderes. Die Inzidenz ist die Zahl der Menschen, die einen Positiven PCR-Test hatten, pro 100.000 Einwohner in 7 tagen. Und diese Inzidenz, da haben wir eine Evidenz gehabt, dass bei den bisherigen Varianten… (an die Präsidentin gewandt: das hole ich bei der nächsten Frage rein) …bei den bisherigen Varianten, die Krankenhaushäufigkeit so und so viel hoch ist, und die schweren Erkrankungs-Verläufe so und so viel hoch, Long-COVID vielleicht so und so viel hoch sind. Durch das impfen wird sich das ändern. Das heißt, das was wir im letzten Winter hatten, dass die Inzidenz in dieser oder jenen Weise mit der Zahl der belegten lntensivbetten verbunden ist, das wird nicht mehr eins zu eins so gelten.

Wie das geht, wie die einzelnen Impfstoffe auf schwere Verläufe wirken, auf die Ansteckbarkeit anderer Menschen, selbst wenn ich nicht selber, nicht schwer erkranke, das hängt von der lmpfquote ab, wieviel Menschen lassen sich impfen, je mehr sich impfen lassen, umso leichter haben wirs, aber es wird sich durch das impfen verändern. Und deshalb kann ich lhnen für den Herbst diesen Jahres noch keine Aussage machen.

Bemerkung: Ich habe diesen Wortlaut aus dem Video der Befragung mitgeschreiben, nach bestem Wissen und Gewissen.
Das Video können Sie sich gerne unter diesem Link ansehen: Befragung der Bundeskanzlerin Angela Merkel

 

Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung am 03. Januar 2013
Drucksache 17/12051 „Risikoanalyse Bevölkerungsschutz Bund
hier: „Pandemie durch Virus „Modi-SARS“ Stand: 10.12.2012

Diese Risikoanalyse beschäftigt mich sehr!
Sie können zwar diese „Risikoanalyse“ sich von den Drucksachen des Bundestages abrufen. Ich will Ihnen aber trotzdem einige Inhalte nicht vorenthalten, sondern näher bringen. Vielleicht sensibilisiere ich Sie, mache Sie neugierig. Vielleicht wussten Sie auch nicht, dass es diese Analyse der Regierung Merkel II mit CDU/CSU und FDP gab und immer noch gibt.

Zur Einführung: Im Dezember 2019 hat uns, die ganze Welt, das Virus SARS-CoV-2 heimgesucht. Wie immer berichtet, ist das Virus als erstes in der chinesischen Stadt Wuhan aufgetreten. Die betroffenen Menschen sollen sich in einem Tiermarkt infiziert haben. Genaues weiß man nicht …

Die Bundesregierung, der Bundestag, Virologen, die TV-Sender und die Print-Medien sagen: „Dieses Virus ist ein neues Virus, wir sind von dem Erscheinen überrascht worden“. Genaues weiß man nicht …

Der Bundestag hat am 25. März 2020 „Die epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt (BT-PiPR 19/154, S. 19169C). Diesem, von der großen Mehrheit des Bundestages getragenen Beschlusses, folgte mit Datum vom 27. März 2020 das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(1) Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für die Feststellung nicht mehr vorliegen.

Es war niemals eine Frist vorgesehen, in der wissenschaftlich geprüft wird, wer und wie feststellt wird, ob eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ noch herrscht. Die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ (ELvnT) wurde verlängert, inzwischen aufgehoben, aber von anderen Beschlüssen zu Maßnahmen ersetzt. Die Aufhebung der „ELvnT“ ist für mich eine der verlogensten Beschlüsse des Bundestages die ich je erlebt habe. Die Ersatz-Maßnahmen sind noch schlimmer. Mit diesen Maßnahmen will man ein Impfgesetz umgehen.

Hat nun dieses Virus SARS-CoV-2 die Bundesregierung, den Bundestag und Virologen überrascht? Ich denke nicht!

Denn es ist im Januar 2013 folgendes geschehen:
Mit Drucksache 17/12051 vom 03, Januar hat die Bundesregierung den Bundestag mit dem „Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012“ über das Ergebnis der Analyse über „Estremes Schmelzhochwasser aus den Mittelgebirgen“ und über die „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ informiert.

Der Bericht über Risiken durch Hochwasser ist zwar auch hochinteressant, aber auf Hochwasser werde ich noch im Bereich „Klima“ näher eingehen.

Wichtig ist der Punkt 2.3 Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“, Stand 10. Dezember 2012. Der Anhang 4 von den Seiten 55 bis 87 handelt von

Pandemie durch
„Modi-SARS“

Seite 56: Eintrittswahrscheinlichkeit
Klasse C: … bedingt wahrscheinlich, eine Ereignis, das statistisch in der Regel einmal in einem Zeitraum von 100 bis 1000 Jahre eintritt …
Es hat aber nur 8 Jahre gedauert! Ich frage mich: In wesen Auftrag wurde vom wem diese Analyse erstellt? Wer wollte was damit erreichen?

Es folgt eine Aufstellung über das Schadensausmaß für Mensch, Umwelt, Volkswirtschaft und immaterieller Werte. Welches Schadensausmaß bis heute, wegen und durch die Entscheidungen der Regierung, erreicht hat, das mussten wir alle erfahren.

Ab Seite 57 „SZENARIO“:
Eine Pandemie ist eine weltweite Ausbreitung eines Krankheitserregers (Definition geändert von der WHO mit der „Schweinegrippe“ 2009)

Außergewöhnliches Seuchengeschehe kann natürliche Ursachen haben, z. B.:
Pandemie mit Variationen von bekannten Erregern (Influenza-Pandemie)

Auftreten neuartiger Krankheitserreger (Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom, SARS)
In Ausnahmefällen kann Seuchengeschehen aber auch auf akzidentelle oder intentionale Freizetzung zurückgehen, z. B.
akzidentelle Freisetzung durch einen Laborunfall (wie bei einzelnen Fällen nach der SARS-Pandemie)

Das Vorliegende Szenanrio beschreibt ein außergewöhnliches Seuchengeschehen, das auf der Verbreitung eines neuartigen Erregers basiert … dessen Eigenschaftgen sehr eng an das SARS-Virus angelehnt ist.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Erreger mit neuartigen Eigenschaften, die eine schwerwiegendes Seuchenereignis auslösen, plötzlich auftreten können. (z. B. SARS-Coronavirus [CoV] …

SARS-Coronavius CoV, man höre und staune, es wurde uns doch immer wieder gesagt, dieses Virus ist ganz neu, wir wissen nix genaues …

Ein aktuelles Beispiel für einen neu auftretenden Erreger ist ein Coronavirus (novel Coronavirus). Welches nicht eng mit SARS-CoV verwandt ist …
Schon wieder SARS-CoV! Wie kommt es, dass das neue Virus nun doch ein SARS-Cov-2-Virus ist? Fragen über Fragen!

Auf Seite 61 unter 2.4 wird über Dauer und Verlauf resümiert. „Nach drei Jahren wird ein Impfstoff entwickelt, freigegeben und in ausreichender Menge vorhanden sein“ …
… also ein Impfstoff in drei Jahren! Braucht ein Impfstoff normaler weiße nicht acht bis 10 Jahre bis er freigegen wird? Oder auch manchmal länger?
Die, die wir heute bekommen haben, wurden aus dem Hut gezaubert. Die Impfstoffhersteller haben gerade mal éinige Monate gebraucht. Obwohl die Forschung an mRNA-Impfstoffen in den letzten 30 Jahren zu keinem Ergebnis gekommen ist. Das hat doch auch unser Bundespräsident bei der Ehrung von Herrn Ugur Sahin gesagt?

Auf Seite 76 unter „Auswsirkungen auf das Schutzgut Mensch“
Tote: Es ist über den gesamten Zeitraum mit mindestens 7,5 Millionen Toten zu rechnen (vgl. Kapitel 2.4)
Man modelliert hier mit 3 Jahren. 7,5 Millionen Tote Menschen sind 9 Prozent der heutigen Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland!

Auf Seite 85 werden die Eigenschaften von SARS und auf Seite 86 die Eigenschaften von Modi-SARS beschrieben. Es sind die gleichen Eigenschaften und Verhaltensweisen wie die von SARS-CoV-2 … !

Im Weiteren wird auf 30 Seiten „modelliert“. Es so modelliert, wie es dann mit SARS-CoV-2 abgelaufen ist und wie es noch immer abläuft. Ich will das hier nicht wiedergeben, lesen Sie das doch bitte im Original nach. Wie werden große Augen machen!

Die Regierung Merkel II, III, IV, und das Robert-Koch-Institut (RKI), hatten also ein Papier, die „Risikoanalyse Bevölkerungsschutz Bund“. Sie hatten dieses so wichtige Papier in der „Schublade“ und haben es die ganzen Jahre missachtet. Dies ist nicht nur fahrlässig, dies ist grobfahrlässig. Diese Grobfahrlässigkeit hat Menschleben gekostet. Dies darf einer verantwortungsvollen Regierung nicht passieren! Ich meine damit nicht eine Regierung als Institution, ich meine damit Personen! Ich meine damit die Politiker, die diese Risikoanalyse nicht weiter verfolgt haben. Oder haben diese Leute die Tragweite dieses Risikos nicht verstanden? Ich denke eher beides – Grobfahrlässigkeit und Unvermögen!

Haben Sie in all den Jahren in TV, Printmedien oder amtlichen Mitteilungen eine Nachricht oder eine Publikation darüber gesehen? Ich nicht, aber vielleicht habe ich da etwas übersehen, ich bin auch nur ein Mensch.

Der Bundestag ist doch die Institution, die ein solches Papier sofort sensibilisieren muss. Es geht hier doch nicht um eine Ereignis „Klasse C: Eintrittswahrscheinlichkeit … ein Ereignis, das statistisch in der Regel einmal in einem Zeitraum von 100 bis 1000 Jahren eintritt“.
Wer ist so vermessen diesen Zeitraum als statistisch einzuordnen? Dieses Ereignis, wenn es kommt, ist kein Jahrhundert-Hochwasser!

Der Bundestag muss da scheinbar nicht reagieren. Frau Merkel wurde auf diese Risikoanalyse angesprochen. Sie antwortete darauf … dies sei Ländersache! Es ist richtig, für den Katastrophenschutz sind die Länder verantwortlich. Aber ein Bundeskanzler (ich gendere nicht!) hat die gesetzliche Richtlinienkompetenz. Wenn die Bundeskanzlerin sich nicht mitverantwortlich wähnt, wie soll dann ein Kontrollorgan verantwortlich sein? Wie soll das gehen? Aber dann haben Frau Merkel und die Ministerpräsidenten alle Entscheidungsmacht an sich gezogen. Dazu gibt es kein Gesetz!

Oder hat man deshalb nichts unternommen, weil die Vorhersagen zu der „Scheinegrippe“ im Jahr 2009 nicht eingetroffen sind. Adolf Windorfer, Professor an der Medizinischen Hochschule Hannover, hat damals nur für Deutschland 30.000 Tote vorausgesagt. In Wahrheit waren gottseidank nur 253 Menschen zu beklagen. Auch diese 253 waren zuviel! Vorhersagen über Impfstoffbedarf, der dann nicht gebraucht wurde, weil die Schweinegrippe „modelliert“ war, nicht stattgefunden hat. Mit einem Impfstoff, der vor allem bei Kindern die verheerende Nebenwirkung der Schlafkrankheit hatte!

Wissenschaftler wussten, dass SARS-CoV-2-Viren all die Jahre, immer eine Rolle gespielt haben, in denen Influenza-Viren grassiert haben. Dieses Virus wurde aber die ganzen Jahre nicht so verfolgt, dass es beim RKI aktenkundig war. So war das auch im Influenza-Jahr 2017/18. An das RKI wurden 1674 Todesfälle mit Influenza-Viren gemeldet. Das RKI hat die tatsächliche Zahl der Toten dann auf 25.100 geschätzt (Berichte RKI).

Wie kommt man darauf, dass man Tote schätzt? Weil man die tatsächliche Totesursache nicht kennt? Weil die Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Mors-SARS“ nicht interessiert hat, niemand interessiert hat? Ich frage mich: Wieso hat dies niemand interessiert? Ich meine damit die Verantwortlichen. Einige Wissenschaftler wussten, dass es diese Viren die ganzen Jahre gab. Sie fanden aber, wie auch heute, kein Gehör.

Die Tragweite dieses Versagens sehen wir an der heutigen Situation. Heute ist es nicht mehr SARS-CoV-2 sondern heißt es als Krankheit COVID-19. So kann man auch vom eigentlichen Problem ablenken? Die heutige Situation hat aber auch noch andere Gründe. Einer davon ist der PCR-Test.

Ich komme in anderen Beiträgen dazu darauf zurück! Ich habe noch mehr auf dem Schirm! So sagt man doch heute?

Drucksache 17/12051 vom 03.01.2013:

Was macht Angst? Wer macht Angst? Ich habe keine Angst vor dem Virus! Die Maßnahmen der Regierung machen mir Angst! Die Abgeordneten unseres Bundestages machen mir Angst!

Die weitreichenden Maßnahmen der Regierung führten zu bundesweiten friedlichen Demonstrationen. Angefangen haben diese Demonstrationen am 13. März 2020 in Stuttgart. Es folgten Demonstrationen in Darmstadt, Frankfurt, Hamburg und anderenn Städten. Vor allem die Demonstrationen in Berlin am 01. und 29. August 2020 haben die Regierung herausgefordert. Alle diese Demonstranten forderten das Grundgesetz ein! Der Berliner Senat, angeführt vom Innensenator Geisel, wollte diese Demonstrationen verbieten. Das hat nicht geklappt! Nicht nur diese, auch andere Demonstrationen wurden von Verwaltungsgerichten zugelassen.

Das darf nicht sein! Das geht gar nicht! Also müssen wir die Gesetze so umgestalten, dass die Gerichte unsere Beschlüsse nicht mehr kippen können!

Dem entsprechend haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf eingebracht. Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944 vom 03. November 2020: Entwurf eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

Diesem Entwurf hat der Bundestag weitestgehend zugestimmt und als Gesetz beschlossen:

Drittes Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 18. November 2020


Änderung des § 5: „(1) Der Deutsche Bundestag kann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 vorliegen:
Satz 4: Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil:

  1. die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat….

Die WHO hat zur Zeit der „Schweinegrippe“ die Kriterien zum Begriff „Epidemie“ geändert. Wir wissen, dass die „Schweinegrippe“ keine „Epidemie“ war. Dies hat 2009 der Untersuchungsausschuss des Europarates 2009 ausdrücklich festgestellt. Die „Schweinegrippe“ war ein politischer Flop! Aber davon in einen anderen Betrag?

Außerdem wurde nach § 28 der § 28a „eingefügt“:
§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28a Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung……können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein:
Nun folgt die Aufzählung der bekannten Maßnahmen:
Abstandsgebot im öffentlichen Raum
Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht)
Untersagung oder Beschränkung von Freizeitgestaltungen und ähnlichen Veranstaltungen
Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind (z.B. Mucki-Bude, Tennis usw.)
Keine Sportveranstaltungen (wieviele Millionen Menschen sind allein beim Fussball ausgesperrt? Allein bei den Bundesliga-Spielen mind. 250.000)
Untersagung von religiösen Zusammenkünften (also keine Gottesdienste)
Hotel- und Gaststätten-Schließung
Keine Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Ich müsste nun noch viel mehr aufzählen. Das sprengt aber den Rahmen dieser Seite. Das ist im Gesetz vom 18. November 2020 alles nachzulesen.

Es wurden auf Grund eines Inzidenzwertes Maßnahmen beschlossen. Eine Befristung von Einzelmaßnahmen oder der Verordnungsermächtigung nach § 32 IfGS sieht das Gesetz nicht vor.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat mit der Ausarbeitung vom 04. November 2020 darauf, aber auch auf viele andere Mängel hingewiesen. Das hat den Bundestag nicht interessiert. Ich denke, dass die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes von unseren Abgeordneten gar nicht gelesen wurde. Sie haben in unserer schwierigen Zeit so viel um die Ohren, dass die Partei ihnen sagen muss wie sie abzustimmen haben. Sie müssen nach Wissen und Gewissen abstimmen. Wo ist das Wissen und wo ist das Gewissen geblieben? Suchen sie noch danach? Ich denke sie brauchen uns Bürger bei der Suche danach!

Dieser § 28a hat der Regierung aber noch nicht ausgereicht. Die Demonstrationen haben ja nicht aufgehört. Gerichte mussten wieder gegen Erlasse und Verbote entscheiden. Ich muss hier nicht die einzelnen Gerichtsentscheide aufführen. Das Fass war nun voll! Nun müssen schärfere Gesetze her! Also los!

Davon mehr in Corona Angst 5!


Was macht Angst? Wer macht Angst?

Das Virus macht mir nicht Angst! Angst machen die Verlautbarungen des Herrn Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Institut, des Bundesministers für Gesundheit Herr Jens Spahn, der Bundeskanzler*in Frau Angela Merkel und der Ministerpräsidenten. Allen voran Herr Markus Söder aus dem schönen Bundesland Bayern! Nicht vergessen Herrn Michael Müller, Regierender Bürgermeister in Berlin!

Angst macht auch die Mehrheit der Abgeordneten unseres Parlaments, des Bundestages. Unsere Abgeordneten beschließen und ändern Gesetze zum Schutz der Bevölkerung. Aber eins nach dem Anderen, in chronischer Reihenfolge:

Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 27. März 2020

§ 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(1) „Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung von der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen“.

Damit ist die Regierung, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), zu vielen Maßnahmen ermächtigt. Damit beginnen die Maßnahmen zum Eingriff in das Grundgesetz, in den Grundsatz unserer Selbstbestimmung. Der Bundestag hat die Regierung ermächtigt, anders kann man das nicht bezeichnen.
Wo ist in dieser Ermächtigung die Fristsetzung? Wie lange dauert die epidemische Lage von nationaler Tragweite? Das heißt doch, dass der Bundestag bei der Aufhebung dieser Feststellung beweisen muss, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Wen fragt er dann? Wissenschaftler, und wenn, wen dann sonst noch? Die, die den Abgeordneten jetzt gesagt haben wie sie abstimmen sollen? Das ist nicht lustig, denn wir sehen ja was daraus geworden ist, und was dem alles folgt.
Ich frage mich: wie haben sich die Bundestagsabgeordneten informiert? Wer hat ihnen den Begriff „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ erklärt? Wer bestimmt was eine Epidemie ist, und dann noch von „nationaler Tragweite“? Sind unsere Abgeordneten genug gebildet, um dies alles zu begreifen oder sind sie einem Beschluss ihrer Partei gefolgt? Es hat nicht nur die Regierungs-Koalition für diesen § 5 gestimmt, es waren auch die Mehrheit der Parteien der Oppostition, die dafür gestimmt haben. Wie 1933. Diesmal waren auch „Die Grünen“ dafür. Sie erklären ja auch den Klimawandel und die Energiewende. Wer informiert diese Partei über die Inhalte dieser Begriffe? Wir sehen ja wie das Thema Klimawandel die Energiewende vor sich hertreibt!

Zu dem Thema „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gab es einige Rechtsgutachten von renommierten Juristen:
07. Mai, 11. Juni und 02. Sept. 2020
Universitätsprofessor Dr. Thorsten Kingreen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gestundheitsrecht, Universität Regensburg
07. Sept. 2020
Prof. Dr. jur. habil. Michael Elicker
Hochschullehrer für Staats- und Verwaltungsrecht, sowie Verfassungsgeschichte an der Rechts- und Wirtschaftswissen-schaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes
08. Sept. 2020
Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht an der Universität Augsburg.

Diese Herrn haben sich in ihren Gutachten sehr ausführlich mit dem § 5 „Epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ des IfGS befasst. In dem Gutachten vom 02.09.2020 des Herrn Prof. Dr. Kingreen steht: „Derzeit geht auch das RKI nicht von einer systemischen Gefahr aus, die die Infrastrukturen des Gesundheitswesens überfordern könnten. Eine „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ i. S. des § 5 Abs. 1 IfGS liegt daher derzeit nicht vor“. Das sagt doch alles aus!

Das hat aber den Bundestag, den Bundesrat und die Regierung nicht geschert. Für alle diese sind Gutachten von Juristen und Meinungen anderer Wissenschaftler unwichtig. Aber Herr Drosten ist sehr gefragt! Auf Herrn Drosten komme ich sicher auch noch in einem späteren Beitrag!

Auf Grund dieser Ermächtigung hat das BMG, die Bundeskanzler*in und die Ministerpräsidenten, „beraten“ vom Robert-Koch-Institut, gestützt auf den § 28 IfGS, weit gehende Ein- und Beschränkungen, u. a. Lockdowns, des öffentlichen Lebens beschlossen. Ob nun dafür im Einzelnen noch das Einverständnis des Bundesrates notwendig war oder ist, spielt hier nicht die Rolle.

Diese weitreichenden Maßnahmen führten zu bundesweiten friedlichen Demonstrationen. Angefangen haben diese Demonstrationen am 13. März 2020 in Stuttgart. Es folgten Demonstrationen in Darmstadt, Frankfurt, Hamburg und anderenn Städten. Vor allem die Demonstrationen in Berlin am 01. und 29. August 2020 haben die Regierung herausgefordert. Alle diese Demonstranten forderten das Grundgesetz ein! Der Berliner Senat, angeführt vom Innensenator Geisel, wollte diese Demonstrationen verbieten. Das hat nicht geklappt! Nicht nur diese, auch andere Demonstrationen wurden von Verwaltungsgerichten zugelassen.

Das darf nicht sein! Das geht gar nicht! Also müssen wir die Gesetze so umgestalten, dass die Gerichte unsere Beschlüsse nicht mehr kippen können!

Dazu in meinem nächsten Beitrag!