PCR-Test und Ct-Wert

Es wurde gesagt, dass etwas so Kleines wie das Flattern eines Schmetterlingsflügel
letztendlich einen Taifun auf der halben Welt verursachen kann
Chaos Theorie

In meinen vergangenen Beiträgen bin ich auf die in der Wissenschaft, und inzwischen auch in der Öffentlichkeit, bekannten Eigenschaften des PCR-Test eingegangen.

Der PCR-Test wird inzwischen von vielen Unternehmen im In- und Ausland hergestellt. Ich wiederhole mich: Weder der PCR-Test, noch seine Auswertung in den Laboren, sind normiert, standartisiert, noch zertifiziert. Warum nicht? Wir haben doch in der ganzen Welt Normierungsregeln wie ISO und DIN. Wer lässt also zu, dass der PCR-Test und die Arbeisweise der Labore nicht nach gleichen Kriterien standartisiert, zertifiziert sind? Es sind die Regierungen!

Wie auch bereits beschrieben wird der PCR-Test als „Goldstandart“ bezeichnet. Der unterschiedliche Ct-Wert der in den Labors verarbeiteten PCR-Tests ist dann das Ergebnis, das von den Regierungen zur Bewertung der „Pandemie“, neuerdings auch die Zahlen aus der Hospitalisierung, verwendet wird. Den auf Grund der positiven Testergebnisse von 100.000 Personen in den letzten 7 Tagen, und die belegten Betten, werden die Entscheidungen zur „Pandemie“ getroffen.

Dazu muss man folgendes wissen: Ob ein PCR-Test positiv oder negativ ist, ist ausschließlich das Ergebnis der Anzahl der Vervielfältigungs-Zyklen. Das heißt also, je öfter das Gut, das aus Nase oder Rachen entnommen wird, vervielfältigf wird, desto höher ist der Ct-Wert.

Betrachten wir diesen Ct-Wert etwas näher. In meinem letzten Beitrag habe ich geschrieben, dass ein Test-Kit-Hersteller in seinem Beipackzettel auf Seite 2 folgendes schreibt:
Cycling – Cycles – 40-45. In diesem Fall wird also das Gut 40-45* mal vervielfältigt. Weiter steht dann unter * „40 PCR-Zyklen reduzieren die Sensitivität von Sessilität 5 auf 15 Kopien/rxn. Positive Kurven mit einem Cp (Crossing Point) nach 35 Zyklen werden nicht von der Software aufgerufen und müssen manuell zugewiesen werden. Bei 41 PCR-Zyklen ist der Cut-Off praktisch auf 36 Zyklen eingestellt“. Das heißt also, dass nach 41 PCR-Zyklen die Software 36 PCR-Zyklen anzeigt? Warum nur 36 Zyklen? Weil 40-45 Zyklen immer einen positiven PCR-Test ergeben?

Diese Zahl der Zyklen, also der Ct-Wert, ist dann das Ergebnis der Auswertung im Labor. Dieser Ct-Wert, der dann ein positives Ergebnis aussagt, wird von der Regierung als Inzidenz-Wert für weitreichende Entscheidungen herangezogen. Also die Anzahl der 100.000 Personen, die innerhalb der letzten 7 Tage als positiv getestet festgestelt wurden. Auf Grund dieser Zahlen, der Ct-Werte, die dann die Regierung als Zahlen als Werte der Inzidenz nimmt, wurden alle gesetzlichen Änderungen begründet.

Dies war und ist allein mit den Änderungen des Infektionsschutz-Gesetzes (IfSG) ein schwerer Eingriff in unsere Grundrechte. Das betrifft nicht nur die Enschränkungen im täglichen Leben, das gilt auch für die nicht mehr genehmigten Demonstrationen und Lockdown. Diesen schweren Eingriff haben alle Regierenden, allen voran die Abgeordneten des Bundestages, zu verantworten. Die Abgeordneten zuerst dehalb, sie haben mit der Zustimmung zur Ausrufung der „Pandemie mit nationaler Tragweite“ allen Gesetzesänderungen der Exekutive Tür und Tor geöffnet. Die Abgeordneten unseres Bundestages haben der damaligen Bundeskanzler*in, ihrem Gesundheitsminister und den Ministerpräsidenten der Länder, alle Rechte abgetreten.

Der Ct-Wert und die damit verbundene Inzidenz sind ein weiter Beitrag wert.

„Sobald Tyrannen die Hebel der Macht in der Hand halten,
verhängen sie eine Orwell´sche Zensur und machen sich daran,
Andersdenkende in den Wahnsinn zu treiben“

Robert F. Kennedy jr.

„Der PCR-Test gilt als das zuverlässigste Verfahren, um einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 abzuklären“.

So ist es zu lesen auf www.infektionsschutz.de , auf einer Website, die zum Gesundheitsministerium der Bundesrepublik Deutschland gehört. Der Vorgesetzte dieser Behörde war Jens Spahn, seit einigen Tagen ist es Karl Lauterbach. Auf diesen Herrn Karl Lauterbach komme ich sicher in einem späteren Beitrag zurück.

„Der PCR-Test gilt als das zuverlässigste Verfahren, um einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 abzuklären“. Diese Aussage ist nicht „zielführend“, diese Aussage ist irreführend, wenn nicht sogar gegen besseres Wissen so gesagt oder geschrieben. Damit will ich nicht sagen, dass diese Aussage gelogen ist. Dem, der mir dies unterstellt widerspreche ich aufs Schärfste!

Der PCR-Test ist heute unverzichtbar für die Erkennung von Virusinfektionen, Erbkrankheiten, das Erstellen genetischer Fingerabdrücke und das Klonen von Genen (Wikipedia über Kary Mullis).

Ein PCR-Test kann nur feststellen, dass da „etwas“ ist. Bei der PCR wird „ein etwas“ als Abstrich aus der Nase oder dem Rachen entnommen. Diese Probe wird in einem Labor nach den Vorgaben der PCR-Kit-Hersteller bearbeitet. Die Vorgaben sind im Beipackzettel des PCR-Kits festgehalten. Dort steht, mit wieviel Zyklen dieses entnommene Probematerial vervielfältigt wird. Dies ist der Ct-Wert.

Der Ct-Wert (cycle threshold – Zyklus-Schwelle) ist eine variierende theoretische Größe bei der Quantifizierung von DNA-Molekülen während einer Real Time Quantitative PCR (Wikipedia). Der PCR-Test und der Ct-Wert war die Grundlage für die Entscheidungen der Politik. Auf den Ct-Wert komme ich in einem eigenen Beitrag zurück.

Positive PCR-Testergebnise wurden in 2020 und 2021 in der Regel als ein Anzeichen zu einer Infektion betrachtet. Egal, ob diese symptomatisch verlief, oder später nie symptomatisch wurde, dabei aber infektiös sein konnte. Bei den PCR-Tests war der Ct-Wert aber ein Richtwert für die Infektiosität.

Was muss die qualitative Voraussetzung eines PCR-Tests sein, der dann mit dem CT-Wert den Grundlagen für richtige und gerechte Endscheidungen der Politik standhält?

PCR-Tests müssen normiert und standardisiert, also zertifiziert sein! Das sind sie nicht! Die Ergebnisse des PCR-Tests sind auch abhängig von: wie die Proben entnommen werden, wie groß die Menge der Probe ist, wann im Infektionsverlauf die Probe entnommen wird, von der Patientengeschichte der Person, und der Person, die die Probe entnimmt.

Die Ergebnisse sind dann auch noch von den Laboren abhängig. Die Labore arbeiten nicht mit einem zertifizierten PCR-Test und auch nicht nach zertifizierten gleichen Standards. Es bestehen nicht täglich die gleichen Bedingungen, gleiche strenge Laborbedingungen. Zertifizierungen können selbst erteilt werden! Was sind das dann Standards? Also keine!

Es ist immer das Gleiche mit unserer vergangen und auch mit unserer zukünftigen Regierung. Es sind nur halbe oder nur fünftel Sachen die angegangen oder erreicht werden. Ich denke hier auch wieder an die Drucksache 17/12051 vom 03. Januar 2013. Die damalige Regierung Merkel II hat mit dieser Drucksache den Bundestag mit dem „Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“ informiert. Es war ein Bericht über die Analyse zu einer angenommen „Pandemie durch Virus MODI-SARS“. Es war nicht nur eine Analyse, sondern eine Grundlage, wie einem solchen Virus begegnet werden muss.

Was hat der Bundestag aus dieser Analyse entnommen, was der Bundestag unternommen, um einem solchen Virus zu begegnen? Nichts! Oder muss ich besser fragen: Was, oder besser wer, hat den Bundestag, also unsere Abgeordneten davon abgehalten? Dazu habe ich eine eigene Meinung, dazu in einem eigenen Beitrag.

Die Worte eines Apothekers, eines mutigen Apothekers

Von allen Impfstoffen, die ich in meinem Leben gekannt habe (Keuchhusten, Diphtherie, Tetanus, Pocken, Masern, Röteln, Mumps, Hepatitis, Meningitis und Tuberkulose), habe ich noch nie einen Impfstoff gesehen, bei dem Sie eine Maske tragen und Abstand halten müssen, auch wenn Sie vollständig geimpft sind.

Ich habe noch nie von einem Impfstoff gehört, der dazu führt, dass sich das Virus auch nach der Impfung ausbreitet. Vorher haben wir noch nie von Belohnungen, Rabatten, Anreizen gehört, um einen Impfstoff zu erhalten. Es gab keine Diskriminierung, wenn Sie noch nicht geimpft waren, hat niemand versucht, Ihnen das Gefühl zu geben, ein schlechter oder egoistischer Mensch zu sein. Ich habe noch nie einen Impfstoff gesehen, der die Beziehungen zwischen Familien, Freunden und Kollegen bedroht.

Ich habe noch nie einen Impfstoff gesehen, der den Lebensunterhalt, die Arbeit und die Schule bedroht. Nach all den Impfstoffen, die ich oben aufgeführt habe, habe ich noch nie einen Impfstoff wie diesen gesehen, der eine Gesellschaft wie heute diskriminiert, spaltet und verurteilt und das soziale Gewebe zerstört … während wir uns bekämpfen …

Es ist ein Impfstoff! Er tut all diese Dinge, die ich erwähnt habe, und doch nicht das, für das er entwickelt wurde …

Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung am 03. Januar 2013
Drucksache 17/12051 „Risikoanalyse Bevölkerungsschutz Bund
hier: „Pandemie durch Virus „Modi-SARS“ Stand: 10.12.2012

Diese Risikoanalyse beschäftigt mich sehr!
Sie können zwar diese „Risikoanalyse“ sich von den Drucksachen des Bundestages abrufen. Ich will Ihnen aber trotzdem einige Inhalte nicht vorenthalten, sondern näher bringen. Vielleicht sensibilisiere ich Sie, mache Sie neugierig. Vielleicht wussten Sie auch nicht, dass es diese Analyse der Regierung Merkel II mit CDU/CSU und FDP gab und immer noch gibt.

Zur Einführung: Im Dezember 2019 hat uns, die ganze Welt, das Virus SARS-CoV-2 heimgesucht. Wie immer berichtet, ist das Virus als erstes in der chinesischen Stadt Wuhan aufgetreten. Die betroffenen Menschen sollen sich in einem Tiermarkt infiziert haben. Genaues weiß man nicht …

Die Bundesregierung, der Bundestag, Virologen, die TV-Sender und die Print-Medien sagen: „Dieses Virus ist ein neues Virus, wir sind von dem Erscheinen überrascht worden“. Genaues weiß man nicht …

Der Bundestag hat am 25. März 2020 „Die epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt (BT-PiPR 19/154, S. 19169C). Diesem, von der großen Mehrheit des Bundestages getragenen Beschlusses, folgte mit Datum vom 27. März 2020 das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(1) Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für die Feststellung nicht mehr vorliegen.

Es war niemals eine Frist vorgesehen, in der wissenschaftlich geprüft wird, wer und wie feststellt wird, ob eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ noch herrscht. Die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ (ELvnT) wurde verlängert, inzwischen aufgehoben, aber von anderen Beschlüssen zu Maßnahmen ersetzt. Die Aufhebung der „ELvnT“ ist für mich eine der verlogensten Beschlüsse des Bundestages die ich je erlebt habe. Die Ersatz-Maßnahmen sind noch schlimmer. Mit diesen Maßnahmen will man ein Impfgesetz umgehen.

Hat nun dieses Virus SARS-CoV-2 die Bundesregierung, den Bundestag und Virologen überrascht? Ich denke nicht!

Denn es ist im Januar 2013 folgendes geschehen:
Mit Drucksache 17/12051 vom 03, Januar hat die Bundesregierung den Bundestag mit dem „Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012“ über das Ergebnis der Analyse über „Estremes Schmelzhochwasser aus den Mittelgebirgen“ und über die „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ informiert.

Der Bericht über Risiken durch Hochwasser ist zwar auch hochinteressant, aber auf Hochwasser werde ich noch im Bereich „Klima“ näher eingehen.

Wichtig ist der Punkt 2.3 Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“, Stand 10. Dezember 2012. Der Anhang 4 von den Seiten 55 bis 87 handelt von

Pandemie durch
„Modi-SARS“

Seite 56: Eintrittswahrscheinlichkeit
Klasse C: … bedingt wahrscheinlich, eine Ereignis, das statistisch in der Regel einmal in einem Zeitraum von 100 bis 1000 Jahre eintritt …
Es hat aber nur 8 Jahre gedauert! Ich frage mich: In wesen Auftrag wurde vom wem diese Analyse erstellt? Wer wollte was damit erreichen?

Es folgt eine Aufstellung über das Schadensausmaß für Mensch, Umwelt, Volkswirtschaft und immaterieller Werte. Welches Schadensausmaß bis heute, wegen und durch die Entscheidungen der Regierung, erreicht hat, das mussten wir alle erfahren.

Ab Seite 57 „SZENARIO“:
Eine Pandemie ist eine weltweite Ausbreitung eines Krankheitserregers (Definition geändert von der WHO mit der „Schweinegrippe“ 2009)

Außergewöhnliches Seuchengeschehe kann natürliche Ursachen haben, z. B.:
Pandemie mit Variationen von bekannten Erregern (Influenza-Pandemie)

Auftreten neuartiger Krankheitserreger (Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom, SARS)
In Ausnahmefällen kann Seuchengeschehen aber auch auf akzidentelle oder intentionale Freizetzung zurückgehen, z. B.
akzidentelle Freisetzung durch einen Laborunfall (wie bei einzelnen Fällen nach der SARS-Pandemie)

Das Vorliegende Szenanrio beschreibt ein außergewöhnliches Seuchengeschehen, das auf der Verbreitung eines neuartigen Erregers basiert … dessen Eigenschaftgen sehr eng an das SARS-Virus angelehnt ist.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Erreger mit neuartigen Eigenschaften, die eine schwerwiegendes Seuchenereignis auslösen, plötzlich auftreten können. (z. B. SARS-Coronavirus [CoV] …

SARS-Coronavius CoV, man höre und staune, es wurde uns doch immer wieder gesagt, dieses Virus ist ganz neu, wir wissen nix genaues …

Ein aktuelles Beispiel für einen neu auftretenden Erreger ist ein Coronavirus (novel Coronavirus). Welches nicht eng mit SARS-CoV verwandt ist …
Schon wieder SARS-CoV! Wie kommt es, dass das neue Virus nun doch ein SARS-Cov-2-Virus ist? Fragen über Fragen!

Auf Seite 61 unter 2.4 wird über Dauer und Verlauf resümiert. „Nach drei Jahren wird ein Impfstoff entwickelt, freigegeben und in ausreichender Menge vorhanden sein“ …
… also ein Impfstoff in drei Jahren! Braucht ein Impfstoff normaler weiße nicht acht bis 10 Jahre bis er freigegen wird? Oder auch manchmal länger?
Die, die wir heute bekommen haben, wurden aus dem Hut gezaubert. Die Impfstoffhersteller haben gerade mal éinige Monate gebraucht. Obwohl die Forschung an mRNA-Impfstoffen in den letzten 30 Jahren zu keinem Ergebnis gekommen ist. Das hat doch auch unser Bundespräsident bei der Ehrung von Herrn Ugur Sahin gesagt?

Auf Seite 76 unter „Auswsirkungen auf das Schutzgut Mensch“
Tote: Es ist über den gesamten Zeitraum mit mindestens 7,5 Millionen Toten zu rechnen (vgl. Kapitel 2.4)
Man modelliert hier mit 3 Jahren. 7,5 Millionen Tote Menschen sind 9 Prozent der heutigen Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland!

Auf Seite 85 werden die Eigenschaften von SARS und auf Seite 86 die Eigenschaften von Modi-SARS beschrieben. Es sind die gleichen Eigenschaften und Verhaltensweisen wie die von SARS-CoV-2 … !

Im Weiteren wird auf 30 Seiten „modelliert“. Es so modelliert, wie es dann mit SARS-CoV-2 abgelaufen ist und wie es noch immer abläuft. Ich will das hier nicht wiedergeben, lesen Sie das doch bitte im Original nach. Wie werden große Augen machen!

Die Regierung Merkel II, III, IV, und das Robert-Koch-Institut (RKI), hatten also ein Papier, die „Risikoanalyse Bevölkerungsschutz Bund“. Sie hatten dieses so wichtige Papier in der „Schublade“ und haben es die ganzen Jahre missachtet. Dies ist nicht nur fahrlässig, dies ist grobfahrlässig. Diese Grobfahrlässigkeit hat Menschleben gekostet. Dies darf einer verantwortungsvollen Regierung nicht passieren! Ich meine damit nicht eine Regierung als Institution, ich meine damit Personen! Ich meine damit die Politiker, die diese Risikoanalyse nicht weiter verfolgt haben. Oder haben diese Leute die Tragweite dieses Risikos nicht verstanden? Ich denke eher beides – Grobfahrlässigkeit und Unvermögen!

Haben Sie in all den Jahren in TV, Printmedien oder amtlichen Mitteilungen eine Nachricht oder eine Publikation darüber gesehen? Ich nicht, aber vielleicht habe ich da etwas übersehen, ich bin auch nur ein Mensch.

Der Bundestag ist doch die Institution, die ein solches Papier sofort sensibilisieren muss. Es geht hier doch nicht um eine Ereignis „Klasse C: Eintrittswahrscheinlichkeit … ein Ereignis, das statistisch in der Regel einmal in einem Zeitraum von 100 bis 1000 Jahren eintritt“.
Wer ist so vermessen diesen Zeitraum als statistisch einzuordnen? Dieses Ereignis, wenn es kommt, ist kein Jahrhundert-Hochwasser!

Der Bundestag muss da scheinbar nicht reagieren. Frau Merkel wurde auf diese Risikoanalyse angesprochen. Sie antwortete darauf … dies sei Ländersache! Es ist richtig, für den Katastrophenschutz sind die Länder verantwortlich. Aber ein Bundeskanzler (ich gendere nicht!) hat die gesetzliche Richtlinienkompetenz. Wenn die Bundeskanzlerin sich nicht mitverantwortlich wähnt, wie soll dann ein Kontrollorgan verantwortlich sein? Wie soll das gehen? Aber dann haben Frau Merkel und die Ministerpräsidenten alle Entscheidungsmacht an sich gezogen. Dazu gibt es kein Gesetz!

Oder hat man deshalb nichts unternommen, weil die Vorhersagen zu der „Scheinegrippe“ im Jahr 2009 nicht eingetroffen sind. Adolf Windorfer, Professor an der Medizinischen Hochschule Hannover, hat damals nur für Deutschland 30.000 Tote vorausgesagt. In Wahrheit waren gottseidank nur 253 Menschen zu beklagen. Auch diese 253 waren zuviel! Vorhersagen über Impfstoffbedarf, der dann nicht gebraucht wurde, weil die Schweinegrippe „modelliert“ war, nicht stattgefunden hat. Mit einem Impfstoff, der vor allem bei Kindern die verheerende Nebenwirkung der Schlafkrankheit hatte!

Wissenschaftler wussten, dass SARS-CoV-2-Viren all die Jahre, immer eine Rolle gespielt haben, in denen Influenza-Viren grassiert haben. Dieses Virus wurde aber die ganzen Jahre nicht so verfolgt, dass es beim RKI aktenkundig war. So war das auch im Influenza-Jahr 2017/18. An das RKI wurden 1674 Todesfälle mit Influenza-Viren gemeldet. Das RKI hat die tatsächliche Zahl der Toten dann auf 25.100 geschätzt (Berichte RKI).

Wie kommt man darauf, dass man Tote schätzt? Weil man die tatsächliche Totesursache nicht kennt? Weil die Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Mors-SARS“ nicht interessiert hat, niemand interessiert hat? Ich frage mich: Wieso hat dies niemand interessiert? Ich meine damit die Verantwortlichen. Einige Wissenschaftler wussten, dass es diese Viren die ganzen Jahre gab. Sie fanden aber, wie auch heute, kein Gehör.

Die Tragweite dieses Versagens sehen wir an der heutigen Situation. Heute ist es nicht mehr SARS-CoV-2 sondern heißt es als Krankheit COVID-19. So kann man auch vom eigentlichen Problem ablenken? Die heutige Situation hat aber auch noch andere Gründe. Einer davon ist der PCR-Test.

Ich komme in anderen Beiträgen dazu darauf zurück! Ich habe noch mehr auf dem Schirm! So sagt man doch heute?

Drucksache 17/12051 vom 03.01.2013:

Ein Mann, der versucht in der Öffentlichkeit seine Meinung zu sagen,
braucht in Deutschand Freunde und einen guten Anwalt.

Günther Grau

Der PCR-Test ist die Gundlage für die Inzidenz. Wie geht das zusammen? Mit dem PCR-Test wird die Inzidenz nachgewiesen?

Zuerst der PCR-Test, wie ich diesen Test verstehe.

Mittels PCR-Test kann in einer Probe aus den Schleimhäuten der Atemwege nachgewiesen werden, ob ein Erreger vorhanden ist – oder vorhanden war. So weit so gut. Die Analyse der Probe mit dem PCR-Verfahren erfolgt im Labor. Mit dem Verfahren der PCR wird das mit einem Test-Kit entnomme Material vervielfältigt. Damit wird ein Nachweis erbracht, auch wenn es zuvor nur in geringen Mengen vorhanden war.

Dies ist der springende Punkt; … vervielfältigt. Damit ist gemeint, dass dann, nachdem es x-mal vervielfältigt wurde, ein positives Ergebnis vorliegen kann, auch wenn nur geringe Mengen vorhanden waren. Geringe Mengen von Material, auch Material, das schon sehr alt ist. Auch totes Material, das übrig bleibt, wenn das Immunsystem den aufgenommenen Erreger bereits abgewehrt, bereits zerstört hat?

Bekanntlich hat Kary Mullis sich zu dieser Vervielfältigung bei einer Veranstaltung geäußert (siehe Beitrag PCR-Test 1): „Wenn man einzelne Moleküle vervielfältigen kann, bis etwas Messbares wird, was der PCR-Test kann … Der PCR-Test erlaubt dir eine winzige Menge von IRGENDETWAS zu nehmen, diese messbar zu machen und dann es so dazustelle, als ob es WICHTIG wäre …

Daraus ergeben sich Fragen … und immer wieder neue Fragen …

… diese winzige Menge meßbar zu machen …? Wie macht man das? In dem das Labor nach Anweisung, nach dem Beipackzettel des Test-Kits, diese geringe Menge vervielfältigt. Diese vervielfältigte Menge wird also sichtbar gemacht, es wird also kein Virus festgestellt, sondern ein IRGENDETWAS.

Ist dieser PCR-Test mit den Vervielfältigungen überhaupt eine Untersuchung ob ein Virus, eine Infektion oder Krankheit vorliegt? Also eine gezielte Untersuchung einer von einem getesteten Menschen entnommen Probe. Nein, der PCR-Test ist keine Untersuchung, sondern ein Test! Müsste nun darauf nicht eine genaue Untersuchung folgen?

Mir liegen zwei Beipackzettel von PCR-Kit-Herstellern vor. Einer von einem US-amerikanischen, ein zweiter von einem deutschen Unternehmen [1].

PCR-Test Nummer 1 aus den USA:
SARS-CoV-2 Coronavirus Multiplex RT-qPCR Kit (CD19RT)
„This product is for research use only and is not interended for diagnostic use“
Zu Deutsch: Dieses Produkt ist nur für Forschungszwecke und nicht für diagnostische Zwecke bestimmt.
Intended Use: This poduct is intended for the detection of 2019-Novel Coronavirus (2019-nCoV). The detection result of this product ist only for clinical reference, and it should not be used the only evidence for clinical diagnosis and treatment.
Zu Deutsch: Dieses Produkt ist für den Nachweis von 2019-Novel Coronavirus (2019-nCoV) bestimmt. Das Erkennungsergebnis dieses Prodikts dient nur als klinische Referenz und sollte nicht als einziger Beweis verwendet werden zur klinischen Diagnose und Behandlung.
Ich frage mich: warum heisst es … und sollte nicht als Beweis verwendet werden … ? Warum steht da nicht: … und darf nicht als Beweis verwendet werden … , wenn das Produkt nicht zur klinischen Diagnose und Behandlung geeignet oder zugelassen ist?

PCR-Test Nummer 2 aus Deutschland:
LightMix SarbeocoV E-gene plus EAV control Cat.-No 40-0776-96
Instructions for research-use. For in-vitro use only.
Zu Deutsch: Anleitung für Forschungszwecke. Nur für in-vitro-Gebrauch.
In diesem Beipackzettel stehen viel weniger Hinweise als in Nummer 1.

Deshalb habe ich zu Nummer 2 einige wichtige Fragen:

For in vitro use only. Unter „in vitro“ steht in der Brockhaus-Enzyklopädie Ausgabe 1986: „in vitro [lat. im Glas], im Reagenzglas ablaufend oder durchgeführt (biolog. Vorgänge, wiss. Experimente; Ggs. in vivo)

Heisst das dann, dass dieser Test als ein „im Glas“ durchgeführter Versuch bezeichnet wird, aber keine lebenden Organismen, isolierte Gewebestrukturen, Organe oder Zellen umfasst? Bei einem PCR-Test werden also kein isolierter Virus SARS-CoV-2 untersucht? Es sind also Fragmente, auch abgestorbene Teile eines Virus oder IRGENDETWAS, das dann „im Glas untesucht“ wird. Es wird also vervielfältigt. Wie oft wird dies dann vervielfältigt?

Im Beipackzettel steht: Cycling – Quantification mode 40-45! Die Vervielfältigungszahl ist also 40-45? Das mit dem Test entnommene Gut wird also 40-45-mal vervielfältigt! Eine Vervielfältigung von IRGENDETWAS, das einem Menschen aus dem Rachen oder der Nase entnommen wurde.

Wissenschaftlich gesagt: „Da mittels PCR nur die virale RNA und nicht das gesamte intakte Virus detekiert wird, ist eine SARS-CoV-2 RNA-Nachweis nicht automatisch gleichzusetzen mit Infektiosität oder Ansteckungsfähigkeit des Patienten“ [2].

Die Problematik des PCR-Tests ist in vielen Publikationen und Artikeln beschrieben worden [3]. Es ist kein PCR-Test bekannt der eine Zulassung wie ein Arzneimittel oder ein Impfstoff hat. In diesen Artikel werden auch die mit PCR-Tests erzielten Falsch-Positiven Ergebnisse untersucht und erklärt.

Der PCR-Test ist deshalb in Frage zustellen, weil er mit dem CT-Wert als Grundlage für alle Entscheiungen der Regierung gilt. Ich spreche nur von Deutschland. Es steht mir nicht zu mich über Handlungen und Entscheidungen anderer Länder auszulassen.

Weiter über PCR-Test und CT-Wert in einem weiteren Beitrag!

[1] Die Orginal-Beipackzettel kann ich als PDF-Datei auf Nachfrage per E-Mail zusenden
[2] Zitat MVZ Labor Ravensburg Labor Dr. Gärtner vom 05.08.2020
[3] Publikationen, Artikel und Bücher sind im Internet recherchierbar (Googl)

„Die Hölle ist leer und die Teufel sind alle hier“ William Shakespeare The Tempest 1610-1611

„Der PCR-Test gilt als das zuverlässigste Verfahren, um einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 abzuklären“.

So ist es zu lesen auf www.infektionsschutz.de. „Infektionsschutz.de“ ist eine Website des Gesundheitsministerium der Bundesrepublik Deutschland. Im Impressum steht: „Bundeszenterale für gesundheitliche Aufklärung“. Also ist der Vorgesetze dieser Behörde der Gesundheitsminister.

Was ist der PCR-Test nach der Lesart unserer Regierung?

Der PCR-Test (auch Labortest genannt) ist der „Goldstandart“ unter den Corona-Tests (Originalton „Infektionsschutz“). Mittels PCR-Test kann in einer Probe aus den Schleimhäuten der Atemwege „zuverlässig“ nachgewiesen werden, ob Erreger vorhanden sind. Die Analyse der Probe mit dem PCR-Verfahren erfolgt im Labor. Die Labore arbeiten auf Anweisung der Hersteller der PCR-Kits. Die Anweisung, wie eine Probe bearbeitet wird, ist der Beipackzettel, den die Hersteller den PCR-Kits beifügen. Damit ist die Zahl der Vervielfältigungen fest gelegt.

Mit dem Verfahren der PCR wird Erbmaterial des Virus so stark vervielfältigt, dass es nachgewiesen kann, auch wenn es zuvor nur in geringen Mengen vorlag.
„Wenn das Ergebnis des PCR-Test positiv ist, bedeutet dies, dass eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 vorliegt“ (Originalton „Infektionsschutz“). Ist das so?

Kary Mullis und andere Wissenschaftler sind da anderer Meinung. Kary Mullis hat 1983 die Polymarase-Chain-Reaction, den PCR-Test entwickelt. Er erhielt 1993 den Nobelpreis für Chemie gemeinsam mit Michael Smith.

Kary Mullis wurde bei einer Veranstaltung HIV & PCR nach dem PCR-Test gefragt:
Wie wird der PCR-Test missbraucht, um all die angeblich vorhandenen RNA-Viren zu bestimmen?

Antwort:
Ich denke … PCR missbrauchen ist es nicht … Ich glaube, man kann PCR nicht missbrauchen. Die Interpredation dessen, ja. Wenn man sagen kann … Wenn man dieses Virus in jemanden überhaupt finden kann … Und mit PCR – wenn man es gut macht – kann man fast ALLES IN JEDEM FINDEN! Man fängt an, das buddhistische Konzept zu glauben, dass alles in allem enthalten ist.

Wenn man einzelne Molküle vervielfältigen kann, bis etwas Messbares wird – was der PCR-Test kann … denn es sind SEHR WENIGE MOLEKÜLE, die man nicht wenigstens einmal im Organismus hat … Also, das kann man als Missbrauch ansehen: zu behaupten, dass es BEDEUTUNGSVOLL ist!

Der PCR-Test erlaubt dir eine winzige Menge von IRGENDETWAS zu nehmen, sie messbar machen und dann es so dazustellen, als ob es WICHTIG wäre …. Das ist kein Missbrauch, sondern FALSCHE INTERPREDATION. Der Test sagt nicht aus, ob man krank ist, oder ob das, was „gefunden“ wurde, dir wirklich SCHADEN würde.

Ende Antwort Kary Mullis!

Diese Antwort sagt viel aus. Auch über den PCR-Test, den die Regierung nutzt um die INZIDENZ festzustellen. Mit diesem PCR-Test, mit dieser INZIDENZ, hat unser Parlament die geltende „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ausgerufen. Damit wird die „Pandemie“ begründet.

Nicht nur die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, sondern es folgten daraus alle Änderungen des Infektionsschutz-Gesetzes. Mit diesem geänderten Infektionsschutz-Gesetz wurde das Grundgesetz ausgehebelt. Die Entscheidungen über Lockdown und andere Einschänkungen trafen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder. Wenn das Parlament noch gefragt wurde, war das nur noch eine „Abnicken“. Unser Parlament hat sich selbst entmachtet!

Weiter über PCR im nächsten Beitrag!

Beim PCR-Test handelt es sich um ein Standardverfahren in der Diagnostik. Der Test beruht auf der sogenannten Polymerase-Kettenreaktion (polymerase chain reaction – PCR).

Entwickelt wurde der PCR-Test von dem Amerikaner KARY BANKS MULLIS 1983. Er erhielt dafür 1993 den Nobelpreis für Chemie gemeinsam mit Michael Smith.

Die Polymerase-Kettenreaktion basiert nach dem Prinzip von „Trennen, Koppeln und Kopieren“ auf der zyklisch wiederholten Verdoppelung von DNA mit Hilfe einer thermostabilen DNA-Polymerase und Nukleotiden.Heute ist die PCR u. a. unverzichtbar für die Erkennung von Virusinfektionen, Erbkrankheiten, das Erstellen genetischer Fingerabdrücke und das Klonen von Genen (Wikipedia).

Für unsere Regierung gilt die PCR-Technik als Nachweis einer INFEKTION mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2. Der Nachweis kann nur in speziellen Einrichtungen (Laboren) durchgeführt werden. Während der Pandemie wurden und werden die Ergebnisse von PCR-Tests verwendet, um die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Inzidenz) zu ermitteln.

Anstatt Strom aus Kernenergie und Kohle – für fehlende 183,8 TWh – 42.744 Windräder!

Energiewende bedeutet doch, dass Politiker und im Hindergrund Lobbyisten entschieden haben, die Technik der Energieerzeugung, also die Erzeugung von lebensnotwendigem Strom, in eine andere Technik zu ändern und andere Techniken abzuschalten.

Zuerst schalten wir Kernkraftwerke, dann Kohlekraftwerke und zum Schluss noch Gaskraftwerke ab. Dann gute Nacht!

Der Grund für die Energiewende ist der Klimawandel! Unsere ehemalige Umweltministerin Svenja Schulze behauptete in einer Fragestunde des Bundestages an die Regierung : „97 % aller Wissenschaftler sagen, für den Klimawandel ist der Menschverantwortlich“. Das ist aber ein anderes Thema, dazu in einem Beitrag zum Klima später.

Nun zur vorhanden Energie in Form von Strom, aber eins nach dem anderen:

Der Ausstieg aus der Energiepolitik Kernkraftwerke (KKW) war eine Entscheidung der Rot-Grünen Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder 2002.

Der Ausstieg aus dem Ausstieg, also die Laufzeitverlängerung für die KKW, war eine Entscheidung des Schwarz-Gelben Kabinett Merkel II im Jahr 2010. Diese Regierung annullierte damit das Atomgesetz vom 22. April 2002.

Der Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg , also die endgültige Abschaltung der KKW, verantwortet das Schwarz-Rote Kabinett Merkel III. Die Katastrophe 2011 in Fukushima wurde dazu zum Anlass genommen. Anders kann ich das nicht bezeichnen. Darüber habe ich in meinen Beiträgen Energiewende Teil 2 und 3 geschrieben.

Das ist aber noch nicht alles. Außer der Abschaltung der KKW bis Ende 2022 (Link dazu Bundesumwelt-Ministerium) werden noch zusätzlich alle Kraftwerke mit Braunkohle und Steinkohle abgeschaltet. Braunkohle abgestuft bis 2029, 2033 und 2038, Steinkohle bis 2038.

Mit der Abschaltung der Kohlekraftwerke, und mit anderen Maßnahmen, wollen wir den weiteren Co2-Ausstoss reduzieren. Bis 2030 um 65 % (statt bisher 55 %) , bis 2040 mindestens 88 % im Vergleich zu 1990 (Novelle zum KSG Juni 2021). Ziel ist die „Treibhausgas-Neutralität“, Reduzierung unseres Co2-Anteils an der Welt von 2,0 % auf 0 %. Was für ein Vorhaben! Welcher Religion muss man angehören, um dieses politische Dogma zu glauben? Es ist die neue Religion unserer Politiker!

Was bedeutet das für die Menge an Energie in Form von Strom, wenn bis 2038 alle diese Kraftwerke abgeschaltet werden? Diese Kraftwerke sind die, die die Grundlast an Strom erzeugen, um den Bedarf an Strom des täglichen Bedarfs zu decken. Eine bestimmte Menge an Grundlast-Strom brauchen wir, diese Grundlast brauchen wir auch in der Zukunft für alle Bereiche.

Kommen wir nun zum Kern: Im Jahr 2020 hatte die gesamte Elektrizitätswirtschaft eine installierte Leistung von 224,0 GW und damit eine Erzeugung von 537,7 TWh netto (BDEW). Nach Abschaltung der KKW Ende 2022 bleiben uns noch eine installierte Leistung von 215,9 GW (96,3 %) und eine Erzeugung von 477,0 TWh (88,7 %). Hier klafft schon eine Lücke von 60,7 TWh, das ist schone eine Menge an fehlendem Strom.

Wenn dann noch die Kohlekraftwerke bis 2038 abgeschaltet werden, verbleiben eine Leistung von 171,3 GW (76,4 %) und eine Erzeugung von 353,9 TWh (65,8 %) netto. Mit der Abschaltung der Kohlekraftwerke verlieren wir weitere 123,1 TWh Strom!

Fassen wir zusammen:
KKW 3,7 % installierte Leistung – aber 11,3 % Stromerzeugung
Kohle 19,9 % installierte Leistung – aber 22,9 % Stromerzeugung

Zur gleichen Zeit haben Windkraftwerke und Photovoltaik erbracht:
51,8 % installierte Leistung – aber nur 33,6 % Stromerzeugung!

Ende 2038 fehlen Deutschland also 23,6 % (52,7 GW) installierte Leistung, aber 183,8 TWh (34,2 %) Stromproduktion! Wie wollen wir diese Differenz ausgleichen? Was sagen die „Experten“ dazu? Wer sind diese „Experten“? Es sind beratende Institute, beratende Vereinigungen und Lobbyisten. Diese „Experten“ mit ihren Modellen beraten Parteien und Politiker, letztendlich also die Regierung.

Kommen wir auf die Differenz von 183,8 TWh fehlender Strom zurück. Die Politik sagt: wir schalten KKW, dann die Braunkohle und dann die Steinkohle ab. Seit einiger Zeit wird die Abschaltung der Kohlekraftwerke bis 2030 gefordert. Welch ein Irrsinn! Die Politik sagt dann: Also müssen wir um die fehlenden 183,8 TWh auszugleichen mehr Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen bauen lassen. Diese müssen wir forcieren!

Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen brauchen Wind und Sonne? Wir sind die Regierung, also bestellen wir Wind und Sonne! Das Thema ist sehr ernst, aber ich muss trotzdem schallend lachen!

Reden wir in diesem Beitrag nur vom Wind! Es sind in Deutschland zurzeit ca. 30.000 Windräder (WR) installiert
FAZ vom 07.07.2021. Diese 30.000 WR haben eine installierte Leistung von 63,8 GW (28,0 %) und produzieren aber nur 130,0 TWh (24,2 %) Strom. Also wenn der Wind weht und die Sonne scheint. Diese Leistung ist also keine Grundlast!

Wie will die Politik nun fehlende 183,8 TWH Strom ausgleichen? Der Einfachheit halber gehen wir vom Ende Jahr 2038 aus. Also von dem Jahr in dem KKW und Kohlekraftwerke abgeschaltet sind.
Wieviel WR müssen wir installieren um die bis 2038 fehlende Menge Strom zu ersetzen? Das ist eine ganz einfache Rechnung, dazu reichen die Grundrechenarten aus. Wir brauchen dazu keine Computer-Modelle!

Die in der FAZ genannten 30.000 WR haben eine Leistung von 83,8 GW und erzeugen 130,0 TWh Strom. Nach Adam Riese bringt 1 WR 0,0021 GW Leistung und erzeugt 0,0043 TWh Strom. Das eine WR erzeugt mehr, andere weniger.

Um die fehlenden 183,8 TWh Strom der abgeschalteten KKW und Kohlekraftwerke auszugleichen müssen also nach Adam Riese sage und schreibe

42.744 Windräder

zusätzlich installiert werden (Errechung hier). Es werden in Zukunft zwar WR mit einer größeren Leistung gebaut werden, mit einer Nabenhöhe von bis zu 240 m! Dafür werden aber auch alte, kleinere und verbrauchte WR wieder abgebaut und durch neue ersetzt werden müssen. Aber die fehlenden 183,8 TWh müssen ausgeglichen werden! WR offshore bringen heute nur eine Leistung von 3,4 % und erzeugen nur 5 % der Strommenge. Diese zusätzlich benötigten WR müssen hauptsächlich onshore installiert werden!

Das alles unter der Voraussetzung, dass in Zukunft der Strombedarf nicht steigt. Das ist aber keinesfalls so! Der Bedarf an Strom wird steigen. Ich denke da nur an die E-Mobilität mit Millionen von E-Autos. Dazu wird dann auch die installierte Leistung von Photovoltaik erhöht werden. Also auch mehr Fläche und mehr Sonne! Ich lache schon wieder, Herr Altmeier!

Können Sie sich vorstellen wie das gehen soll? Eine Antwort auf diese Feststellungen und Fragen würden diesen Beitrag sprengen. Ich komme in einem weiteren Beitrag darauf zurück. Das betrifft dann auch die Umwelt. Diese ist scheinbar den Klima-Aposteln egal! Sie wollen n u r das Klima retten!


Was macht Angst? Wer macht Angst? Ich habe keine Angst vor dem Virus! Die Maßnahmen der Bundesregierung und der Bundestag machen mir Angst!

Der § 28a hat der Regierung aber noch nicht ausgereicht. Die Demonstrationen haben ja nicht aufgehört. Gerichte mussten wieder gegen Erlasse und Verbote entscheiden. Ich muss hier nicht die einzelnen Gerichtsentscheide aufführen. Das Fass war nun voll! Nun müssen schärfere Gesetze her! Also los!

Viertes Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 22. April 2021

Der Bundestag hat in diesem Gesetz beschlossen:
Artikel 1
1. In der Inhaltsangeabe werden ….. zu § 28a folgende Angaben eingefügt:

„§ 28b Bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen …., Verordnungsermächtigung
§ 28c Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für Geimpfte, Geteste und vergleichbare Personen“.

Darin sind nun alle Verbote, Gebote, Einschränkungen und Beweiligungen aufgeführt. Diese Maßnahmen haben unser Leben zum Erliegen gebracht. Wir werden nun von Verordnungen regiert!

Ich habe immer mehr den Eindruck, dass die Entscheider nicht mehr wissen was sie noch entscheiden müssen. Deshalb wurden ja im 4. Gesetz Einzelentscheidungen an die Länder, Städte und Kreise delegiert.

Diese waren auf eine „Pandemie“ nicht vorbereitet. Wie kommt das? Die Bundesregierung hat mit Drucksache 17/12051 vom 03. Januar 2013 den Bundestag mit dem

„Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“

u. a. auf Seite 55 über „Pandemie durch Virus „Modi-SARS“ informiert“ (Stand 10.12.2012). Zu dieser Risikoanalyse in einem seperaten Beitrag.
In der Risikoanalyse nannte man das Risiko-Virus „Modi-SARS“. Auf Seite 85 war das dann SARS-Corona Virus. Man wusste also zu dieser Zeit schon viel über dieses Virus. Prophylaxe: Schutzkleidung, Isolation, Quarantäne, kein Impfstoff!!! Kein Impfstoff!!!!

Wurden die Länder, Städte und Kreise über diese Risikoanalyse nicht informiert? Wenn ja, war das mehr als fahrlässig, ich sage grobfahrlässig!

Die Grundlage für alle Entscheidungen ist der Inzidenzwert. Der beanspruchte Inzidenzwert stützt sich auf die Werte des PCR-Test. Also auf den Wert, der sich aus den Testen der letzten 7 Tage pro 100.000 positiv Getesteten errechnet! Ja, Sie lesen richtig: der Wert der positiv PCR-Getesteten! Dies ist der Inzidenzwert der Regierung. Es ist nicht der Wert der tatsächlich Infizierten. Es sind nicht die Werte der klinisch festgestellten Infektionen! Das ist nicht der Inzidenzwert der Regierung!

Über den Bericht zur Risikoanalyse, dem PCR-Test und dem Inzidenzwert in einem folgenden Beitrag!

Was macht Angst? Wer macht Angst? Ich habe keine Angst vor dem Virus! Die Maßnahmen der Regierung machen mir Angst! Die Abgeordneten unseres Bundestages machen mir Angst!

Die weitreichenden Maßnahmen der Regierung führten zu bundesweiten friedlichen Demonstrationen. Angefangen haben diese Demonstrationen am 13. März 2020 in Stuttgart. Es folgten Demonstrationen in Darmstadt, Frankfurt, Hamburg und anderenn Städten. Vor allem die Demonstrationen in Berlin am 01. und 29. August 2020 haben die Regierung herausgefordert. Alle diese Demonstranten forderten das Grundgesetz ein! Der Berliner Senat, angeführt vom Innensenator Geisel, wollte diese Demonstrationen verbieten. Das hat nicht geklappt! Nicht nur diese, auch andere Demonstrationen wurden von Verwaltungsgerichten zugelassen.

Das darf nicht sein! Das geht gar nicht! Also müssen wir die Gesetze so umgestalten, dass die Gerichte unsere Beschlüsse nicht mehr kippen können!

Dem entsprechend haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf eingebracht. Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944 vom 03. November 2020: Entwurf eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

Diesem Entwurf hat der Bundestag weitestgehend zugestimmt und als Gesetz beschlossen:

Drittes Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 18. November 2020


Änderung des § 5: „(1) Der Deutsche Bundestag kann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 vorliegen:
Satz 4: Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil:

  1. die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat….

Die WHO hat zur Zeit der „Schweinegrippe“ die Kriterien zum Begriff „Epidemie“ geändert. Wir wissen, dass die „Schweinegrippe“ keine „Epidemie“ war. Dies hat 2009 der Untersuchungsausschuss des Europarates 2009 ausdrücklich festgestellt. Die „Schweinegrippe“ war ein politischer Flop! Aber davon in einen anderen Betrag?

Außerdem wurde nach § 28 der § 28a „eingefügt“:
§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28a Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung……können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein:
Nun folgt die Aufzählung der bekannten Maßnahmen:
Abstandsgebot im öffentlichen Raum
Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht)
Untersagung oder Beschränkung von Freizeitgestaltungen und ähnlichen Veranstaltungen
Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind (z.B. Mucki-Bude, Tennis usw.)
Keine Sportveranstaltungen (wieviele Millionen Menschen sind allein beim Fussball ausgesperrt? Allein bei den Bundesliga-Spielen mind. 250.000)
Untersagung von religiösen Zusammenkünften (also keine Gottesdienste)
Hotel- und Gaststätten-Schließung
Keine Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Ich müsste nun noch viel mehr aufzählen. Das sprengt aber den Rahmen dieser Seite. Das ist im Gesetz vom 18. November 2020 alles nachzulesen.

Es wurden auf Grund eines Inzidenzwertes Maßnahmen beschlossen. Eine Befristung von Einzelmaßnahmen oder der Verordnungsermächtigung nach § 32 IfGS sieht das Gesetz nicht vor.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat mit der Ausarbeitung vom 04. November 2020 darauf, aber auch auf viele andere Mängel hingewiesen. Das hat den Bundestag nicht interessiert. Ich denke, dass die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes von unseren Abgeordneten gar nicht gelesen wurde. Sie haben in unserer schwierigen Zeit so viel um die Ohren, dass die Partei ihnen sagen muss wie sie abzustimmen haben. Sie müssen nach Wissen und Gewissen abstimmen. Wo ist das Wissen und wo ist das Gewissen geblieben? Suchen sie noch danach? Ich denke sie brauchen uns Bürger bei der Suche danach!

Dieser § 28a hat der Regierung aber noch nicht ausgereicht. Die Demonstrationen haben ja nicht aufgehört. Gerichte mussten wieder gegen Erlasse und Verbote entscheiden. Ich muss hier nicht die einzelnen Gerichtsentscheide aufführen. Das Fass war nun voll! Nun müssen schärfere Gesetze her! Also los!

Davon mehr in Corona Angst 5!