Linker Extremismus in Gießen

Wenn man gezwungen wird seinen Komplizen zu vertrauen, fangen nach meiner Erfahrung die Schwierigkeiten erst an.
Steven Seagal

Links-Extremisten haben am Wochenende die Stadt Gießen eingenommen!

Es war ein gewalttätige Machtdemonstration der Linken, sie sollte verhindern, dass sich die AfD-Jugend Deutschland auf dem Parteitag in Gießen neu gründen kann. Dieser linke Mob hat die Stadt Gießen regelrecht überfallen und von der Außenwelt abgeschnitten.

In etwa 200 Bussen wurden diese Leute aus dem ganzen Bundesgebiet nach Gießen gekarrt. Diese sogenannte „Demonstranten“ müssen doch, damit sie am Morgen in Gießen randalieren können, bereits am Abend von Ihren Ausgangsorten abgefahren sein. Bereits auf der Autobahn vor Gießen haben die Fahrer angehalten und die Leute aus den Bussen aussteigen lassen. Auf beiden Fahrbahnen haben sich die „Demonstranten“ formiert und mit Baumstämmen Barrikaden errichtet. Es wurden damit alle Verkehrsteilnehmer behindert. Die Polizei musste mit schwerem Gerät die Barrikaden räumen.

In der Stadt haben diese „Demonstranten“ versucht mit Müllcontainern als Rammbock Polizei-Ketten zu durchbrechen. Sie griffen Polizisten, Pressevertreter und andere Personen an. Nicht nur dies, auch der AfD-Politiker Julian Schmidt wurde zusammengeschlagen, nachdem er sich gegen Angriffe gewehrt hatte. Dieser gewaltbereite Mob wollte Pässe von Leuten sehen, fragte woher sie kommen, wer sie sind und wohin sie wollen. Sie haben sich hoheitliche Maßnahmen angeeignet und sich strafbar gemacht. Dies alles, um Druck auszuüben. Scheinbar haben sich diese Bürger nicht genug Links verhalten.

Nicht nur dies, sie haben auch Rettungskräfte nicht durchgelassen. Gießen sollte abgeschnitten werden. Die Jugendorganisation der AfD sollte sich nicht treffen können, ihren Parteitag nicht abhalten können. Es sollte nicht nur die Jugend der AfD getroffen werden, sondern auch die Partei als Ganzes.

Transparente wie diese als Beispiel sagen alles:

Die AfD mach die Hetze
der Rest die Gesetze
gegen jeden Rassismus
oder

Nazis jagen ist nicht schwer
mit Hammer und Gewehr

Roland Tichy von Tichys Einblick hat in einem Video geschildert und gezeigt, wie sein Kamerateam und der Reporter von diesem Mob angegriffen wurde, dem Kameramann hat man auf den Kopf geschlagen. In diesem Video sind die Personen gut zu erkennen. Ein Autohändler aus Gießen ist damit identifiziert worden, ihn erwartet eine Strafanzeige. Das Video ist doch für die Staatsanwaltschaft und die Richterschaft wohl Beweis genug? Ich bin mir da nicht so sicher.

Ist dies beispiellos in Deutschland? Solche Ausschreitungen können nur stattfinden, wenn diesen Leuten die Möglichkeit gegeben wird, sich so verhalten. Ich frage mich, wer lässt diese Leute auf Deutschland los? Wie lang ist die Kette, die sie sonst ruhig stellt? So war es auch 2017 beim G20-Gipfel in Hamburg. Damals hat man diesen Mob, anders kann man diese Ansammlung nicht bezeichnen, auch von der Kette gelassen und die Stadt verwüstet. Dies alles ist gewollt und auch gesteuert. Die Organisationen, die diese Leute steuern, haben sehr viel Geld. Dieser Überfall auf Gießen war sehr gut organisiert. X, WhatsApp und andere geschlossene Plattformen sind heute Instrumente um solche Unternehmen generalstabsmäßig gezielt durchzuführen. Ich frage mich wer bezahlt die Leute, wer bezahlt die 200 Busse? Nach Adam Ries sind dies allein bei 200 Bussen mal 50 Insassen 10.000 sogenannte „Demonstranten“.

Dies alles ist das Werk der Linken Politik. Wie weit ist Deutschland gesunken und wohin führt dies noch? Wann wird diese Linke Macht gestoppt? Wann endet die finanzielle Unterstützung? Es endet sicher nicht, wenn der Bundeskanzler dies alles beschönigt. Friedrich Merz sprach davon, dass sich ganz Links und ganz Rechts Auseinandersetzungen geliefert hätten. Welch ein Hohn! Es wurden über 50 Polizeibeamte verletzt, mit Steinen und Flaschen beworfen! Ist dies ein Werk der Antifa?

Dies alles ist das Werk der heutigen Parteien. Man muss nicht AfD wählen, aber der Wähler muss erkennen, dass dies nicht der richtige Weg ist. Mir scheint, die Parteien, und in der Hauptsache ihre Mandatsträger, bekommen Angst vor den nächsten Wahlen in Deutschland. Nicht nur in den Ostdeutschland, sondern im ganzen Bundesgebiet schwimmen den „etablierten“ Parteien, im wahrsten Sinne des Wortes, die Felle weg. Bärbel Bas bringt es sogar fertig, beim Bundestag der Jusos, den Kampf gegen die Arbeitgeber auszurufen. Ist dies ein weiteres Signal zum „Klassen-Kampf“ wie zu Lenins Zeiten?
 

Was macht Angst? Wer macht Angst?

Das Virus macht mir nicht Angst! Angst machen die Verlautbarungen des Herrn Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Institut, des Bundesministers für Gesundheit Herr Jens Spahn, der Bundeskanzler*in Frau Angela Merkel und der Ministerpräsidenten. Allen voran Herr Markus Söder aus dem schönen Bundesland Bayern! Nicht vergessen Herrn Michael Müller, Regierender Bürgermeister in Berlin!

Angst macht auch die Mehrheit der Abgeordneten unseres Parlaments, des Bundestages. Unsere Abgeordneten beschließen und ändern Gesetze zum Schutz der Bevölkerung. Aber eins nach dem Anderen, in chronischer Reihenfolge:

Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 27. März 2020

§ 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(1) „Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung von der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen“.

Damit ist die Regierung, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), zu vielen Maßnahmen ermächtigt. Damit beginnen die Maßnahmen zum Eingriff in das Grundgesetz, in den Grundsatz unserer Selbstbestimmung. Der Bundestag hat die Regierung ermächtigt, anders kann man das nicht bezeichnen.
Wo ist in dieser Ermächtigung die Fristsetzung? Wie lange dauert die epidemische Lage von nationaler Tragweite? Das heißt doch, dass der Bundestag bei der Aufhebung dieser Feststellung beweisen muss, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Wen fragt er dann? Wissenschaftler, und wenn, wen dann sonst noch? Die, die den Abgeordneten jetzt gesagt haben wie sie abstimmen sollen? Das ist nicht lustig, denn wir sehen ja was daraus geworden ist, und was dem alles folgt.
Ich frage mich: wie haben sich die Bundestagsabgeordneten informiert? Wer hat ihnen den Begriff „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ erklärt? Wer bestimmt was eine Epidemie ist, und dann noch von „nationaler Tragweite“? Sind unsere Abgeordneten genug gebildet, um dies alles zu begreifen oder sind sie einem Beschluss ihrer Partei gefolgt? Es hat nicht nur die Regierungs-Koalition für diesen § 5 gestimmt, es waren auch die Mehrheit der Parteien der Oppostition, die dafür gestimmt haben. Wie 1933. Diesmal waren auch „Die Grünen“ dafür. Sie erklären ja auch den Klimawandel und die Energiewende. Wer informiert diese Partei über die Inhalte dieser Begriffe? Wir sehen ja wie das Thema Klimawandel die Energiewende vor sich hertreibt!

Zu dem Thema „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gab es einige Rechtsgutachten von renommierten Juristen:
07. Mai, 11. Juni und 02. Sept. 2020
Universitätsprofessor Dr. Thorsten Kingreen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gestundheitsrecht, Universität Regensburg
07. Sept. 2020
Prof. Dr. jur. habil. Michael Elicker
Hochschullehrer für Staats- und Verwaltungsrecht, sowie Verfassungsgeschichte an der Rechts- und Wirtschaftswissen-schaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes
08. Sept. 2020
Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht an der Universität Augsburg.

Diese Herrn haben sich in ihren Gutachten sehr ausführlich mit dem § 5 „Epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ des IfGS befasst. In dem Gutachten vom 02.09.2020 des Herrn Prof. Dr. Kingreen steht: „Derzeit geht auch das RKI nicht von einer systemischen Gefahr aus, die die Infrastrukturen des Gesundheitswesens überfordern könnten. Eine „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ i. S. des § 5 Abs. 1 IfGS liegt daher derzeit nicht vor“. Das sagt doch alles aus!

Das hat aber den Bundestag, den Bundesrat und die Regierung nicht geschert. Für alle diese sind Gutachten von Juristen und Meinungen anderer Wissenschaftler unwichtig. Aber Herr Drosten ist sehr gefragt! Auf Herrn Drosten komme ich sicher auch noch in einem späteren Beitrag!

Auf Grund dieser Ermächtigung hat das BMG, die Bundeskanzler*in und die Ministerpräsidenten, „beraten“ vom Robert-Koch-Institut, gestützt auf den § 28 IfGS, weit gehende Ein- und Beschränkungen, u. a. Lockdowns, des öffentlichen Lebens beschlossen. Ob nun dafür im Einzelnen noch das Einverständnis des Bundesrates notwendig war oder ist, spielt hier nicht die Rolle.

Diese weitreichenden Maßnahmen führten zu bundesweiten friedlichen Demonstrationen. Angefangen haben diese Demonstrationen am 13. März 2020 in Stuttgart. Es folgten Demonstrationen in Darmstadt, Frankfurt, Hamburg und anderenn Städten. Vor allem die Demonstrationen in Berlin am 01. und 29. August 2020 haben die Regierung herausgefordert. Alle diese Demonstranten forderten das Grundgesetz ein! Der Berliner Senat, angeführt vom Innensenator Geisel, wollte diese Demonstrationen verbieten. Das hat nicht geklappt! Nicht nur diese, auch andere Demonstrationen wurden von Verwaltungsgerichten zugelassen.

Das darf nicht sein! Das geht gar nicht! Also müssen wir die Gesetze so umgestalten, dass die Gerichte unsere Beschlüsse nicht mehr kippen können!

Dazu in meinem nächsten Beitrag!