„Die Hölle ist leer und die Teufel sind alle hier“ William Shakespeare The Tempest 1610-1611

„Der PCR-Test gilt als das zuverlässigste Verfahren, um einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 abzuklären“.

So ist es zu lesen auf www.infektionsschutz.de. „Infektionsschutz.de“ ist eine Website des Gesundheitsministerium der Bundesrepublik Deutschland. Im Impressum steht: „Bundeszenterale für gesundheitliche Aufklärung“. Also ist der Vorgesetze dieser Behörde der Gesundheitsminister.

Was ist der PCR-Test nach der Lesart unserer Regierung?

Der PCR-Test (auch Labortest genannt) ist der „Goldstandart“ unter den Corona-Tests (Originalton „Infektionsschutz“). Mittels PCR-Test kann in einer Probe aus den Schleimhäuten der Atemwege „zuverlässig“ nachgewiesen werden, ob Erreger vorhanden sind. Die Analyse der Probe mit dem PCR-Verfahren erfolgt im Labor. Die Labore arbeiten auf Anweisung der Hersteller der PCR-Kits. Die Anweisung, wie eine Probe bearbeitet wird, ist der Beipackzettel, den die Hersteller den PCR-Kits beifügen. Damit ist die Zahl der Vervielfältigungen fest gelegt.

Mit dem Verfahren der PCR wird Erbmaterial des Virus so stark vervielfältigt, dass es nachgewiesen kann, auch wenn es zuvor nur in geringen Mengen vorlag.
„Wenn das Ergebnis des PCR-Test positiv ist, bedeutet dies, dass eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 vorliegt“ (Originalton „Infektionsschutz“). Ist das so?

Kary Mullis und andere Wissenschaftler sind da anderer Meinung. Kary Mullis hat 1983 die Polymarase-Chain-Reaction, den PCR-Test entwickelt. Er erhielt 1993 den Nobelpreis für Chemie gemeinsam mit Michael Smith.

Kary Mullis wurde bei einer Veranstaltung HIV & PCR nach dem PCR-Test gefragt:
Wie wird der PCR-Test missbraucht, um all die angeblich vorhandenen RNA-Viren zu bestimmen?

Antwort:
Ich denke … PCR missbrauchen ist es nicht … Ich glaube, man kann PCR nicht missbrauchen. Die Interpredation dessen, ja. Wenn man sagen kann … Wenn man dieses Virus in jemanden überhaupt finden kann … Und mit PCR – wenn man es gut macht – kann man fast ALLES IN JEDEM FINDEN! Man fängt an, das buddhistische Konzept zu glauben, dass alles in allem enthalten ist.

Wenn man einzelne Molküle vervielfältigen kann, bis etwas Messbares wird – was der PCR-Test kann … denn es sind SEHR WENIGE MOLEKÜLE, die man nicht wenigstens einmal im Organismus hat … Also, das kann man als Missbrauch ansehen: zu behaupten, dass es BEDEUTUNGSVOLL ist!

Der PCR-Test erlaubt dir eine winzige Menge von IRGENDETWAS zu nehmen, sie messbar machen und dann es so dazustellen, als ob es WICHTIG wäre …. Das ist kein Missbrauch, sondern FALSCHE INTERPREDATION. Der Test sagt nicht aus, ob man krank ist, oder ob das, was „gefunden“ wurde, dir wirklich SCHADEN würde.

Ende Antwort Kary Mullis!

Diese Antwort sagt viel aus. Auch über den PCR-Test, den die Regierung nutzt um die INZIDENZ festzustellen. Mit diesem PCR-Test, mit dieser INZIDENZ, hat unser Parlament die geltende „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ausgerufen. Damit wird die „Pandemie“ begründet.

Nicht nur die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, sondern es folgten daraus alle Änderungen des Infektionsschutz-Gesetzes. Mit diesem geänderten Infektionsschutz-Gesetz wurde das Grundgesetz ausgehebelt. Die Entscheidungen über Lockdown und andere Einschänkungen trafen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder. Wenn das Parlament noch gefragt wurde, war das nur noch eine „Abnicken“. Unser Parlament hat sich selbst entmachtet!

Weiter über PCR im nächsten Beitrag!

Beim PCR-Test handelt es sich um ein Standardverfahren in der Diagnostik. Der Test beruht auf der sogenannten Polymerase-Kettenreaktion (polymerase chain reaction – PCR).

Entwickelt wurde der PCR-Test von dem Amerikaner KARY BANKS MULLIS 1983. Er erhielt dafür 1993 den Nobelpreis für Chemie gemeinsam mit Michael Smith.

Die Polymerase-Kettenreaktion basiert nach dem Prinzip von „Trennen, Koppeln und Kopieren“ auf der zyklisch wiederholten Verdoppelung von DNA mit Hilfe einer thermostabilen DNA-Polymerase und Nukleotiden.Heute ist die PCR u. a. unverzichtbar für die Erkennung von Virusinfektionen, Erbkrankheiten, das Erstellen genetischer Fingerabdrücke und das Klonen von Genen (Wikipedia).

Für unsere Regierung gilt die PCR-Technik als Nachweis einer INFEKTION mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2. Der Nachweis kann nur in speziellen Einrichtungen (Laboren) durchgeführt werden. Während der Pandemie wurden und werden die Ergebnisse von PCR-Tests verwendet, um die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Inzidenz) zu ermitteln.

Anstatt Strom aus Kernenergie und Kohle – für fehlende 183,8 TWh – 42.744 Windräder!

Energiewende bedeutet doch, dass Politiker und im Hindergrund Lobbyisten entschieden haben, die Technik der Energieerzeugung, also die Erzeugung von lebensnotwendigem Strom, in eine andere Technik zu ändern und andere Techniken abzuschalten.

Zuerst schalten wir Kernkraftwerke, dann Kohlekraftwerke und zum Schluss noch Gaskraftwerke ab. Dann gute Nacht!

Der Grund für die Energiewende ist der Klimawandel! Unsere ehemalige Umweltministerin Svenja Schulze behauptete in einer Fragestunde des Bundestages an die Regierung : „97 % aller Wissenschaftler sagen, für den Klimawandel ist der Menschverantwortlich“. Das ist aber ein anderes Thema, dazu in einem Beitrag zum Klima später.

Nun zur vorhanden Energie in Form von Strom, aber eins nach dem anderen:

Der Ausstieg aus der Energiepolitik Kernkraftwerke (KKW) war eine Entscheidung der Rot-Grünen Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder 2002.

Der Ausstieg aus dem Ausstieg, also die Laufzeitverlängerung für die KKW, war eine Entscheidung des Schwarz-Gelben Kabinett Merkel II im Jahr 2010. Diese Regierung annullierte damit das Atomgesetz vom 22. April 2002.

Der Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg , also die endgültige Abschaltung der KKW, verantwortet das Schwarz-Rote Kabinett Merkel III. Die Katastrophe 2011 in Fukushima wurde dazu zum Anlass genommen. Anders kann ich das nicht bezeichnen. Darüber habe ich in meinen Beiträgen Energiewende Teil 2 und 3 geschrieben.

Das ist aber noch nicht alles. Außer der Abschaltung der KKW bis Ende 2022 (Link dazu Bundesumwelt-Ministerium) werden noch zusätzlich alle Kraftwerke mit Braunkohle und Steinkohle abgeschaltet. Braunkohle abgestuft bis 2029, 2033 und 2038, Steinkohle bis 2038.

Mit der Abschaltung der Kohlekraftwerke, und mit anderen Maßnahmen, wollen wir den weiteren Co2-Ausstoss reduzieren. Bis 2030 um 65 % (statt bisher 55 %) , bis 2040 mindestens 88 % im Vergleich zu 1990 (Novelle zum KSG Juni 2021). Ziel ist die „Treibhausgas-Neutralität“, Reduzierung unseres Co2-Anteils an der Welt von 2,0 % auf 0 %. Was für ein Vorhaben! Welcher Religion muss man angehören, um dieses politische Dogma zu glauben? Es ist die neue Religion unserer Politiker!

Was bedeutet das für die Menge an Energie in Form von Strom, wenn bis 2038 alle diese Kraftwerke abgeschaltet werden? Diese Kraftwerke sind die, die die Grundlast an Strom erzeugen, um den Bedarf an Strom des täglichen Bedarfs zu decken. Eine bestimmte Menge an Grundlast-Strom brauchen wir, diese Grundlast brauchen wir auch in der Zukunft für alle Bereiche.

Kommen wir nun zum Kern: Im Jahr 2020 hatte die gesamte Elektrizitätswirtschaft eine installierte Leistung von 224,0 GW und damit eine Erzeugung von 537,7 TWh netto (BDEW). Nach Abschaltung der KKW Ende 2022 bleiben uns noch eine installierte Leistung von 215,9 GW (96,3 %) und eine Erzeugung von 477,0 TWh (88,7 %). Hier klafft schon eine Lücke von 60,7 TWh, das ist schone eine Menge an fehlendem Strom.

Wenn dann noch die Kohlekraftwerke bis 2038 abgeschaltet werden, verbleiben eine Leistung von 171,3 GW (76,4 %) und eine Erzeugung von 353,9 TWh (65,8 %) netto. Mit der Abschaltung der Kohlekraftwerke verlieren wir weitere 123,1 TWh Strom!

Fassen wir zusammen:
KKW 3,7 % installierte Leistung – aber 11,3 % Stromerzeugung
Kohle 19,9 % installierte Leistung – aber 22,9 % Stromerzeugung

Zur gleichen Zeit haben Windkraftwerke und Photovoltaik erbracht:
51,8 % installierte Leistung – aber nur 33,6 % Stromerzeugung!

Ende 2038 fehlen Deutschland also 23,6 % (52,7 GW) installierte Leistung, aber 183,8 TWh (34,2 %) Stromproduktion! Wie wollen wir diese Differenz ausgleichen? Was sagen die „Experten“ dazu? Wer sind diese „Experten“? Es sind beratende Institute, beratende Vereinigungen und Lobbyisten. Diese „Experten“ mit ihren Modellen beraten Parteien und Politiker, letztendlich also die Regierung.

Kommen wir auf die Differenz von 183,8 TWh fehlender Strom zurück. Die Politik sagt: wir schalten KKW, dann die Braunkohle und dann die Steinkohle ab. Seit einiger Zeit wird die Abschaltung der Kohlekraftwerke bis 2030 gefordert. Welch ein Irrsinn! Die Politik sagt dann: Also müssen wir um die fehlenden 183,8 TWh auszugleichen mehr Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen bauen lassen. Diese müssen wir forcieren!

Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen brauchen Wind und Sonne? Wir sind die Regierung, also bestellen wir Wind und Sonne! Das Thema ist sehr ernst, aber ich muss trotzdem schallend lachen!

Reden wir in diesem Beitrag nur vom Wind! Es sind in Deutschland zurzeit ca. 30.000 Windräder (WR) installiert
FAZ vom 07.07.2021. Diese 30.000 WR haben eine installierte Leistung von 63,8 GW (28,0 %) und produzieren aber nur 130,0 TWh (24,2 %) Strom. Also wenn der Wind weht und die Sonne scheint. Diese Leistung ist also keine Grundlast!

Wie will die Politik nun fehlende 183,8 TWH Strom ausgleichen? Der Einfachheit halber gehen wir vom Ende Jahr 2038 aus. Also von dem Jahr in dem KKW und Kohlekraftwerke abgeschaltet sind.
Wieviel WR müssen wir installieren um die bis 2038 fehlende Menge Strom zu ersetzen? Das ist eine ganz einfache Rechnung, dazu reichen die Grundrechenarten aus. Wir brauchen dazu keine Computer-Modelle!

Die in der FAZ genannten 30.000 WR haben eine Leistung von 83,8 GW und erzeugen 130,0 TWh Strom. Nach Adam Riese bringt 1 WR 0,0021 GW Leistung und erzeugt 0,0043 TWh Strom. Das eine WR erzeugt mehr, andere weniger.

Um die fehlenden 183,8 TWh Strom der abgeschalteten KKW und Kohlekraftwerke auszugleichen müssen also nach Adam Riese sage und schreibe

42.744 Windräder

zusätzlich installiert werden (Errechung hier). Es werden in Zukunft zwar WR mit einer größeren Leistung gebaut werden, mit einer Nabenhöhe von bis zu 240 m! Dafür werden aber auch alte, kleinere und verbrauchte WR wieder abgebaut und durch neue ersetzt werden müssen. Aber die fehlenden 183,8 TWh müssen ausgeglichen werden! WR offshore bringen heute nur eine Leistung von 3,4 % und erzeugen nur 5 % der Strommenge. Diese zusätzlich benötigten WR müssen hauptsächlich onshore installiert werden!

Das alles unter der Voraussetzung, dass in Zukunft der Strombedarf nicht steigt. Das ist aber keinesfalls so! Der Bedarf an Strom wird steigen. Ich denke da nur an die E-Mobilität mit Millionen von E-Autos. Dazu wird dann auch die installierte Leistung von Photovoltaik erhöht werden. Also auch mehr Fläche und mehr Sonne! Ich lache schon wieder, Herr Altmeier!

Können Sie sich vorstellen wie das gehen soll? Eine Antwort auf diese Feststellungen und Fragen würden diesen Beitrag sprengen. Ich komme in einem weiteren Beitrag darauf zurück. Das betrifft dann auch die Umwelt. Diese ist scheinbar den Klima-Aposteln egal! Sie wollen n u r das Klima retten!


Was macht Angst? Wer macht Angst? Ich habe keine Angst vor dem Virus! Die Maßnahmen der Bundesregierung und der Bundestag machen mir Angst!

Der § 28a hat der Regierung aber noch nicht ausgereicht. Die Demonstrationen haben ja nicht aufgehört. Gerichte mussten wieder gegen Erlasse und Verbote entscheiden. Ich muss hier nicht die einzelnen Gerichtsentscheide aufführen. Das Fass war nun voll! Nun müssen schärfere Gesetze her! Also los!

Viertes Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 22. April 2021

Der Bundestag hat in diesem Gesetz beschlossen:
Artikel 1
1. In der Inhaltsangeabe werden ….. zu § 28a folgende Angaben eingefügt:

„§ 28b Bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen …., Verordnungsermächtigung
§ 28c Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für Geimpfte, Geteste und vergleichbare Personen“.

Darin sind nun alle Verbote, Gebote, Einschränkungen und Beweiligungen aufgeführt. Diese Maßnahmen haben unser Leben zum Erliegen gebracht. Wir werden nun von Verordnungen regiert!

Ich habe immer mehr den Eindruck, dass die Entscheider nicht mehr wissen was sie noch entscheiden müssen. Deshalb wurden ja im 4. Gesetz Einzelentscheidungen an die Länder, Städte und Kreise delegiert.

Diese waren auf eine „Pandemie“ nicht vorbereitet. Wie kommt das? Die Bundesregierung hat mit Drucksache 17/12051 vom 03. Januar 2013 den Bundestag mit dem

„Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“

u. a. auf Seite 55 über „Pandemie durch Virus „Modi-SARS“ informiert“ (Stand 10.12.2012). Zu dieser Risikoanalyse in einem seperaten Beitrag.
In der Risikoanalyse nannte man das Risiko-Virus „Modi-SARS“. Auf Seite 85 war das dann SARS-Corona Virus. Man wusste also zu dieser Zeit schon viel über dieses Virus. Prophylaxe: Schutzkleidung, Isolation, Quarantäne, kein Impfstoff!!! Kein Impfstoff!!!!

Wurden die Länder, Städte und Kreise über diese Risikoanalyse nicht informiert? Wenn ja, war das mehr als fahrlässig, ich sage grobfahrlässig!

Die Grundlage für alle Entscheidungen ist der Inzidenzwert. Der beanspruchte Inzidenzwert stützt sich auf die Werte des PCR-Test. Also auf den Wert, der sich aus den Testen der letzten 7 Tage pro 100.000 positiv Getesteten errechnet! Ja, Sie lesen richtig: der Wert der positiv PCR-Getesteten! Dies ist der Inzidenzwert der Regierung. Es ist nicht der Wert der tatsächlich Infizierten. Es sind nicht die Werte der klinisch festgestellten Infektionen! Das ist nicht der Inzidenzwert der Regierung!

Über den Bericht zur Risikoanalyse, dem PCR-Test und dem Inzidenzwert in einem folgenden Beitrag!

Was macht Angst? Wer macht Angst? Ich habe keine Angst vor dem Virus! Die Maßnahmen der Regierung machen mir Angst! Die Abgeordneten unseres Bundestages machen mir Angst!

Die weitreichenden Maßnahmen der Regierung führten zu bundesweiten friedlichen Demonstrationen. Angefangen haben diese Demonstrationen am 13. März 2020 in Stuttgart. Es folgten Demonstrationen in Darmstadt, Frankfurt, Hamburg und anderenn Städten. Vor allem die Demonstrationen in Berlin am 01. und 29. August 2020 haben die Regierung herausgefordert. Alle diese Demonstranten forderten das Grundgesetz ein! Der Berliner Senat, angeführt vom Innensenator Geisel, wollte diese Demonstrationen verbieten. Das hat nicht geklappt! Nicht nur diese, auch andere Demonstrationen wurden von Verwaltungsgerichten zugelassen.

Das darf nicht sein! Das geht gar nicht! Also müssen wir die Gesetze so umgestalten, dass die Gerichte unsere Beschlüsse nicht mehr kippen können!

Dem entsprechend haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf eingebracht. Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944 vom 03. November 2020: Entwurf eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

Diesem Entwurf hat der Bundestag weitestgehend zugestimmt und als Gesetz beschlossen:

Drittes Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 18. November 2020


Änderung des § 5: „(1) Der Deutsche Bundestag kann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 vorliegen:
Satz 4: Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil:

  1. die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat….

Die WHO hat zur Zeit der „Schweinegrippe“ die Kriterien zum Begriff „Epidemie“ geändert. Wir wissen, dass die „Schweinegrippe“ keine „Epidemie“ war. Dies hat 2009 der Untersuchungsausschuss des Europarates 2009 ausdrücklich festgestellt. Die „Schweinegrippe“ war ein politischer Flop! Aber davon in einen anderen Betrag?

Außerdem wurde nach § 28 der § 28a „eingefügt“:
§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28a Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung……können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein:
Nun folgt die Aufzählung der bekannten Maßnahmen:
Abstandsgebot im öffentlichen Raum
Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht)
Untersagung oder Beschränkung von Freizeitgestaltungen und ähnlichen Veranstaltungen
Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind (z.B. Mucki-Bude, Tennis usw.)
Keine Sportveranstaltungen (wieviele Millionen Menschen sind allein beim Fussball ausgesperrt? Allein bei den Bundesliga-Spielen mind. 250.000)
Untersagung von religiösen Zusammenkünften (also keine Gottesdienste)
Hotel- und Gaststätten-Schließung
Keine Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Ich müsste nun noch viel mehr aufzählen. Das sprengt aber den Rahmen dieser Seite. Das ist im Gesetz vom 18. November 2020 alles nachzulesen.

Es wurden auf Grund eines Inzidenzwertes Maßnahmen beschlossen. Eine Befristung von Einzelmaßnahmen oder der Verordnungsermächtigung nach § 32 IfGS sieht das Gesetz nicht vor.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat mit der Ausarbeitung vom 04. November 2020 darauf, aber auch auf viele andere Mängel hingewiesen. Das hat den Bundestag nicht interessiert. Ich denke, dass die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes von unseren Abgeordneten gar nicht gelesen wurde. Sie haben in unserer schwierigen Zeit so viel um die Ohren, dass die Partei ihnen sagen muss wie sie abzustimmen haben. Sie müssen nach Wissen und Gewissen abstimmen. Wo ist das Wissen und wo ist das Gewissen geblieben? Suchen sie noch danach? Ich denke sie brauchen uns Bürger bei der Suche danach!

Dieser § 28a hat der Regierung aber noch nicht ausgereicht. Die Demonstrationen haben ja nicht aufgehört. Gerichte mussten wieder gegen Erlasse und Verbote entscheiden. Ich muss hier nicht die einzelnen Gerichtsentscheide aufführen. Das Fass war nun voll! Nun müssen schärfere Gesetze her! Also los!

Davon mehr in Corona Angst 5!


Im Vordergrund der Pressekonferenzen steht eine Public-Relation-Strategie.

Im Vordergrund der Pressekonferenzen steht eine Public-Realation-Strategie, die alles und jedes als Erfolg präsentiert. In einer Unzahl von Pressekonferenzen – meist zu einem stereotypen Ziel organisiert – erfuhr die Tendenz zur Selbstdarstellung und permanenten Ankündigung einen Höhepunkt.

Als Medium dient eine einheitliche Sprache, die allerdings die rhetorischen Schwächen der politischen Akteure nicht verbirgt. „Message Control“ soll ein Signal der Einheit und politischen Autorität sein. Ob diese Erwartung sich erfüllt, ist allerdings zu hinterfragen.

Bodo Strauß, ein deutscher Schriftsteller und seiner der bedeutenden Dramatiker der Gegenwart, hat vor Jahren bemerkt, dass eine mangelnde Ausdruckskraft negative Schlüsse auf auf die Handlungstärke dieser Politiker hervorruft. Die permanente Verwendung einer „Fertigteil-Sprache“ erzeugen beim feinfühligen Publikum nicht nur den Eindruck einer rhetorischen Schwäche, sondern rufen auch Frustrationen und den Verdacht einer mangelnden Handlungskompetenz hervor. „Message-Control“ ist eine Veränderung der politischen Kultur, die dem Ziel einer kritischen, selbstbewusten Bürgerschaft einer Demokratie zuwiderläuft.

Dies ist mein Eindruck der Pressekonferenzen, wie auch die vom 02. Dezember 2020. Aber nicht nur zum Thema Corona und den Lockdown. Stereotype Worthülsen, vor allem dann, wenn nicht vom Tele-Prompter abgelesen wird. Jede oder jeder, die oder der was zu sagen hat, stellt sich in Pose und bettelt am Ende der Rede um Beifall. Mit einem Lächeln – war ich nicht gut – heischend! Es ist manchmal ekelig dies anzusehen und anzuhören. Vor allem dann, wenn die Sätze ohne Punkt und Komma aus den Mündern schießen. Hauptsache: ich habe das sagt, was wir besprochen oder entschieden haben. Ob das gesagte jemand interessiert, interessiert kaum.

Das hat auch niemand zu interessieren, wir haben das so entschieden! Pasta!

Was macht Angst? Wer macht Angst?

Das Virus macht mir nicht Angst! Angst machen die Verlautbarungen des Herrn Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Institut, des Bundesministers für Gesundheit Herr Jens Spahn, der Bundeskanzler*in Frau Angela Merkel und der Ministerpräsidenten. Allen voran Herr Markus Söder aus dem schönen Bundesland Bayern! Nicht vergessen Herrn Michael Müller, Regierender Bürgermeister in Berlin!

Angst macht auch die Mehrheit der Abgeordneten unseres Parlaments, des Bundestages. Unsere Abgeordneten beschließen und ändern Gesetze zum Schutz der Bevölkerung. Aber eins nach dem Anderen, in chronischer Reihenfolge:

Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 27. März 2020

§ 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(1) „Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung von der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen“.

Damit ist die Regierung, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), zu vielen Maßnahmen ermächtigt. Damit beginnen die Maßnahmen zum Eingriff in das Grundgesetz, in den Grundsatz unserer Selbstbestimmung. Der Bundestag hat die Regierung ermächtigt, anders kann man das nicht bezeichnen.
Wo ist in dieser Ermächtigung die Fristsetzung? Wie lange dauert die epidemische Lage von nationaler Tragweite? Das heißt doch, dass der Bundestag bei der Aufhebung dieser Feststellung beweisen muss, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Wen fragt er dann? Wissenschaftler, und wenn, wen dann sonst noch? Die, die den Abgeordneten jetzt gesagt haben wie sie abstimmen sollen? Das ist nicht lustig, denn wir sehen ja was daraus geworden ist, und was dem alles folgt.
Ich frage mich: wie haben sich die Bundestagsabgeordneten informiert? Wer hat ihnen den Begriff „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ erklärt? Wer bestimmt was eine Epidemie ist, und dann noch von „nationaler Tragweite“? Sind unsere Abgeordneten genug gebildet, um dies alles zu begreifen oder sind sie einem Beschluss ihrer Partei gefolgt? Es hat nicht nur die Regierungs-Koalition für diesen § 5 gestimmt, es waren auch die Mehrheit der Parteien der Oppostition, die dafür gestimmt haben. Wie 1933. Diesmal waren auch „Die Grünen“ dafür. Sie erklären ja auch den Klimawandel und die Energiewende. Wer informiert diese Partei über die Inhalte dieser Begriffe? Wir sehen ja wie das Thema Klimawandel die Energiewende vor sich hertreibt!

Zu dem Thema „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gab es einige Rechtsgutachten von renommierten Juristen:
07. Mai, 11. Juni und 02. Sept. 2020
Universitätsprofessor Dr. Thorsten Kingreen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gestundheitsrecht, Universität Regensburg
07. Sept. 2020
Prof. Dr. jur. habil. Michael Elicker
Hochschullehrer für Staats- und Verwaltungsrecht, sowie Verfassungsgeschichte an der Rechts- und Wirtschaftswissen-schaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes
08. Sept. 2020
Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht an der Universität Augsburg.

Diese Herrn haben sich in ihren Gutachten sehr ausführlich mit dem § 5 „Epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ des IfGS befasst. In dem Gutachten vom 02.09.2020 des Herrn Prof. Dr. Kingreen steht: „Derzeit geht auch das RKI nicht von einer systemischen Gefahr aus, die die Infrastrukturen des Gesundheitswesens überfordern könnten. Eine „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ i. S. des § 5 Abs. 1 IfGS liegt daher derzeit nicht vor“. Das sagt doch alles aus!

Das hat aber den Bundestag, den Bundesrat und die Regierung nicht geschert. Für alle diese sind Gutachten von Juristen und Meinungen anderer Wissenschaftler unwichtig. Aber Herr Drosten ist sehr gefragt! Auf Herrn Drosten komme ich sicher auch noch in einem späteren Beitrag!

Auf Grund dieser Ermächtigung hat das BMG, die Bundeskanzler*in und die Ministerpräsidenten, „beraten“ vom Robert-Koch-Institut, gestützt auf den § 28 IfGS, weit gehende Ein- und Beschränkungen, u. a. Lockdowns, des öffentlichen Lebens beschlossen. Ob nun dafür im Einzelnen noch das Einverständnis des Bundesrates notwendig war oder ist, spielt hier nicht die Rolle.

Diese weitreichenden Maßnahmen führten zu bundesweiten friedlichen Demonstrationen. Angefangen haben diese Demonstrationen am 13. März 2020 in Stuttgart. Es folgten Demonstrationen in Darmstadt, Frankfurt, Hamburg und anderenn Städten. Vor allem die Demonstrationen in Berlin am 01. und 29. August 2020 haben die Regierung herausgefordert. Alle diese Demonstranten forderten das Grundgesetz ein! Der Berliner Senat, angeführt vom Innensenator Geisel, wollte diese Demonstrationen verbieten. Das hat nicht geklappt! Nicht nur diese, auch andere Demonstrationen wurden von Verwaltungsgerichten zugelassen.

Das darf nicht sein! Das geht gar nicht! Also müssen wir die Gesetze so umgestalten, dass die Gerichte unsere Beschlüsse nicht mehr kippen können!

Dazu in meinem nächsten Beitrag!


Was macht Angst? Wer macht Angst?


Das Virus macht nicht Angst! Die Beschlüsse der Regierung, Frau Angela Merkel und die Ministerpräsidenten, und all ihre Maßnahmen machen Angst!

Im Januar 2020 ist diese Krankheit COVID-19 über uns gekommen. Aus dem Nichts? Seit dieser Zeit beherrscht sie unseren Alltag, bei Tag und bei Nacht. Laufend werden wir in irgendeiner Weise an sie erinnert. Entweder von der Regierung oder von einer Pressemeldung.

Wir sind Zeuge geworden, wie schnell sich das „neue“ Virus um den Erdball ausgebreitet hat. Noch schneller als das Virus verbreiten sich allerdings auch Meldungen. Seriöse Meldungen, Fake News und Verschwörungstheorien. Immer wieder haben wir von hochoffiziellen Stellen gehört oder gelesen, und auch heute noch, „Wir wissen nichts genaues“. Vieles ist sehr widersprüchlich.

Wuhan in China war der Ort, an dem das Virus „ausgekommen“ ist, oder sein soll, so heißt es. Genaues weiss man nicht. Es wurde „erzählt“, dass der Ort ein Tiermarkt war, einer von vielen in Wuhan, an dem das Virus SARS-CoV 2 auftreten sein soll. Es sei von Fledermäusen, auf die Menschen übertragen worden. Wie gesagt, was genaues weiß man nicht. Ja, weil ja die Chinesen alles essen, was ihnen unterkommt. Chinesen sind ja nicht Menschen wie wir, sie haben ja keine Kultur. Sie sind ja Menschenrechts-Verletzer. Sie verletzen sich mit ihrer Esskultur selbst. Was eine menschverachtende Meinung und Aussage!

Dann hieß es, das Virus sei nicht vom Tier auf den Menschen übergesprungen, sondern aus einem Sicherheitslabor entwichen, in dem an Coronaviren geforscht wird. Ist das vielleicht so, wie wenn ich aus einem Hochsichheitsgefängnis wie Yale ausbrechen will? Klar, das Virus wurde dann von seiner Gefangenschaft befreit. Wie blöd halten uns diese Menschen, die solche Fake News verbreiten?

Zwar wurde der erste Corona Fall auf Anfang bis Ende Dezember 2019 datiert, doch Studien legen einen früheren Ausbruch nahe. Ein deutsch-britisches Forschungsteam hat laut „Südeutscher Zeitung“ errechnet, dass dieser mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit zwischen dem 13. September und 7. Dezember 2020 stattgefunden hat. Das Forscherteam hat errechnet, da frage ich, wie das errechnet wurde, welches Modell und Software verwendet wurde. Dann wurde am 08. Mai 2020 in der „Sportschau“ darüber gesprochen. Vom 18. bis 27 Oktober 2019 haben in Wuhan Militärweltspiele stattgefunden. Daran haben 9308 Athletinen und Athleten aus 110 Nationen teilgenommen, davon 243 Sportsoldaten aus Deutschland, auch Teilnehmer aus den Vereinigten Staaten von Amerika. Dazu kamen noch 230.000 freiwillige Helfer, alles in einer Stadt mit elf Millionen Einwohnern. Die Bundeswehr hat über die Teilnahme an den Militärweltspielen „nachgedacht“, aber nichts gefunden.

Das Virus hat sich ausgebreitet. Es gibt „Modellierer“, die sich damit beschäftigen, zeigen es auf ihren Corona-Datenbänken. Sie sagen aber auch gleichzeitig, dass dies Hypothesen sind. Also, was soll ich damit anfangen? Mich informieren? Informieren mit Meldungen bei den Öffentlich-Rechtlichen TV-Sendern und Rundfunkanstalten? Bei den Tageszeitungen und anderen Print-Medien? Bei den Faktenfindern und bei Correktiv? In den Fernseh- und Rundfunk-Räten sitzen zur Hälfte Politiker. Politiker sind wiederum abhängig von ihren Parteien, sie sind deren „Arbeitnehmer“. Frei nach Goethes Faust: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“. Die Print-Medien sind in der Hand von maximal 7 oder 8 Konzernen. Sie bestimmen im eigenen Haus und auch außerhalb wer schreib und was er schreibt. Dann sind ja auch noch Presseagenturen. Es gibt eigentlich davon nur noch drei, diese sind wiederum auch im Besitz von Medien-Konzernen. Dürfte ich bei diesen Medien schreiben was ich weiss und was ich recheriert habe? Claus Relotius war nur die Spitze des Eisbergs.

Das Parlament hat am 18. 11. 2020 mit der 3. Änderung des Infektionsschutz-Gesetzes, vor allem mit dem § 28a, der Regierung, dem Bundesgesundheits-Ministerium, alle Macht übergeben. Mit dieser Änderung wollten die Verantwortlichen für weitere Maßnahmen gesetzlich einen Riegel vor Klagen bei Gericht vorschieben. Die Regierung und das BMG wurde ermächtigt. Man sagt, das hätte es noch nie in der Geschichte Deutschlands gegeben. Weit gefehlt, nicht in der Bundesrepublik Deutschland, aber in Deutschland! Die Menschen, die 1933 so etwa 20 Jahre und älter waren, werden sich sicher noch daran erinnern. Unser, das von uns gewählte Parlament, hat sich damit selbst aller legislativen Macht beraubt, die Macht der Legislative an die Exekutive abgegeben. Wie wenn ich meinen Mantel an der Garderobe in der Semperoper abgebe. Meinen Mantel bekomme ich wieder zurück! Auch der Judikativen hat man eine oder sogar zwei Augenklappen verpasst.

Das Virus macht nicht Angst! Frau Angela Merkel und die Ministerpräsidenten machen mit ihren Beschlüssen uns Angst! Frau Merkel und die Ministerpräsidenten, den Regierenden Oberbürgermeister Michael Müller nicht vergessen, regieren am Parlament vorbei. Nein, nicht vorbei! Das Parlament hat sich verabschiedet!

Macht das nur mir Angst? Ich denke nicht! Leute, sagt, dass dies Euch Angst macht! Redet damit offen mit Euren Partnern, mit Euren Kindern, Euren Freunden und Bekannten! Habt keine Angst davor! Sonst frist Angst Seele auf! Vielleicht auch Hirn?

Fortsetzung folgt!

Was macht Angst? Wer macht Angst?

Der Datenbank-Website www.worldometer.info kann man für den 13. März 2021 für Deutschland folgende Zahlen entnehmen:

Bevölkerung
Corona-Fälle
Fälle, mit Ergebnis
Erholte
derzeit infizierte Personen
im milden Zustand
ernst oder kritisch
erkrankt

Verstorbene

83.714.254
2.559,296
2.426.390
2.352.600
132.906
130.058

2.848

73.790


3,057 % der Bevölkerung
94,806 % der Corona-Fälle
91,925 % der Corona-Fälle
0,159 % der Bevölkerung
0,155 % der Bevölkerung

2,143 % der Infizierten
0.003 % der Bevöllerung
0,086 % der Bevölkerung

Ja, das sind leider nackte Zahlen. Es immer schlimm, wenn man auch Zahlen für verstorbene Menschen bekannt gibt.
Das tut immer weh.

Es ist schlimm, dass die 2.848 kritisch erkrankten Menschen wahrscheinlich im Krankenhaus sind und intensiv versorgt werden müssen. Aber muss diese Situation wirklich Angst machen?
Es ist auch bekannt. dass dies auch Menschen betrifft, die eine oder sogar mehrere Vorerkrankungen haben. Vorerkrankungen wie: eine Lungenkrankheit, Krebs, Diabetes, Übergewicht oder andere sehr ernsthafte Erkrankungen. Vor allem, wenn Menschen mit Vorerkrankungen etwa ab 65 Jahre alt sind. Menschen, die noch älter sind, Pflege bedürfen und sogar in Pflegeinrichtungen leben müssen. Diese Gruppe von Menschen, die älter sind und noch dazu Vorerkrankungen haben, sind besonders schutzbedürftig.

Der gesunde Mensch, jung oder auch alt, der ist oder war infiziert, hat in den meisten Fällen nicht gespürt, dass er infiziert war. Wenn ja, dann war es in den meisten Fällen ein milder Verlauf. Wie in der Vergangenheit einer Grippe. Corona kann, genau wie eine Influenza, gefährlich sein.

Ja, wir müssen achtsam sein. Müssen wir deshalb Angst haben? Ich sage, wir müssen keine Angst haben! SARS-CoV 2-Viren und Influenza-Viren gab es schon immer, sie wird es auch in Zukunft geben!

Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerprädenten trafen sich am 02. Dezember 2020. Laut Pressesprecher Steffen Seibert ist das die reguläre Herbst-Zusammenkunft zwischen den Ministerräsidentinnen, den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin.

Dies ist eine Zusammenfassung aus der Pressekonferenz über das Thema Pandemie und Inzidenz 50.

Frau Angela Merkel:
Ja meine Damen und Herren, es war in der Tat die reguläre Herbst-Zusammenkunft zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin.

Dennoch haben wir auf unserer Tagesordnung auch einen Tagungsordnungspunkt gehabt, der sich mit der pandemischen Situation beschäftigt. Wir haben ja unsere Beschlüsse in der Substanz vom November, die gelten bis 20. Dezember, und haben uns heute darüber unterhalten, wie es weiter geht dann Richtung Weihnachten und Neujahr. Wir hatten ja schon im November gesagt, dass mit großer Wahrscheinlichkeit, wenn sich keine gravierenden Änderungen ergeben, die Beschlüsse, die bis zum 20. Dezember gelten, dann auch fortgeführt werden und darauf haben wir uns heute nochmal geeinigt.

Wir haben das Ziel nach wie vor, eine Inzidenz wieder unter 50 Fälle pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen zu bekommen. Wir sind davon sehr weit entfernt im Durchschnitt. In manchen Bundesländern sinkt die Inzidenz, leider steigt sie in einigen noch. Wir haben eine sehr hohe Zahl von Totesopfern zu beklagen jeden Tag und das zeigt uns welche Verantwortung wir haben, dass wir die Inzidenz von 50 wieder erreichen, und die Chefs der Staatskanzleien werden sich natürlich im Lauf des Dezembers permanent darüber verständigen wo wir stehen, was muss gegegenenfalls noch getan werden, und wenn es von jetzt an nicht zu erwartende Ereignisse gibt, dann werden sich auch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten jederzeit wieder zusammenfinden können.

Wenn sich das Infektionsgeschehen sich so weiterentwickelt wie wir es in den letzten Tagen sehen, dann werden wir uns am 04. Januar wieder treffen. Die Länder werden wieder vom 20. Dezember an ihre Verordnungen bis zum 10. Januar fortsetzen. Das heißt im Grundsatz bleibt der Zustand der jetzt ist, mit Ausnahme natürlich der Weihnachtregelungen, die noch extra getroffen wurden, bis zum 10. Januar dann so, und am 4. Januar werden wir darüber beraten, wie es danach weiter geht. Immer ausgerichtet auf die pandemische Situation und die Frage wo stehen wir.

………. Wir haben heute auch über das Thema Impfung gespochen. Die Bundesländer haben große Anstrengungen unternommen Impfzentren vorzubereiten. Wir wissen, dass die ersten Zulassungen in der Europäischen Union Ende des Monats Dezember kommen könnten. Natürlich muss das immer abgewartet werden und deshalb ist es wichtig, dass die Vorbereitungen auch wirklich weit gediegen sind.

Wir werden dann im Lichte der Erkenntnisse über den Impstoff und auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommision noch stärker deutlich machen, in welcher Reihenfolge Impfungen stattfinden sollen. Im 3. Bevölkerungsschutzgesetz sind dafür 3 bestimmte Richtlinien dafür vorgegeben, aber die Feinabstimmung wird die Ständige Impfkommision als Empfehlung dann dem Gesundheitsminister geben und auf der Basis wird dann eine Verordnung noch einmal erlassen.

Wir haben heute neben der Frage der Pandemie auch noch über andere Themen gesprochen ………

Gesamte Mitschrift der Pressekonferenz hier