Ein Mann, der versucht in der Öffentlichkeit seine Meinung zu sagen,
braucht in Deutschand Freunde und einen guten Anwalt.

Günther Grau

Der PCR-Test ist die Gundlage für die Inzidenz. Wie geht das zusammen? Mit dem PCR-Test wird die Inzidenz nachgewiesen?

Zuerst der PCR-Test, wie ich diesen Test verstehe.

Mittels PCR-Test kann in einer Probe aus den Schleimhäuten der Atemwege nachgewiesen werden, ob ein Erreger vorhanden ist – oder vorhanden war. So weit so gut. Die Analyse der Probe mit dem PCR-Verfahren erfolgt im Labor. Mit dem Verfahren der PCR wird das mit einem Test-Kit entnomme Material vervielfältigt. Damit wird ein Nachweis erbracht, auch wenn es zuvor nur in geringen Mengen vorhanden war.

Dies ist der springende Punkt; … vervielfältigt. Damit ist gemeint, dass dann, nachdem es x-mal vervielfältigt wurde, ein positives Ergebnis vorliegen kann, auch wenn nur geringe Mengen vorhanden waren. Geringe Mengen von Material, auch Material, das schon sehr alt ist. Auch totes Material, das übrig bleibt, wenn das Immunsystem den aufgenommenen Erreger bereits abgewehrt, bereits zerstört hat?

Bekanntlich hat Kary Mullis sich zu dieser Vervielfältigung bei einer Veranstaltung geäußert (siehe Beitrag PCR-Test 1): „Wenn man einzelne Moleküle vervielfältigen kann, bis etwas Messbares wird, was der PCR-Test kann … Der PCR-Test erlaubt dir eine winzige Menge von IRGENDETWAS zu nehmen, diese messbar zu machen und dann es so dazustelle, als ob es WICHTIG wäre …

Daraus ergeben sich Fragen … und immer wieder neue Fragen …

… diese winzige Menge meßbar zu machen …? Wie macht man das? In dem das Labor nach Anweisung, nach dem Beipackzettel des Test-Kits, diese geringe Menge vervielfältigt. Diese vervielfältigte Menge wird also sichtbar gemacht, es wird also kein Virus festgestellt, sondern ein IRGENDETWAS.

Ist dieser PCR-Test mit den Vervielfältigungen überhaupt eine Untersuchung ob ein Virus, eine Infektion oder Krankheit vorliegt? Also eine gezielte Untersuchung einer von einem getesteten Menschen entnommen Probe. Nein, der PCR-Test ist keine Untersuchung, sondern ein Test! Müsste nun darauf nicht eine genaue Untersuchung folgen?

Mir liegen zwei Beipackzettel von PCR-Kit-Herstellern vor. Einer von einem US-amerikanischen, ein zweiter von einem deutschen Unternehmen [1].

PCR-Test Nummer 1 aus den USA:
SARS-CoV-2 Coronavirus Multiplex RT-qPCR Kit (CD19RT)
„This product is for research use only and is not interended for diagnostic use“
Zu Deutsch: Dieses Produkt ist nur für Forschungszwecke und nicht für diagnostische Zwecke bestimmt.
Intended Use: This poduct is intended for the detection of 2019-Novel Coronavirus (2019-nCoV). The detection result of this product ist only for clinical reference, and it should not be used the only evidence for clinical diagnosis and treatment.
Zu Deutsch: Dieses Produkt ist für den Nachweis von 2019-Novel Coronavirus (2019-nCoV) bestimmt. Das Erkennungsergebnis dieses Prodikts dient nur als klinische Referenz und sollte nicht als einziger Beweis verwendet werden zur klinischen Diagnose und Behandlung.
Ich frage mich: warum heisst es … und sollte nicht als Beweis verwendet werden … ? Warum steht da nicht: … und darf nicht als Beweis verwendet werden … , wenn das Produkt nicht zur klinischen Diagnose und Behandlung geeignet oder zugelassen ist?

PCR-Test Nummer 2 aus Deutschland:
LightMix SarbeocoV E-gene plus EAV control Cat.-No 40-0776-96
Instructions for research-use. For in-vitro use only.
Zu Deutsch: Anleitung für Forschungszwecke. Nur für in-vitro-Gebrauch.
In diesem Beipackzettel stehen viel weniger Hinweise als in Nummer 1.

Deshalb habe ich zu Nummer 2 einige wichtige Fragen:

For in vitro use only. Unter „in vitro“ steht in der Brockhaus-Enzyklopädie Ausgabe 1986: „in vitro [lat. im Glas], im Reagenzglas ablaufend oder durchgeführt (biolog. Vorgänge, wiss. Experimente; Ggs. in vivo)

Heisst das dann, dass dieser Test als ein „im Glas“ durchgeführter Versuch bezeichnet wird, aber keine lebenden Organismen, isolierte Gewebestrukturen, Organe oder Zellen umfasst? Bei einem PCR-Test werden also kein isolierter Virus SARS-CoV-2 untersucht? Es sind also Fragmente, auch abgestorbene Teile eines Virus oder IRGENDETWAS, das dann „im Glas untesucht“ wird. Es wird also vervielfältigt. Wie oft wird dies dann vervielfältigt?

Im Beipackzettel steht: Cycling – Quantification mode 40-45! Die Vervielfältigungszahl ist also 40-45? Das mit dem Test entnommene Gut wird also 40-45-mal vervielfältigt! Eine Vervielfältigung von IRGENDETWAS, das einem Menschen aus dem Rachen oder der Nase entnommen wurde.

Wissenschaftlich gesagt: „Da mittels PCR nur die virale RNA und nicht das gesamte intakte Virus detekiert wird, ist eine SARS-CoV-2 RNA-Nachweis nicht automatisch gleichzusetzen mit Infektiosität oder Ansteckungsfähigkeit des Patienten“ [2].

Die Problematik des PCR-Tests ist in vielen Publikationen und Artikeln beschrieben worden [3]. Es ist kein PCR-Test bekannt der eine Zulassung wie ein Arzneimittel oder ein Impfstoff hat. In diesen Artikel werden auch die mit PCR-Tests erzielten Falsch-Positiven Ergebnisse untersucht und erklärt.

Der PCR-Test ist deshalb in Frage zustellen, weil er mit dem CT-Wert als Grundlage für alle Entscheiungen der Regierung gilt. Ich spreche nur von Deutschland. Es steht mir nicht zu mich über Handlungen und Entscheidungen anderer Länder auszulassen.

Weiter über PCR-Test und CT-Wert in einem weiteren Beitrag!

[1] Die Orginal-Beipackzettel kann ich als PDF-Datei auf Nachfrage per E-Mail zusenden
[2] Zitat MVZ Labor Ravensburg Labor Dr. Gärtner vom 05.08.2020
[3] Publikationen, Artikel und Bücher sind im Internet recherchierbar (Googl)

Was macht Angst? Wer macht Angst? Ich habe keine Angst vor dem Virus! Die Maßnahmen der Bundesregierung und der Bundestag machen mir Angst!

Der § 28a hat der Regierung aber noch nicht ausgereicht. Die Demonstrationen haben ja nicht aufgehört. Gerichte mussten wieder gegen Erlasse und Verbote entscheiden. Ich muss hier nicht die einzelnen Gerichtsentscheide aufführen. Das Fass war nun voll! Nun müssen schärfere Gesetze her! Also los!

Viertes Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 22. April 2021

Der Bundestag hat in diesem Gesetz beschlossen:
Artikel 1
1. In der Inhaltsangeabe werden ….. zu § 28a folgende Angaben eingefügt:

„§ 28b Bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen …., Verordnungsermächtigung
§ 28c Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für Geimpfte, Geteste und vergleichbare Personen“.

Darin sind nun alle Verbote, Gebote, Einschränkungen und Beweiligungen aufgeführt. Diese Maßnahmen haben unser Leben zum Erliegen gebracht. Wir werden nun von Verordnungen regiert!

Ich habe immer mehr den Eindruck, dass die Entscheider nicht mehr wissen was sie noch entscheiden müssen. Deshalb wurden ja im 4. Gesetz Einzelentscheidungen an die Länder, Städte und Kreise delegiert.

Diese waren auf eine „Pandemie“ nicht vorbereitet. Wie kommt das? Die Bundesregierung hat mit Drucksache 17/12051 vom 03. Januar 2013 den Bundestag mit dem

„Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“

u. a. auf Seite 55 über „Pandemie durch Virus „Modi-SARS“ informiert“ (Stand 10.12.2012). Zu dieser Risikoanalyse in einem seperaten Beitrag.
In der Risikoanalyse nannte man das Risiko-Virus „Modi-SARS“. Auf Seite 85 war das dann SARS-Corona Virus. Man wusste also zu dieser Zeit schon viel über dieses Virus. Prophylaxe: Schutzkleidung, Isolation, Quarantäne, kein Impfstoff!!! Kein Impfstoff!!!!

Wurden die Länder, Städte und Kreise über diese Risikoanalyse nicht informiert? Wenn ja, war das mehr als fahrlässig, ich sage grobfahrlässig!

Die Grundlage für alle Entscheidungen ist der Inzidenzwert. Der beanspruchte Inzidenzwert stützt sich auf die Werte des PCR-Test. Also auf den Wert, der sich aus den Testen der letzten 7 Tage pro 100.000 positiv Getesteten errechnet! Ja, Sie lesen richtig: der Wert der positiv PCR-Getesteten! Dies ist der Inzidenzwert der Regierung. Es ist nicht der Wert der tatsächlich Infizierten. Es sind nicht die Werte der klinisch festgestellten Infektionen! Das ist nicht der Inzidenzwert der Regierung!

Über den Bericht zur Risikoanalyse, dem PCR-Test und dem Inzidenzwert in einem folgenden Beitrag!