Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung am 03. Januar 2013
Drucksache 17/12051 „Risikoanalyse Bevölkerungsschutz Bund
hier: „Pandemie durch Virus „Modi-SARS“ Stand: 10.12.2012

Diese Risikoanalyse beschäftigt mich sehr!
Sie können zwar diese „Risikoanalyse“ sich von den Drucksachen des Bundestages abrufen. Ich will Ihnen aber trotzdem einige Inhalte nicht vorenthalten, sondern näher bringen. Vielleicht sensibilisiere ich Sie, mache Sie neugierig. Vielleicht wussten Sie auch nicht, dass es diese Analyse der Regierung Merkel II mit CDU/CSU und FDP gab und immer noch gibt.

Zur Einführung: Im Dezember 2019 hat uns, die ganze Welt, das Virus SARS-CoV-2 heimgesucht. Wie immer berichtet, ist das Virus als erstes in der chinesischen Stadt Wuhan aufgetreten. Die betroffenen Menschen sollen sich in einem Tiermarkt infiziert haben. Genaues weiß man nicht …

Die Bundesregierung, der Bundestag, Virologen, die TV-Sender und die Print-Medien sagen: „Dieses Virus ist ein neues Virus, wir sind von dem Erscheinen überrascht worden“. Genaues weiß man nicht …

Der Bundestag hat am 25. März 2020 „Die epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt (BT-PiPR 19/154, S. 19169C). Diesem, von der großen Mehrheit des Bundestages getragenen Beschlusses, folgte mit Datum vom 27. März 2020 das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(1) Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für die Feststellung nicht mehr vorliegen.

Es war niemals eine Frist vorgesehen, in der wissenschaftlich geprüft wird, wer und wie feststellt wird, ob eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ noch herrscht. Die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ (ELvnT) wurde verlängert, inzwischen aufgehoben, aber von anderen Beschlüssen zu Maßnahmen ersetzt. Die Aufhebung der „ELvnT“ ist für mich eine der verlogensten Beschlüsse des Bundestages die ich je erlebt habe. Die Ersatz-Maßnahmen sind noch schlimmer. Mit diesen Maßnahmen will man ein Impfgesetz umgehen.

Hat nun dieses Virus SARS-CoV-2 die Bundesregierung, den Bundestag und Virologen überrascht? Ich denke nicht!

Denn es ist im Januar 2013 folgendes geschehen:
Mit Drucksache 17/12051 vom 03, Januar hat die Bundesregierung den Bundestag mit dem „Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012“ über das Ergebnis der Analyse über „Estremes Schmelzhochwasser aus den Mittelgebirgen“ und über die „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ informiert.

Der Bericht über Risiken durch Hochwasser ist zwar auch hochinteressant, aber auf Hochwasser werde ich noch im Bereich „Klima“ näher eingehen.

Wichtig ist der Punkt 2.3 Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“, Stand 10. Dezember 2012. Der Anhang 4 von den Seiten 55 bis 87 handelt von

Pandemie durch
„Modi-SARS“

Seite 56: Eintrittswahrscheinlichkeit
Klasse C: … bedingt wahrscheinlich, eine Ereignis, das statistisch in der Regel einmal in einem Zeitraum von 100 bis 1000 Jahre eintritt …
Es hat aber nur 8 Jahre gedauert! Ich frage mich: In wesen Auftrag wurde vom wem diese Analyse erstellt? Wer wollte was damit erreichen?

Es folgt eine Aufstellung über das Schadensausmaß für Mensch, Umwelt, Volkswirtschaft und immaterieller Werte. Welches Schadensausmaß bis heute, wegen und durch die Entscheidungen der Regierung, erreicht hat, das mussten wir alle erfahren.

Ab Seite 57 „SZENARIO“:
Eine Pandemie ist eine weltweite Ausbreitung eines Krankheitserregers (Definition geändert von der WHO mit der „Schweinegrippe“ 2009)

Außergewöhnliches Seuchengeschehe kann natürliche Ursachen haben, z. B.:
Pandemie mit Variationen von bekannten Erregern (Influenza-Pandemie)

Auftreten neuartiger Krankheitserreger (Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom, SARS)
In Ausnahmefällen kann Seuchengeschehen aber auch auf akzidentelle oder intentionale Freizetzung zurückgehen, z. B.
akzidentelle Freisetzung durch einen Laborunfall (wie bei einzelnen Fällen nach der SARS-Pandemie)

Das Vorliegende Szenanrio beschreibt ein außergewöhnliches Seuchengeschehen, das auf der Verbreitung eines neuartigen Erregers basiert … dessen Eigenschaftgen sehr eng an das SARS-Virus angelehnt ist.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Erreger mit neuartigen Eigenschaften, die eine schwerwiegendes Seuchenereignis auslösen, plötzlich auftreten können. (z. B. SARS-Coronavirus [CoV] …

SARS-Coronavius CoV, man höre und staune, es wurde uns doch immer wieder gesagt, dieses Virus ist ganz neu, wir wissen nix genaues …

Ein aktuelles Beispiel für einen neu auftretenden Erreger ist ein Coronavirus (novel Coronavirus). Welches nicht eng mit SARS-CoV verwandt ist …
Schon wieder SARS-CoV! Wie kommt es, dass das neue Virus nun doch ein SARS-Cov-2-Virus ist? Fragen über Fragen!

Auf Seite 61 unter 2.4 wird über Dauer und Verlauf resümiert. „Nach drei Jahren wird ein Impfstoff entwickelt, freigegeben und in ausreichender Menge vorhanden sein“ …
… also ein Impfstoff in drei Jahren! Braucht ein Impfstoff normaler weiße nicht acht bis 10 Jahre bis er freigegen wird? Oder auch manchmal länger?
Die, die wir heute bekommen haben, wurden aus dem Hut gezaubert. Die Impfstoffhersteller haben gerade mal éinige Monate gebraucht. Obwohl die Forschung an mRNA-Impfstoffen in den letzten 30 Jahren zu keinem Ergebnis gekommen ist. Das hat doch auch unser Bundespräsident bei der Ehrung von Herrn Ugur Sahin gesagt?

Auf Seite 76 unter „Auswsirkungen auf das Schutzgut Mensch“
Tote: Es ist über den gesamten Zeitraum mit mindestens 7,5 Millionen Toten zu rechnen (vgl. Kapitel 2.4)
Man modelliert hier mit 3 Jahren. 7,5 Millionen Tote Menschen sind 9 Prozent der heutigen Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland!

Auf Seite 85 werden die Eigenschaften von SARS und auf Seite 86 die Eigenschaften von Modi-SARS beschrieben. Es sind die gleichen Eigenschaften und Verhaltensweisen wie die von SARS-CoV-2 … !

Im Weiteren wird auf 30 Seiten „modelliert“. Es so modelliert, wie es dann mit SARS-CoV-2 abgelaufen ist und wie es noch immer abläuft. Ich will das hier nicht wiedergeben, lesen Sie das doch bitte im Original nach. Wie werden große Augen machen!

Die Regierung Merkel II, III, IV, und das Robert-Koch-Institut (RKI), hatten also ein Papier, die „Risikoanalyse Bevölkerungsschutz Bund“. Sie hatten dieses so wichtige Papier in der „Schublade“ und haben es die ganzen Jahre missachtet. Dies ist nicht nur fahrlässig, dies ist grobfahrlässig. Diese Grobfahrlässigkeit hat Menschleben gekostet. Dies darf einer verantwortungsvollen Regierung nicht passieren! Ich meine damit nicht eine Regierung als Institution, ich meine damit Personen! Ich meine damit die Politiker, die diese Risikoanalyse nicht weiter verfolgt haben. Oder haben diese Leute die Tragweite dieses Risikos nicht verstanden? Ich denke eher beides – Grobfahrlässigkeit und Unvermögen!

Haben Sie in all den Jahren in TV, Printmedien oder amtlichen Mitteilungen eine Nachricht oder eine Publikation darüber gesehen? Ich nicht, aber vielleicht habe ich da etwas übersehen, ich bin auch nur ein Mensch.

Der Bundestag ist doch die Institution, die ein solches Papier sofort sensibilisieren muss. Es geht hier doch nicht um eine Ereignis „Klasse C: Eintrittswahrscheinlichkeit … ein Ereignis, das statistisch in der Regel einmal in einem Zeitraum von 100 bis 1000 Jahren eintritt“.
Wer ist so vermessen diesen Zeitraum als statistisch einzuordnen? Dieses Ereignis, wenn es kommt, ist kein Jahrhundert-Hochwasser!

Der Bundestag muss da scheinbar nicht reagieren. Frau Merkel wurde auf diese Risikoanalyse angesprochen. Sie antwortete darauf … dies sei Ländersache! Es ist richtig, für den Katastrophenschutz sind die Länder verantwortlich. Aber ein Bundeskanzler (ich gendere nicht!) hat die gesetzliche Richtlinienkompetenz. Wenn die Bundeskanzlerin sich nicht mitverantwortlich wähnt, wie soll dann ein Kontrollorgan verantwortlich sein? Wie soll das gehen? Aber dann haben Frau Merkel und die Ministerpräsidenten alle Entscheidungsmacht an sich gezogen. Dazu gibt es kein Gesetz!

Oder hat man deshalb nichts unternommen, weil die Vorhersagen zu der „Scheinegrippe“ im Jahr 2009 nicht eingetroffen sind. Adolf Windorfer, Professor an der Medizinischen Hochschule Hannover, hat damals nur für Deutschland 30.000 Tote vorausgesagt. In Wahrheit waren gottseidank nur 253 Menschen zu beklagen. Auch diese 253 waren zuviel! Vorhersagen über Impfstoffbedarf, der dann nicht gebraucht wurde, weil die Schweinegrippe „modelliert“ war, nicht stattgefunden hat. Mit einem Impfstoff, der vor allem bei Kindern die verheerende Nebenwirkung der Schlafkrankheit hatte!

Wissenschaftler wussten, dass SARS-CoV-2-Viren all die Jahre, immer eine Rolle gespielt haben, in denen Influenza-Viren grassiert haben. Dieses Virus wurde aber die ganzen Jahre nicht so verfolgt, dass es beim RKI aktenkundig war. So war das auch im Influenza-Jahr 2017/18. An das RKI wurden 1674 Todesfälle mit Influenza-Viren gemeldet. Das RKI hat die tatsächliche Zahl der Toten dann auf 25.100 geschätzt (Berichte RKI).

Wie kommt man darauf, dass man Tote schätzt? Weil man die tatsächliche Totesursache nicht kennt? Weil die Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Mors-SARS“ nicht interessiert hat, niemand interessiert hat? Ich frage mich: Wieso hat dies niemand interessiert? Ich meine damit die Verantwortlichen. Einige Wissenschaftler wussten, dass es diese Viren die ganzen Jahre gab. Sie fanden aber, wie auch heute, kein Gehör.

Die Tragweite dieses Versagens sehen wir an der heutigen Situation. Heute ist es nicht mehr SARS-CoV-2 sondern heißt es als Krankheit COVID-19. So kann man auch vom eigentlichen Problem ablenken? Die heutige Situation hat aber auch noch andere Gründe. Einer davon ist der PCR-Test.

Ich komme in anderen Beiträgen dazu darauf zurück! Ich habe noch mehr auf dem Schirm! So sagt man doch heute?

Drucksache 17/12051 vom 03.01.2013:

„Die Hölle ist leer und die Teufel sind alle hier“ William Shakespeare The Tempest 1610-1611

„Der PCR-Test gilt als das zuverlässigste Verfahren, um einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 abzuklären“.

So ist es zu lesen auf www.infektionsschutz.de. „Infektionsschutz.de“ ist eine Website des Gesundheitsministerium der Bundesrepublik Deutschland. Im Impressum steht: „Bundeszenterale für gesundheitliche Aufklärung“. Also ist der Vorgesetze dieser Behörde der Gesundheitsminister.

Was ist der PCR-Test nach der Lesart unserer Regierung?

Der PCR-Test (auch Labortest genannt) ist der „Goldstandart“ unter den Corona-Tests (Originalton „Infektionsschutz“). Mittels PCR-Test kann in einer Probe aus den Schleimhäuten der Atemwege „zuverlässig“ nachgewiesen werden, ob Erreger vorhanden sind. Die Analyse der Probe mit dem PCR-Verfahren erfolgt im Labor. Die Labore arbeiten auf Anweisung der Hersteller der PCR-Kits. Die Anweisung, wie eine Probe bearbeitet wird, ist der Beipackzettel, den die Hersteller den PCR-Kits beifügen. Damit ist die Zahl der Vervielfältigungen fest gelegt.

Mit dem Verfahren der PCR wird Erbmaterial des Virus so stark vervielfältigt, dass es nachgewiesen kann, auch wenn es zuvor nur in geringen Mengen vorlag.
„Wenn das Ergebnis des PCR-Test positiv ist, bedeutet dies, dass eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 vorliegt“ (Originalton „Infektionsschutz“). Ist das so?

Kary Mullis und andere Wissenschaftler sind da anderer Meinung. Kary Mullis hat 1983 die Polymarase-Chain-Reaction, den PCR-Test entwickelt. Er erhielt 1993 den Nobelpreis für Chemie gemeinsam mit Michael Smith.

Kary Mullis wurde bei einer Veranstaltung HIV & PCR nach dem PCR-Test gefragt:
Wie wird der PCR-Test missbraucht, um all die angeblich vorhandenen RNA-Viren zu bestimmen?

Antwort:
Ich denke … PCR missbrauchen ist es nicht … Ich glaube, man kann PCR nicht missbrauchen. Die Interpredation dessen, ja. Wenn man sagen kann … Wenn man dieses Virus in jemanden überhaupt finden kann … Und mit PCR – wenn man es gut macht – kann man fast ALLES IN JEDEM FINDEN! Man fängt an, das buddhistische Konzept zu glauben, dass alles in allem enthalten ist.

Wenn man einzelne Molküle vervielfältigen kann, bis etwas Messbares wird – was der PCR-Test kann … denn es sind SEHR WENIGE MOLEKÜLE, die man nicht wenigstens einmal im Organismus hat … Also, das kann man als Missbrauch ansehen: zu behaupten, dass es BEDEUTUNGSVOLL ist!

Der PCR-Test erlaubt dir eine winzige Menge von IRGENDETWAS zu nehmen, sie messbar machen und dann es so dazustellen, als ob es WICHTIG wäre …. Das ist kein Missbrauch, sondern FALSCHE INTERPREDATION. Der Test sagt nicht aus, ob man krank ist, oder ob das, was „gefunden“ wurde, dir wirklich SCHADEN würde.

Ende Antwort Kary Mullis!

Diese Antwort sagt viel aus. Auch über den PCR-Test, den die Regierung nutzt um die INZIDENZ festzustellen. Mit diesem PCR-Test, mit dieser INZIDENZ, hat unser Parlament die geltende „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ausgerufen. Damit wird die „Pandemie“ begründet.

Nicht nur die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, sondern es folgten daraus alle Änderungen des Infektionsschutz-Gesetzes. Mit diesem geänderten Infektionsschutz-Gesetz wurde das Grundgesetz ausgehebelt. Die Entscheidungen über Lockdown und andere Einschänkungen trafen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder. Wenn das Parlament noch gefragt wurde, war das nur noch eine „Abnicken“. Unser Parlament hat sich selbst entmachtet!

Weiter über PCR im nächsten Beitrag!