Pressekonferenz am Freitag, den 14. Januar 2021
Karl Lauterbach – Lothar H. Wieler – Christian Drosten


Die einzige Art gegen die Pest zu kämpfen, ist die Ehrlichkeit.
Albert Camus  1947

Am Freitag, den 14. Januar 2022, fand eine Pressekonferenz zum Thema Corona statt. Anwesend waren: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der Präsident des RKI Lothar H. Wieler und der „Chef-Virologe“ Christian Drosten.

Ich habe einen Teil der Konferenz im Wortlaut mitgeschrieben. Es ist der Teil, in dem Karl Lauterbach auch von dem Maß Ct-Wert 30 sprach. Karl Lauterbach macht auf mich den Eindruck eines getriebenen, überforderten und unsicheren Mannes …. er spricht ohne Punkt und Komma. Seine Augen irren umher, sein Blick ist unstet.

Nun aber zur Konferenz …

Karl Lauterbach:
(nach einer endlosen Einleitung): ………. „Ich komme zum Schluss meiner kurzen Einleitung, also, ich glaube, dass wir jetzt in ein schwieriges Fahrwasser kommen. Wir werden viele Menschen mit Infektion versorgen müssen, die Krankenhäuser werden an ihre Belastungsgrenzen kommen, die Labore werden an ihre Belastungsgrenzen kommen. Wir haben eine neue Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung heute im Bundestag beschlossen. Dort ist die Quarantäne- und Isolationszeit auf 7 Tage verkürzt worden.

Die jenigen, die aus dem medizinischen Bereich kommen und in Isolation sind, müssen eine PCR-Nachweis erbringen, dass sie nicht mehr ansteckend sind, gemessen an dem Ct-Wert 30″.

Bemerkung des Autors:
d. h. ein Mediziner, eine Krankenschwester, eine Pflegekraft sind in Isolation. Sie waren vorher als positiv getestet worden. Der Frei-Test-PCR-Test wird nun im Labor mit dem Ct-Wert 30 ausgewertet? Das bedeutet doch, dass mit einem Ct-Wert von 30 die Mehrzahl dieser Menschen wieder in die Isolation müssen.
Wie komme ich darauf? Prof. Stang von der Universität Duisburg-Essen hat in einer großen Studie festgestellt:

Getestet                   postitiv           %               Ct-Wert           Ct-Wert
                                                                           <25                  <30
162.457                    4164               2,6               40,6 %            69,5 %

An diesen Zahlen sieht man, dass mit Ct-Werten von <30 und darüber keine qualifizierte Aussage über eine Infektion, und darüber hinaus für unverhältnismäßige Maßnahmen gemacht werden kann. Es wird aber getan! Ich habe das auch in anderen Beiträgen zum PCR-Test beschrieben!
Wenn ich Haare von einem Hund nehme und diese mit einem PCR teste, dann wird bei Ct-Werten von 30, 40 oder noch höher auch kein Hund entstehen, aber der Mensch würde als positiv getestet gelten! Um dies zu verstehen, muss man nicht Public Health studiert haben.

Zur Aussage des Herrn Lauterbach: ….. „Wir werden viele Menschen mit Infektionen versorgen müssen, die Krankenhäuser werden an ihre Belastungsgrenzen kommen, die Labore werden an ihre Belastungsgrenzen kommen“.

Wie soll das gehen? Ja, wenn Herrr Lauterbach noch mehr Menschen testet, was ja schon allein bei 2G+ der Fall ist, dann wird Herr Lauterbach auch mehr „Infektionen“ mit einem Ct-Wert von 30 bekommen! Geimpft und genesen wird nochmals, immer wieder, getestet! Die „Inzidenz-Zahlen“ sagen dazu ja alles! Wir haben eine Test-Pandemie!

Wie werden die Krankenhäuser an ihre Belastungsgrenze kommen? Nicht durch mehr Corona-Kranke, denn die Belegung der Krankenhäuser ist schon seit Wochen rückläufig. Nicht die Bettenkapazität ist das Nadelöhr, sondern die Mitarbeiter der Krankenhäuser kamen in der Vergangenheit, und kommen auch in der Zukunft an ihre Belastungsgrenze. Die schlechten Bedingungen haben die Menschen aus den Pflegeberufen getrieben, obwohl sie mit Herzblut dabei waren. Das ist aber der Gesundheitspolitik der vergangenen, derzeitigen und wahrscheinlich auch den zukünftigen Regierungen geschuldet.

Die Zahl der Betten deutschlandweit kann man im DIVI-Intensivregister nachschauen. Oder stimmen diese Zahlen aus dem Intensivregister nicht? Oder haben die Staatssekretäre des Herrn Lauterbach ihm noch nicht die Zahlen der letzten Wochen vorgetragen? Diese Zahlen müssten sich aber auf den Gängen des Gesundheitsministerium rumgesprochen haben!
Wenn das so ist, dann ist diese Aussage des Herrn Karl Lauterbach nicht werthaltig!

Weiter mit Herrn Lauterbach:
„Damit wir diese PCR-Testungen auch durchführen können, habe ich gestern veranlasst, dass wir diejenigen, die aus diesem Bereich schon kommen und eine Freitestung mit dem PCR benötigen, so dass wir sicherstellen können, dass diejenigen, die aus dem medizinischen Bereich kommen und eine PCR-Testung benötigen, die PCR-Testung auch dann bekommen, wenn die PCR-Kapazität ausgereizt ist, oder überlastet sein dürfte.
Schließlich, also, wir führen die Booster-Kampagne weiter fort. Ich bin mit dem Booster-Impf-Tempo insgesamt zufrieden, wir werden es aber nochmals beschleunigen. Wenn es uns gelingt, die also, wann, oder die Welle so zu verlangsamen, dass wir das Booster-Tempo nutzen können, um möglichst viele zu Boostern, die sonst schwer erkrankt werden, dann ist unsere Strategie aufgegangen. Die Strategie war ja von Anfang an, wir verlangsamen die Welle, wir strecken die Welle und Boostern in dieser Zeit soviele Menschen wie möglich, um diejenigen die dann, also, sonst infiziert worden wären, vor der Infektion zu schützen, und wenn sie sich infizieren, dann vor schwerer Krankheit zu schützen. Das ist Teil unserer Strategie …………“

Bemerkung des Autors:
Herr Karl Lauterbach ist Professor und nun Bundesgesundheitsminister. Wenn ich mir diese Pressekonferenz anhöre oder meine Niederschrift lese, muss ich mich fragen: Wie kommt dieser Mann zu diesem Amt? Er spricht, ohne Komma ohne Punkt. Für mich, und wahrscheinlich auch für viele andere Mitbürger, ein Geschwurble. Dieser Mann ist zwar Mediziner, aber kein Wissenschaftler, er ist Politiker, er ist ein Angstmacher. Das war er schon als Abgeordneter. Nun als Bundesgesundheitsminister hat Karl Lauterbach nun endlich die Macht diese Politik der Angst verstärkt auszuleben. Er ist für mich ein Spalter, kein Mann des Zusammenführens, der Verständigung mit anderen herausragenden Wissenschaftlern. Vielleicht wird er dazu benutzt, weil sich andere die eigenen Hände nicht schmutzig machen wollen? Herr Lauterbach bezieht sich auf Studien aus Großbritannien, ohne weiter auf sie einzugehen. Großbritannien darf er nicht mit Deuschland vergleichen!

Was macht Angst? Wer macht Angst?

Das Virus macht mir nicht Angst! Angst machen die Verlautbarungen des Herrn Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Institut, des Bundesministers für Gesundheit Herr Jens Spahn, der Bundeskanzler*in Frau Angela Merkel und der Ministerpräsidenten. Allen voran Herr Markus Söder aus dem schönen Bundesland Bayern! Nicht vergessen Herrn Michael Müller, Regierender Bürgermeister in Berlin!

Angst macht auch die Mehrheit der Abgeordneten unseres Parlaments, des Bundestages. Unsere Abgeordneten beschließen und ändern Gesetze zum Schutz der Bevölkerung. Aber eins nach dem Anderen, in chronischer Reihenfolge:

Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 27. März 2020

§ 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(1) „Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung von der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen“.

Damit ist die Regierung, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), zu vielen Maßnahmen ermächtigt. Damit beginnen die Maßnahmen zum Eingriff in das Grundgesetz, in den Grundsatz unserer Selbstbestimmung. Der Bundestag hat die Regierung ermächtigt, anders kann man das nicht bezeichnen.
Wo ist in dieser Ermächtigung die Fristsetzung? Wie lange dauert die epidemische Lage von nationaler Tragweite? Das heißt doch, dass der Bundestag bei der Aufhebung dieser Feststellung beweisen muss, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Wen fragt er dann? Wissenschaftler, und wenn, wen dann sonst noch? Die, die den Abgeordneten jetzt gesagt haben wie sie abstimmen sollen? Das ist nicht lustig, denn wir sehen ja was daraus geworden ist, und was dem alles folgt.
Ich frage mich: wie haben sich die Bundestagsabgeordneten informiert? Wer hat ihnen den Begriff „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ erklärt? Wer bestimmt was eine Epidemie ist, und dann noch von „nationaler Tragweite“? Sind unsere Abgeordneten genug gebildet, um dies alles zu begreifen oder sind sie einem Beschluss ihrer Partei gefolgt? Es hat nicht nur die Regierungs-Koalition für diesen § 5 gestimmt, es waren auch die Mehrheit der Parteien der Oppostition, die dafür gestimmt haben. Wie 1933. Diesmal waren auch „Die Grünen“ dafür. Sie erklären ja auch den Klimawandel und die Energiewende. Wer informiert diese Partei über die Inhalte dieser Begriffe? Wir sehen ja wie das Thema Klimawandel die Energiewende vor sich hertreibt!

Zu dem Thema „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gab es einige Rechtsgutachten von renommierten Juristen:
07. Mai, 11. Juni und 02. Sept. 2020
Universitätsprofessor Dr. Thorsten Kingreen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gestundheitsrecht, Universität Regensburg
07. Sept. 2020
Prof. Dr. jur. habil. Michael Elicker
Hochschullehrer für Staats- und Verwaltungsrecht, sowie Verfassungsgeschichte an der Rechts- und Wirtschaftswissen-schaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes
08. Sept. 2020
Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht an der Universität Augsburg.

Diese Herrn haben sich in ihren Gutachten sehr ausführlich mit dem § 5 „Epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ des IfGS befasst. In dem Gutachten vom 02.09.2020 des Herrn Prof. Dr. Kingreen steht: „Derzeit geht auch das RKI nicht von einer systemischen Gefahr aus, die die Infrastrukturen des Gesundheitswesens überfordern könnten. Eine „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ i. S. des § 5 Abs. 1 IfGS liegt daher derzeit nicht vor“. Das sagt doch alles aus!

Das hat aber den Bundestag, den Bundesrat und die Regierung nicht geschert. Für alle diese sind Gutachten von Juristen und Meinungen anderer Wissenschaftler unwichtig. Aber Herr Drosten ist sehr gefragt! Auf Herrn Drosten komme ich sicher auch noch in einem späteren Beitrag!

Auf Grund dieser Ermächtigung hat das BMG, die Bundeskanzler*in und die Ministerpräsidenten, „beraten“ vom Robert-Koch-Institut, gestützt auf den § 28 IfGS, weit gehende Ein- und Beschränkungen, u. a. Lockdowns, des öffentlichen Lebens beschlossen. Ob nun dafür im Einzelnen noch das Einverständnis des Bundesrates notwendig war oder ist, spielt hier nicht die Rolle.

Diese weitreichenden Maßnahmen führten zu bundesweiten friedlichen Demonstrationen. Angefangen haben diese Demonstrationen am 13. März 2020 in Stuttgart. Es folgten Demonstrationen in Darmstadt, Frankfurt, Hamburg und anderenn Städten. Vor allem die Demonstrationen in Berlin am 01. und 29. August 2020 haben die Regierung herausgefordert. Alle diese Demonstranten forderten das Grundgesetz ein! Der Berliner Senat, angeführt vom Innensenator Geisel, wollte diese Demonstrationen verbieten. Das hat nicht geklappt! Nicht nur diese, auch andere Demonstrationen wurden von Verwaltungsgerichten zugelassen.

Das darf nicht sein! Das geht gar nicht! Also müssen wir die Gesetze so umgestalten, dass die Gerichte unsere Beschlüsse nicht mehr kippen können!

Dazu in meinem nächsten Beitrag!