Bundesamt für Verfassungsschutz
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (kurz BfV) ist ein deutscher Inlandsnachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Spionageabwehr ist (§ 3 Abs. 1 BVerfSchG). Das Amt darf Nachrichtendienstliche Mittel anwenden (§ 8 Abs. 2 Satz BVerfSchG), verfügt aber über keine polizeilichen Vollzugsbefugnisse.
Zusammen mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) gehört der Bundesverfassungsschutz zu den drei Nachrichtendiensten des Bundes.
Das BfV ist dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nachgeordnet, untersteht dessen Dienst- sowie Fachaufsicht und wird vom Präsidenten des BfV geleitet. Aufgaben und Befugnisse sowie die Zusammenarbeit mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) sind im Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) geregelt. Die Landesbehörden sind kein Teil des BfV und diesem nicht nachgeordnet.
Das BfV ermittelt gemäß § 5 Abs. 2 BVerfSchG bei gegen den Bund gerichteten oder länderübergreifenden Bestrebungen und Tätigkeiten, bei Sachverhalten mit außenpolitischer Bedeutsamkeit oder auf Ersuchen einer der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen des Innenministeriums nicht dem BfV, sondern – wie die Landespolizeien – dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen. Der Bund hat Weisungsrechte gegenüber den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, wenn ein Angriff auf die „[…] verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt“ (§ 7 BVerfSchG).
Die Dienstaufsicht ist ihrem Wesen nach inhaltlich unbeschränkt. Sie beinhaltet das Recht zur Beeinflussung der gesamten Tätigkeit einer untergeordneten Behörde, soweit diese Beeinflussung nicht den fachlichen Bereich der Aufgabenerfüllung betrifft. Hierzu gehören insbesondere die innere Organisation einer Behörde (Aufbau- und Ablauforganisation durch Geschäftsverteilungsplan, Arbeitsablauf) und Personalwesen.
Definition von Wikipedia vom 4. Mai 2024
Das BfV ist dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nachgeordnet, untersteht dessen Dienst- sowie Fachaufsicht …
Günther Grau … das heißt auf gut Deutsch: die Innenministerin oder der Innenminister ist der Dienstherr des BfV. Wenn ich als Ministerin oder Minister die Dienst- und Fachaufsicht über diese Behörde habe, dann darf, bzw. muss ich dem BfV auch Anweisungen geben, geben dürfen. Es macht doch keinen Sinn, dass das BfV mir als Ministerin oder Minister nur beratend, z. B. mit Gutachten, zur Seite steht. Das BfV ist also, wie auch die Staatsanwaltschaft, weisungsgebunden und beeinflussbar. Ich darf als Ministerin oder Minister Weisungen in meinem Sinne geben. Es braucht in besonderen Fällen auch keine Weisung von mir als Ministerin oder Minister. Der Präsident, die Vizepräsidentin und Vizepräsident wissen, dass Gutachten, die nicht in die politische Landschaften passen, nicht gewollt sind. Deshalb sind diese Gutachten auch geheim. Ein Schelm, der hier etwas falsches denkt. Um Recherchen zu betreiben und dann Gutachten zu erstellen, beschäftigt das BfV zur Zeit über 4.200 Mitarbeiter.
PS. Mir ist kein Land bekannt, das einen Inlandsheimdienst in dieser Art betreibt. In keinem mir bekannten Land, ist der Geheimdienst einem Ministerium unterstellt. Ministerien werden an die Parteimitglieder vergeben, deren Partei an der Macht ist. In den USA z. B. sind die Geheimdienste dem Präsidenten unterstellt.