Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung am 03. Januar 2013
Drucksache 17/12051 „Risikoanalyse Bevölkerungsschutz Bund
hier: „Pandemie durch Virus „Modi-SARS“ Stand: 10.12.2012

Diese Risikoanalyse beschäftigt mich sehr!
Sie können zwar diese „Risikoanalyse“ sich von den Drucksachen des Bundestages abrufen. Ich will Ihnen aber trotzdem einige Inhalte nicht vorenthalten, sondern näher bringen. Vielleicht sensibilisiere ich Sie, mache Sie neugierig. Vielleicht wussten Sie auch nicht, dass es diese Analyse der Regierung Merkel II mit CDU/CSU und FDP gab und immer noch gibt.

Zur Einführung: Im Dezember 2019 hat uns, die ganze Welt, das Virus SARS-CoV-2 heimgesucht. Wie immer berichtet, ist das Virus als erstes in der chinesischen Stadt Wuhan aufgetreten. Die betroffenen Menschen sollen sich in einem Tiermarkt infiziert haben. Genaues weiß man nicht …

Die Bundesregierung, der Bundestag, Virologen, die TV-Sender und die Print-Medien sagen: „Dieses Virus ist ein neues Virus, wir sind von dem Erscheinen überrascht worden“. Genaues weiß man nicht …

Der Bundestag hat am 25. März 2020 „Die epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt (BT-PiPR 19/154, S. 19169C). Diesem, von der großen Mehrheit des Bundestages getragenen Beschlusses, folgte mit Datum vom 27. März 2020 das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(1) Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für die Feststellung nicht mehr vorliegen.

Es war niemals eine Frist vorgesehen, in der wissenschaftlich geprüft wird, wer und wie feststellt wird, ob eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ noch herrscht. Die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ (ELvnT) wurde verlängert, inzwischen aufgehoben, aber von anderen Beschlüssen zu Maßnahmen ersetzt. Die Aufhebung der „ELvnT“ ist für mich eine der verlogensten Beschlüsse des Bundestages die ich je erlebt habe. Die Ersatz-Maßnahmen sind noch schlimmer. Mit diesen Maßnahmen will man ein Impfgesetz umgehen.

Hat nun dieses Virus SARS-CoV-2 die Bundesregierung, den Bundestag und Virologen überrascht? Ich denke nicht!

Denn es ist im Januar 2013 folgendes geschehen:
Mit Drucksache 17/12051 vom 03, Januar hat die Bundesregierung den Bundestag mit dem „Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012“ über das Ergebnis der Analyse über „Estremes Schmelzhochwasser aus den Mittelgebirgen“ und über die „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ informiert.

Der Bericht über Risiken durch Hochwasser ist zwar auch hochinteressant, aber auf Hochwasser werde ich noch im Bereich „Klima“ näher eingehen.

Wichtig ist der Punkt 2.3 Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“, Stand 10. Dezember 2012. Der Anhang 4 von den Seiten 55 bis 87 handelt von

Pandemie durch
„Modi-SARS“

Seite 56: Eintrittswahrscheinlichkeit
Klasse C: … bedingt wahrscheinlich, eine Ereignis, das statistisch in der Regel einmal in einem Zeitraum von 100 bis 1000 Jahre eintritt …
Es hat aber nur 8 Jahre gedauert! Ich frage mich: In wesen Auftrag wurde vom wem diese Analyse erstellt? Wer wollte was damit erreichen?

Es folgt eine Aufstellung über das Schadensausmaß für Mensch, Umwelt, Volkswirtschaft und immaterieller Werte. Welches Schadensausmaß bis heute, wegen und durch die Entscheidungen der Regierung, erreicht hat, das mussten wir alle erfahren.

Ab Seite 57 „SZENARIO“:
Eine Pandemie ist eine weltweite Ausbreitung eines Krankheitserregers (Definition geändert von der WHO mit der „Schweinegrippe“ 2009)

Außergewöhnliches Seuchengeschehe kann natürliche Ursachen haben, z. B.:
Pandemie mit Variationen von bekannten Erregern (Influenza-Pandemie)

Auftreten neuartiger Krankheitserreger (Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom, SARS)
In Ausnahmefällen kann Seuchengeschehen aber auch auf akzidentelle oder intentionale Freizetzung zurückgehen, z. B.
akzidentelle Freisetzung durch einen Laborunfall (wie bei einzelnen Fällen nach der SARS-Pandemie)

Das Vorliegende Szenanrio beschreibt ein außergewöhnliches Seuchengeschehen, das auf der Verbreitung eines neuartigen Erregers basiert … dessen Eigenschaftgen sehr eng an das SARS-Virus angelehnt ist.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Erreger mit neuartigen Eigenschaften, die eine schwerwiegendes Seuchenereignis auslösen, plötzlich auftreten können. (z. B. SARS-Coronavirus [CoV] …

SARS-Coronavius CoV, man höre und staune, es wurde uns doch immer wieder gesagt, dieses Virus ist ganz neu, wir wissen nix genaues …

Ein aktuelles Beispiel für einen neu auftretenden Erreger ist ein Coronavirus (novel Coronavirus). Welches nicht eng mit SARS-CoV verwandt ist …
Schon wieder SARS-CoV! Wie kommt es, dass das neue Virus nun doch ein SARS-Cov-2-Virus ist? Fragen über Fragen!

Auf Seite 61 unter 2.4 wird über Dauer und Verlauf resümiert. „Nach drei Jahren wird ein Impfstoff entwickelt, freigegeben und in ausreichender Menge vorhanden sein“ …
… also ein Impfstoff in drei Jahren! Braucht ein Impfstoff normaler weiße nicht acht bis 10 Jahre bis er freigegen wird? Oder auch manchmal länger?
Die, die wir heute bekommen haben, wurden aus dem Hut gezaubert. Die Impfstoffhersteller haben gerade mal éinige Monate gebraucht. Obwohl die Forschung an mRNA-Impfstoffen in den letzten 30 Jahren zu keinem Ergebnis gekommen ist. Das hat doch auch unser Bundespräsident bei der Ehrung von Herrn Ugur Sahin gesagt?

Auf Seite 76 unter „Auswsirkungen auf das Schutzgut Mensch“
Tote: Es ist über den gesamten Zeitraum mit mindestens 7,5 Millionen Toten zu rechnen (vgl. Kapitel 2.4)
Man modelliert hier mit 3 Jahren. 7,5 Millionen Tote Menschen sind 9 Prozent der heutigen Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland!

Auf Seite 85 werden die Eigenschaften von SARS und auf Seite 86 die Eigenschaften von Modi-SARS beschrieben. Es sind die gleichen Eigenschaften und Verhaltensweisen wie die von SARS-CoV-2 … !

Im Weiteren wird auf 30 Seiten „modelliert“. Es so modelliert, wie es dann mit SARS-CoV-2 abgelaufen ist und wie es noch immer abläuft. Ich will das hier nicht wiedergeben, lesen Sie das doch bitte im Original nach. Wie werden große Augen machen!

Die Regierung Merkel II, III, IV, und das Robert-Koch-Institut (RKI), hatten also ein Papier, die „Risikoanalyse Bevölkerungsschutz Bund“. Sie hatten dieses so wichtige Papier in der „Schublade“ und haben es die ganzen Jahre missachtet. Dies ist nicht nur fahrlässig, dies ist grobfahrlässig. Diese Grobfahrlässigkeit hat Menschleben gekostet. Dies darf einer verantwortungsvollen Regierung nicht passieren! Ich meine damit nicht eine Regierung als Institution, ich meine damit Personen! Ich meine damit die Politiker, die diese Risikoanalyse nicht weiter verfolgt haben. Oder haben diese Leute die Tragweite dieses Risikos nicht verstanden? Ich denke eher beides – Grobfahrlässigkeit und Unvermögen!

Haben Sie in all den Jahren in TV, Printmedien oder amtlichen Mitteilungen eine Nachricht oder eine Publikation darüber gesehen? Ich nicht, aber vielleicht habe ich da etwas übersehen, ich bin auch nur ein Mensch.

Der Bundestag ist doch die Institution, die ein solches Papier sofort sensibilisieren muss. Es geht hier doch nicht um eine Ereignis „Klasse C: Eintrittswahrscheinlichkeit … ein Ereignis, das statistisch in der Regel einmal in einem Zeitraum von 100 bis 1000 Jahren eintritt“.
Wer ist so vermessen diesen Zeitraum als statistisch einzuordnen? Dieses Ereignis, wenn es kommt, ist kein Jahrhundert-Hochwasser!

Der Bundestag muss da scheinbar nicht reagieren. Frau Merkel wurde auf diese Risikoanalyse angesprochen. Sie antwortete darauf … dies sei Ländersache! Es ist richtig, für den Katastrophenschutz sind die Länder verantwortlich. Aber ein Bundeskanzler (ich gendere nicht!) hat die gesetzliche Richtlinienkompetenz. Wenn die Bundeskanzlerin sich nicht mitverantwortlich wähnt, wie soll dann ein Kontrollorgan verantwortlich sein? Wie soll das gehen? Aber dann haben Frau Merkel und die Ministerpräsidenten alle Entscheidungsmacht an sich gezogen. Dazu gibt es kein Gesetz!

Oder hat man deshalb nichts unternommen, weil die Vorhersagen zu der „Scheinegrippe“ im Jahr 2009 nicht eingetroffen sind. Adolf Windorfer, Professor an der Medizinischen Hochschule Hannover, hat damals nur für Deutschland 30.000 Tote vorausgesagt. In Wahrheit waren gottseidank nur 253 Menschen zu beklagen. Auch diese 253 waren zuviel! Vorhersagen über Impfstoffbedarf, der dann nicht gebraucht wurde, weil die Schweinegrippe „modelliert“ war, nicht stattgefunden hat. Mit einem Impfstoff, der vor allem bei Kindern die verheerende Nebenwirkung der Schlafkrankheit hatte!

Wissenschaftler wussten, dass SARS-CoV-2-Viren all die Jahre, immer eine Rolle gespielt haben, in denen Influenza-Viren grassiert haben. Dieses Virus wurde aber die ganzen Jahre nicht so verfolgt, dass es beim RKI aktenkundig war. So war das auch im Influenza-Jahr 2017/18. An das RKI wurden 1674 Todesfälle mit Influenza-Viren gemeldet. Das RKI hat die tatsächliche Zahl der Toten dann auf 25.100 geschätzt (Berichte RKI).

Wie kommt man darauf, dass man Tote schätzt? Weil man die tatsächliche Totesursache nicht kennt? Weil die Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Mors-SARS“ nicht interessiert hat, niemand interessiert hat? Ich frage mich: Wieso hat dies niemand interessiert? Ich meine damit die Verantwortlichen. Einige Wissenschaftler wussten, dass es diese Viren die ganzen Jahre gab. Sie fanden aber, wie auch heute, kein Gehör.

Die Tragweite dieses Versagens sehen wir an der heutigen Situation. Heute ist es nicht mehr SARS-CoV-2 sondern heißt es als Krankheit COVID-19. So kann man auch vom eigentlichen Problem ablenken? Die heutige Situation hat aber auch noch andere Gründe. Einer davon ist der PCR-Test.

Ich komme in anderen Beiträgen dazu darauf zurück! Ich habe noch mehr auf dem Schirm! So sagt man doch heute?

Drucksache 17/12051 vom 03.01.2013:

Ein Mann, der versucht in der Öffentlichkeit seine Meinung zu sagen,
braucht in Deutschand Freunde und einen guten Anwalt.

Günther Grau

Der PCR-Test ist die Gundlage für die Inzidenz. Wie geht das zusammen? Mit dem PCR-Test wird die Inzidenz nachgewiesen?

Zuerst der PCR-Test, wie ich diesen Test verstehe.

Mittels PCR-Test kann in einer Probe aus den Schleimhäuten der Atemwege nachgewiesen werden, ob ein Erreger vorhanden ist – oder vorhanden war. So weit so gut. Die Analyse der Probe mit dem PCR-Verfahren erfolgt im Labor. Mit dem Verfahren der PCR wird das mit einem Test-Kit entnomme Material vervielfältigt. Damit wird ein Nachweis erbracht, auch wenn es zuvor nur in geringen Mengen vorhanden war.

Dies ist der springende Punkt; … vervielfältigt. Damit ist gemeint, dass dann, nachdem es x-mal vervielfältigt wurde, ein positives Ergebnis vorliegen kann, auch wenn nur geringe Mengen vorhanden waren. Geringe Mengen von Material, auch Material, das schon sehr alt ist. Auch totes Material, das übrig bleibt, wenn das Immunsystem den aufgenommenen Erreger bereits abgewehrt, bereits zerstört hat?

Bekanntlich hat Kary Mullis sich zu dieser Vervielfältigung bei einer Veranstaltung geäußert (siehe Beitrag PCR-Test 1): „Wenn man einzelne Moleküle vervielfältigen kann, bis etwas Messbares wird, was der PCR-Test kann … Der PCR-Test erlaubt dir eine winzige Menge von IRGENDETWAS zu nehmen, diese messbar zu machen und dann es so dazustelle, als ob es WICHTIG wäre …

Daraus ergeben sich Fragen … und immer wieder neue Fragen …

… diese winzige Menge meßbar zu machen …? Wie macht man das? In dem das Labor nach Anweisung, nach dem Beipackzettel des Test-Kits, diese geringe Menge vervielfältigt. Diese vervielfältigte Menge wird also sichtbar gemacht, es wird also kein Virus festgestellt, sondern ein IRGENDETWAS.

Ist dieser PCR-Test mit den Vervielfältigungen überhaupt eine Untersuchung ob ein Virus, eine Infektion oder Krankheit vorliegt? Also eine gezielte Untersuchung einer von einem getesteten Menschen entnommen Probe. Nein, der PCR-Test ist keine Untersuchung, sondern ein Test! Müsste nun darauf nicht eine genaue Untersuchung folgen?

Mir liegen zwei Beipackzettel von PCR-Kit-Herstellern vor. Einer von einem US-amerikanischen, ein zweiter von einem deutschen Unternehmen [1].

PCR-Test Nummer 1 aus den USA:
SARS-CoV-2 Coronavirus Multiplex RT-qPCR Kit (CD19RT)
„This product is for research use only and is not interended for diagnostic use“
Zu Deutsch: Dieses Produkt ist nur für Forschungszwecke und nicht für diagnostische Zwecke bestimmt.
Intended Use: This poduct is intended for the detection of 2019-Novel Coronavirus (2019-nCoV). The detection result of this product ist only for clinical reference, and it should not be used the only evidence for clinical diagnosis and treatment.
Zu Deutsch: Dieses Produkt ist für den Nachweis von 2019-Novel Coronavirus (2019-nCoV) bestimmt. Das Erkennungsergebnis dieses Prodikts dient nur als klinische Referenz und sollte nicht als einziger Beweis verwendet werden zur klinischen Diagnose und Behandlung.
Ich frage mich: warum heisst es … und sollte nicht als Beweis verwendet werden … ? Warum steht da nicht: … und darf nicht als Beweis verwendet werden … , wenn das Produkt nicht zur klinischen Diagnose und Behandlung geeignet oder zugelassen ist?

PCR-Test Nummer 2 aus Deutschland:
LightMix SarbeocoV E-gene plus EAV control Cat.-No 40-0776-96
Instructions for research-use. For in-vitro use only.
Zu Deutsch: Anleitung für Forschungszwecke. Nur für in-vitro-Gebrauch.
In diesem Beipackzettel stehen viel weniger Hinweise als in Nummer 1.

Deshalb habe ich zu Nummer 2 einige wichtige Fragen:

For in vitro use only. Unter „in vitro“ steht in der Brockhaus-Enzyklopädie Ausgabe 1986: „in vitro [lat. im Glas], im Reagenzglas ablaufend oder durchgeführt (biolog. Vorgänge, wiss. Experimente; Ggs. in vivo)

Heisst das dann, dass dieser Test als ein „im Glas“ durchgeführter Versuch bezeichnet wird, aber keine lebenden Organismen, isolierte Gewebestrukturen, Organe oder Zellen umfasst? Bei einem PCR-Test werden also kein isolierter Virus SARS-CoV-2 untersucht? Es sind also Fragmente, auch abgestorbene Teile eines Virus oder IRGENDETWAS, das dann „im Glas untesucht“ wird. Es wird also vervielfältigt. Wie oft wird dies dann vervielfältigt?

Im Beipackzettel steht: Cycling – Quantification mode 40-45! Die Vervielfältigungszahl ist also 40-45? Das mit dem Test entnommene Gut wird also 40-45-mal vervielfältigt! Eine Vervielfältigung von IRGENDETWAS, das einem Menschen aus dem Rachen oder der Nase entnommen wurde.

Wissenschaftlich gesagt: „Da mittels PCR nur die virale RNA und nicht das gesamte intakte Virus detekiert wird, ist eine SARS-CoV-2 RNA-Nachweis nicht automatisch gleichzusetzen mit Infektiosität oder Ansteckungsfähigkeit des Patienten“ [2].

Die Problematik des PCR-Tests ist in vielen Publikationen und Artikeln beschrieben worden [3]. Es ist kein PCR-Test bekannt der eine Zulassung wie ein Arzneimittel oder ein Impfstoff hat. In diesen Artikel werden auch die mit PCR-Tests erzielten Falsch-Positiven Ergebnisse untersucht und erklärt.

Der PCR-Test ist deshalb in Frage zustellen, weil er mit dem CT-Wert als Grundlage für alle Entscheiungen der Regierung gilt. Ich spreche nur von Deutschland. Es steht mir nicht zu mich über Handlungen und Entscheidungen anderer Länder auszulassen.

Weiter über PCR-Test und CT-Wert in einem weiteren Beitrag!

[1] Die Orginal-Beipackzettel kann ich als PDF-Datei auf Nachfrage per E-Mail zusenden
[2] Zitat MVZ Labor Ravensburg Labor Dr. Gärtner vom 05.08.2020
[3] Publikationen, Artikel und Bücher sind im Internet recherchierbar (Googl)

Was macht Angst? Wer macht Angst? Ich habe keine Angst vor dem Virus! Die Maßnahmen der Bundesregierung und der Bundestag machen mir Angst!

Der § 28a hat der Regierung aber noch nicht ausgereicht. Die Demonstrationen haben ja nicht aufgehört. Gerichte mussten wieder gegen Erlasse und Verbote entscheiden. Ich muss hier nicht die einzelnen Gerichtsentscheide aufführen. Das Fass war nun voll! Nun müssen schärfere Gesetze her! Also los!

Viertes Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 22. April 2021

Der Bundestag hat in diesem Gesetz beschlossen:
Artikel 1
1. In der Inhaltsangeabe werden ….. zu § 28a folgende Angaben eingefügt:

„§ 28b Bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen …., Verordnungsermächtigung
§ 28c Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für Geimpfte, Geteste und vergleichbare Personen“.

Darin sind nun alle Verbote, Gebote, Einschränkungen und Beweiligungen aufgeführt. Diese Maßnahmen haben unser Leben zum Erliegen gebracht. Wir werden nun von Verordnungen regiert!

Ich habe immer mehr den Eindruck, dass die Entscheider nicht mehr wissen was sie noch entscheiden müssen. Deshalb wurden ja im 4. Gesetz Einzelentscheidungen an die Länder, Städte und Kreise delegiert.

Diese waren auf eine „Pandemie“ nicht vorbereitet. Wie kommt das? Die Bundesregierung hat mit Drucksache 17/12051 vom 03. Januar 2013 den Bundestag mit dem

„Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“

u. a. auf Seite 55 über „Pandemie durch Virus „Modi-SARS“ informiert“ (Stand 10.12.2012). Zu dieser Risikoanalyse in einem seperaten Beitrag.
In der Risikoanalyse nannte man das Risiko-Virus „Modi-SARS“. Auf Seite 85 war das dann SARS-Corona Virus. Man wusste also zu dieser Zeit schon viel über dieses Virus. Prophylaxe: Schutzkleidung, Isolation, Quarantäne, kein Impfstoff!!! Kein Impfstoff!!!!

Wurden die Länder, Städte und Kreise über diese Risikoanalyse nicht informiert? Wenn ja, war das mehr als fahrlässig, ich sage grobfahrlässig!

Die Grundlage für alle Entscheidungen ist der Inzidenzwert. Der beanspruchte Inzidenzwert stützt sich auf die Werte des PCR-Test. Also auf den Wert, der sich aus den Testen der letzten 7 Tage pro 100.000 positiv Getesteten errechnet! Ja, Sie lesen richtig: der Wert der positiv PCR-Getesteten! Dies ist der Inzidenzwert der Regierung. Es ist nicht der Wert der tatsächlich Infizierten. Es sind nicht die Werte der klinisch festgestellten Infektionen! Das ist nicht der Inzidenzwert der Regierung!

Über den Bericht zur Risikoanalyse, dem PCR-Test und dem Inzidenzwert in einem folgenden Beitrag!