Die Worte eines Apothekers, eines mutigen Apothekers

Von allen Impfstoffen, die ich in meinem Leben gekannt habe (Keuchhusten, Diphtherie, Tetanus, Pocken, Masern, Röteln, Mumps, Hepatitis, Meningitis und Tuberkulose), habe ich noch nie einen Impfstoff gesehen, bei dem Sie eine Maske tragen und Abstand halten müssen, auch wenn Sie vollständig geimpft sind.

Ich habe noch nie von einem Impfstoff gehört, der dazu führt, dass sich das Virus auch nach der Impfung ausbreitet. Vorher haben wir noch nie von Belohnungen, Rabatten, Anreizen gehört, um einen Impfstoff zu erhalten. Es gab keine Diskriminierung, wenn Sie noch nicht geimpft waren, hat niemand versucht, Ihnen das Gefühl zu geben, ein schlechter oder egoistischer Mensch zu sein. Ich habe noch nie einen Impfstoff gesehen, der die Beziehungen zwischen Familien, Freunden und Kollegen bedroht.

Ich habe noch nie einen Impfstoff gesehen, der den Lebensunterhalt, die Arbeit und die Schule bedroht. Nach all den Impfstoffen, die ich oben aufgeführt habe, habe ich noch nie einen Impfstoff wie diesen gesehen, der eine Gesellschaft wie heute diskriminiert, spaltet und verurteilt und das soziale Gewebe zerstört … während wir uns bekämpfen …

Es ist ein Impfstoff! Er tut all diese Dinge, die ich erwähnt habe, und doch nicht das, für das er entwickelt wurde …

Was macht Angst? Wer macht Angst? Ich habe keine Angst vor dem Virus! Die Maßnahmen der Bundesregierung und der Bundestag machen mir Angst!

Der § 28a hat der Regierung aber noch nicht ausgereicht. Die Demonstrationen haben ja nicht aufgehört. Gerichte mussten wieder gegen Erlasse und Verbote entscheiden. Ich muss hier nicht die einzelnen Gerichtsentscheide aufführen. Das Fass war nun voll! Nun müssen schärfere Gesetze her! Also los!

Viertes Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 22. April 2021

Der Bundestag hat in diesem Gesetz beschlossen:
Artikel 1
1. In der Inhaltsangeabe werden ….. zu § 28a folgende Angaben eingefügt:

„§ 28b Bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen …., Verordnungsermächtigung
§ 28c Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für Geimpfte, Geteste und vergleichbare Personen“.

Darin sind nun alle Verbote, Gebote, Einschränkungen und Beweiligungen aufgeführt. Diese Maßnahmen haben unser Leben zum Erliegen gebracht. Wir werden nun von Verordnungen regiert!

Ich habe immer mehr den Eindruck, dass die Entscheider nicht mehr wissen was sie noch entscheiden müssen. Deshalb wurden ja im 4. Gesetz Einzelentscheidungen an die Länder, Städte und Kreise delegiert.

Diese waren auf eine „Pandemie“ nicht vorbereitet. Wie kommt das? Die Bundesregierung hat mit Drucksache 17/12051 vom 03. Januar 2013 den Bundestag mit dem

„Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“

u. a. auf Seite 55 über „Pandemie durch Virus „Modi-SARS“ informiert“ (Stand 10.12.2012). Zu dieser Risikoanalyse in einem seperaten Beitrag.
In der Risikoanalyse nannte man das Risiko-Virus „Modi-SARS“. Auf Seite 85 war das dann SARS-Corona Virus. Man wusste also zu dieser Zeit schon viel über dieses Virus. Prophylaxe: Schutzkleidung, Isolation, Quarantäne, kein Impfstoff!!! Kein Impfstoff!!!!

Wurden die Länder, Städte und Kreise über diese Risikoanalyse nicht informiert? Wenn ja, war das mehr als fahrlässig, ich sage grobfahrlässig!

Die Grundlage für alle Entscheidungen ist der Inzidenzwert. Der beanspruchte Inzidenzwert stützt sich auf die Werte des PCR-Test. Also auf den Wert, der sich aus den Testen der letzten 7 Tage pro 100.000 positiv Getesteten errechnet! Ja, Sie lesen richtig: der Wert der positiv PCR-Getesteten! Dies ist der Inzidenzwert der Regierung. Es ist nicht der Wert der tatsächlich Infizierten. Es sind nicht die Werte der klinisch festgestellten Infektionen! Das ist nicht der Inzidenzwert der Regierung!

Über den Bericht zur Risikoanalyse, dem PCR-Test und dem Inzidenzwert in einem folgenden Beitrag!

Was macht Angst? Wer macht Angst? Ich habe keine Angst vor dem Virus! Die Maßnahmen der Regierung machen mir Angst! Die Abgeordneten unseres Bundestages machen mir Angst!

Die weitreichenden Maßnahmen der Regierung führten zu bundesweiten friedlichen Demonstrationen. Angefangen haben diese Demonstrationen am 13. März 2020 in Stuttgart. Es folgten Demonstrationen in Darmstadt, Frankfurt, Hamburg und anderenn Städten. Vor allem die Demonstrationen in Berlin am 01. und 29. August 2020 haben die Regierung herausgefordert. Alle diese Demonstranten forderten das Grundgesetz ein! Der Berliner Senat, angeführt vom Innensenator Geisel, wollte diese Demonstrationen verbieten. Das hat nicht geklappt! Nicht nur diese, auch andere Demonstrationen wurden von Verwaltungsgerichten zugelassen.

Das darf nicht sein! Das geht gar nicht! Also müssen wir die Gesetze so umgestalten, dass die Gerichte unsere Beschlüsse nicht mehr kippen können!

Dem entsprechend haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf eingebracht. Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944 vom 03. November 2020: Entwurf eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

Diesem Entwurf hat der Bundestag weitestgehend zugestimmt und als Gesetz beschlossen:

Drittes Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 18. November 2020


Änderung des § 5: „(1) Der Deutsche Bundestag kann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 vorliegen:
Satz 4: Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil:

  1. die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat….

Die WHO hat zur Zeit der „Schweinegrippe“ die Kriterien zum Begriff „Epidemie“ geändert. Wir wissen, dass die „Schweinegrippe“ keine „Epidemie“ war. Dies hat 2009 der Untersuchungsausschuss des Europarates 2009 ausdrücklich festgestellt. Die „Schweinegrippe“ war ein politischer Flop! Aber davon in einen anderen Betrag?

Außerdem wurde nach § 28 der § 28a „eingefügt“:
§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28a Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung……können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein:
Nun folgt die Aufzählung der bekannten Maßnahmen:
Abstandsgebot im öffentlichen Raum
Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht)
Untersagung oder Beschränkung von Freizeitgestaltungen und ähnlichen Veranstaltungen
Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind (z.B. Mucki-Bude, Tennis usw.)
Keine Sportveranstaltungen (wieviele Millionen Menschen sind allein beim Fussball ausgesperrt? Allein bei den Bundesliga-Spielen mind. 250.000)
Untersagung von religiösen Zusammenkünften (also keine Gottesdienste)
Hotel- und Gaststätten-Schließung
Keine Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Ich müsste nun noch viel mehr aufzählen. Das sprengt aber den Rahmen dieser Seite. Das ist im Gesetz vom 18. November 2020 alles nachzulesen.

Es wurden auf Grund eines Inzidenzwertes Maßnahmen beschlossen. Eine Befristung von Einzelmaßnahmen oder der Verordnungsermächtigung nach § 32 IfGS sieht das Gesetz nicht vor.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat mit der Ausarbeitung vom 04. November 2020 darauf, aber auch auf viele andere Mängel hingewiesen. Das hat den Bundestag nicht interessiert. Ich denke, dass die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes von unseren Abgeordneten gar nicht gelesen wurde. Sie haben in unserer schwierigen Zeit so viel um die Ohren, dass die Partei ihnen sagen muss wie sie abzustimmen haben. Sie müssen nach Wissen und Gewissen abstimmen. Wo ist das Wissen und wo ist das Gewissen geblieben? Suchen sie noch danach? Ich denke sie brauchen uns Bürger bei der Suche danach!

Dieser § 28a hat der Regierung aber noch nicht ausgereicht. Die Demonstrationen haben ja nicht aufgehört. Gerichte mussten wieder gegen Erlasse und Verbote entscheiden. Ich muss hier nicht die einzelnen Gerichtsentscheide aufführen. Das Fass war nun voll! Nun müssen schärfere Gesetze her! Also los!

Davon mehr in Corona Angst 5!